Liebe Leser,
das StA 1 hat in der Vergangenheit ein elektronisches Namensverzeichnis zu den StA Unterlagen aus Karteikarten erstellt und diese originalen Karten dann leider vernichtet, so dass das Landesarchiv jetzt nicht über dieses Archivgut (Karteikarte) verfügen kann. Das Landesarchiv erhält aus Datenschutzgründen jedoch auch keinen Zugriff auf diese vom StA 1 erstellte Namensliste und das StA 1 recherchiert nicht mehr selbst in der erstellten Namensliste für das Landesarchiv oder bei Anfragen von Familienforschern, da das StA 1 nicht für "Archivgut" zuständig ist. Viele StA Bücher aus den Ostgebieten sind bereits seit Nov. 2013 in das Landesarchiv Berlin gegangen und werden dort vorraussichtlich ab dem dritten Quartal 2014 im Lesesaal einsehbar sein.
Derzeitig kurzfristig beantwortete Anfragen liegen an den sehr engangierten Mitarbeiterinnen des Landesarchives sowie einfach daran, dass sich bisher nur wenige Ahnenforscher an das Landesarchiv wenden. Dies wird sich sicherlich bald ändern.
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 umfassen die Personenstandsregister im StA 1 im Jahr 2014:
- Geburtseinträge ab dem Geburtsjahr 1905 (Frist 110 Jahre)
- Heiratseinträge ab dem Eheschließungsjahr 1935 (Frist 80 Jahre)
- keine Sterbeeinträge (Frist 30 Jahre)
Personenstandsbücher früherer Jahrgänge unterliegen nicht mehr dem Personenstandsrecht, d.h. es können hieraus keine Personenstandsurkunden mehr beim StA 1 erstellt werden. Kopien sind nur noch über das Landesarchiv (Standort Eichborndamm 115-121, 13403 Berlin, Lesesaal Mo-Fr 10-17 Uhr, http://www.landesarchiv-berlin.de/) anzufragen.
viele Grüße und weiterhin erfolgreiche Suche,
Manfred