Liebe Katja,
Okay, sorry, war dann ein Mißverstädnis meinerseits. Wie schon gesagt, die
geben mir dort keine Auskunft. Trotzdem danke.
Meines Wissens gibt das Standesamt I in Berlin nur dann Auskunft, wenn
du nachweisen kannst, dass du mit den gesuchten Personen verwandt bist.
Wenn du also eine Aufstellung hast, Urkunden o.ä. und in einem an es
gerichtetes Schreiben bereits Daten bekannt geben kannst, geben sie dir
sehr wohl Auskunft. Diese Erfahrung habe ich zumindest mit der WAST
(Wehrmachtsauskunftstelle) gemacht. Es kommt immer darauf an, wie man
solch ein Schreiben formuliert. Du musst nicht unbedingt schreiben, dass
du rein aus Familienforschungsgründen diese Auskunft haben möchtest, sondern
z.B. dass du diese Anfrage für einen Elternteil stellst, der den Verbleib von
"X" erfahren möchte.
Lass' den Kopf nicht hängen und gib nicht auf! Sei zuversichtlich, dass du
Hilfe bekommst und lass' dich von "Absagen" nicht unterkriegen, ja? Es gibt
*immer* Mittel und Wege.
Liebe Grüße --- Gisela