Seltsame Doppelhochzeit in Heiden, Kreis Borken

Hallo zusammen,

in den Kirchenb�chern von Heiden, Kreis Borken, bin ich auf eine merkw�rdige, doppelte Hochzeit gesto�en, die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.

Am 13. Juni 1752 heiraten: Joan Gerd Brinckers und Anna Knacken (Zeugen: Johann Henrich Brinckers, Maria Brinckers)
sowie:
Henrich D�nkels und Anna Elisabeth Brinckers (Zeugen: Bernhard Hermann D�nkels und Margarethe D�nkels)

Joan Gerd und Anna Elisabeth Brinckers waren h�chstwahrscheinlich Geschwister.

Am 12. Juli 1752, also ca. einen Monat sp�ter, heiraten alle nochmal:
Joan Gerd Brinckers und Anna Knack (Zeugen: Johann Henrich Brinckers, Johann Bernd Knack)
Henrich D�nkels und Elisabeth Brinckers (Zeugen: Bernhard Hermann D�nkels und Johann Henrich Brinckers)

Waren etwa die ersten Ehen ung�ltig, weil mit der Besetzung der Trauzeugen etwas nicht stimmte?

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

Hallo Klaus,
waren die Getrauten katholisch, war die erste Trauung evangelisch und die zweite jeweils katholisch?
Das war damals bei meinen Vorfahren aus Ibbenb�ren h�ufig bzw. fast immer der Fall.
Grund daf�r war eine Anweisung des (ev.) Landesherrn, der bestimmt hatte, dass nur die
ev. Pastoren und damit der Eintrag in die ev. Kirchenb�cher eine Trauung rechtlich wirksam machten.
Denn: Weltliche Standes�mter gab es damals noch nicht.
Auch Taufen fanden damals zuerst in der ev. Kirche statt und wurden nebst dem Geburtsdatum zuerst ins ev. KB eingetragen.
Die kath. Taufe wurde dann am Folgetag (oder einige Tage sp�ter) nachgeholt.
Sch�ne Gr��e aus (dem heute wieder sonnigen) S�dbaden
Ludwig (Niermeyer).

Hallo Ludwig,

nein, das war hier wohl nicht der Fall. Die Getrauten waren katholisch, das waren damals in Heiden alle (bei den seltenen Ausnahmen steht im Kirchenbuch ein emp�rtes "acatholicus"). Ich habe die Heiratsb�cher sehr genau studiert, und es gibt keinen Fall einer �hnlichen Doppelung.

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

-------- Original-Nachricht --------

Hallo Klaus,

ich habe zwar keine Katholiken unter meinen Vorfahren. Aber kann es nicht so
gewesen sein, dass man im Juni zusammenkam und quasi das "Aufgebot"
bestellte. Meines Wissens nach musste eine Eheschließund vorher dreimal
öffentlich angekündigt werden ( Proclamati),

Vielleicht hilfts.

MfG

Petra Burbach

Hallo Petra,

danke f�r die �berlegung, aber Aufgebote wurden nicht ins Kirchenbuch geschrieben. Dann h�tte das ja auch immer so sein m�ssen, aber das ist es nicht, diese seltsame Doppelung ist in dem Kirchenbuch einmalig.
Ich habe keine andere Erkl�rung, als da� die Zeugen beim erstenmal falsch ausgesucht waren. Normalerweise kommt ein Zeuge von seiten der Braut, der andere von seiten des Br�utigams, und dies wurde beim ersten Mal nicht beachtet (die Zeugen haben ja beide denselben Familiennamen). Aber ist deshalb wirklich die ganze Heirat ung�ltig? W�re sch�n, wenn sich noch jemand meldet, der sich damit besser auskennt.

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

-------- Original-Nachricht --------

Auftrag von K. Mendler
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2008 09:09
An: Westfalen-L
Betreff: Re: [WFA] seltsame Doppelhochzeit in Heiden, Kreis Borken

Hallo Klaus,

danke für die Überlegung, aber Aufgebote wurden nicht ins Kirchenbuch

geschrieben. Dann

hätte das ja auch immer so sein müssen,

nicht unbedingt. Die Pfarrer hielten sich nicht immer und nicht alle an die
Vorgaben "von oben".

aber das ist es nicht, diese seltsame Doppelung ist in
dem Kirchenbuch einmalig.
Ich habe keine andere Erklärung, als daß die Zeugen beim erstenmal falsch

ausgesucht

waren. Normalerweise kommt ein Zeuge von seiten der Braut, der andere von

seiten des

Bräutigams, und dies wurde beim ersten Mal nicht beachtet (die Zeugen

haben ja beide

denselben Familiennamen). Aber ist deshalb wirklich die ganze Heirat

ungültig?

Ich habe noch nie davon gehört, dass die Zeugen nach diesen Kriterien
ausgesucht werden *mussten*

Gib doch mal in der Mormonen-Datenbank IGI
http://www.familysearch.org/Eng/Search/frameset_search.asp?PAGE=igi/search_I
GI.asp&clear_form=true

den Namen "Caroline Huelsmann" ein, Region "Germany" und Event "Marriage".

Und dann guckst Du Dir die Einträge unter Nr. 17 vom 17.06.1844 in
Bladenhorst
und Nr. 18 vom 17.11.1844 in Bladenhorst an.

Das sieht doch so aus, als würde es sich um dieselben Brautleute handeln,
die zuerst im Juni geheiratet haben und dann im November nochmals.

Stimmt aber nicht!

Es handelt sich um vier unterschiedliche Personen mit jeweils
unterschiedlichen Eltern.

Hast Du schon überprüft, ob es sich in Deinem Fall evtl. auch um vier
verschiedene Personen handelt?

Viele Grüße
Rosi (Plücken)

Hallo Rosemarie,

ja, schon klar, da� die Pfarrer sich nicht immer an die Vorgaben von oben hielten. Aber sie hatten dann doch zumindest ihre eigenen Angewohnheiten, denen die treu waren. Also wenn ein Pfarrer das Aufgebot im Heiratsbuch festh�lt, dann sollte er dies auch regelm��ig tun, und nicht nur einmal. Solche doppelten Nennungen finden sich aber sonst in dem Heiratsbuch nicht, und der Pfarrer ist �ber Jahre derselbe, wie die Handschrift zeigt.
Die Personen kann ich eindeutig identifizieren, da gibt es keinen anderen mit demselben Namen.

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

-------- Original-Nachricht --------

Klaus,
und was wenn er nur in diesem Falle das Angebot irrt�mlicherweise in das
Heiratsbuch eingeschrieben hat?
Daf�r braucht er sich ja nur dies eine Mahl geirrt zu haben, oder?

W�re dass denn nicht m�glich?
Es ist nur so eine Gedanke.
Mit besten Gr�ssen,
Peter (van Hoof)

-----Oorspronkelijk bericht-----

Hallo,

braucht man beim Aufgebot eigentlich auch schon die Trauzeugen? Wenn das erste wirklich ein Aufgebot ist, w�rden dann dort andere Trauzeugen als bei der wirklichen Heirat stehen.
Es bleibt merkw�rdig ....

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

-------- Original-Nachricht --------

Hallo Klaus,

bezüglich des kirchlichen Aufgebotes habe ich im web einen interessanten Link gefunden: "Handbuch der württembergischen Ehe-Gesetze nach dem protestantischen und katholischen Recht" (von 1860)
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/"233251"

Ist zwar eine andere Region und ein anderes Jahrhundert, aber vielleicht hilft es ein wenig.

Zu Deinem Fall: Es handelt sich - wie es aussieht - um die selben Brautpaare. Da das Datum und die Trauzeugen variieren, wäre eine Möglichkeit, daß sich der Pfarrer bei der ersten Eintragung vertan hat und durch die zweite Eintragung korrigiert hat. Dabei hat er vergessen, die erste durchzustreichen. Klingt aber unwahrscheinlich.

Was mir jedoch als erstes auffällt, bei der ersten Eintragung werden zwei Frauen als Trauzeugen aufgeführt. Bei allen Trauungen im 18. Jahrhundert, die mir persönlich unter die Finger gekommen sind, habe ich als Trauzeugen immer nur Männer gehabt. Ich kann zwar nicht ausschließen, daß das anders auch möglich war, sehe das aber als mögliche Ursache für eine Wiederholung der Trauung.

Viele Grüße
Peter (Peine)

homepage: www.peine-ahnen.de

Klaus,

hatte ich in der ersten mail vergessen: Du kannst ja die Heiratseinträge aus der Zeit nachschauen, ob bei anderen Trauungen Frauen als Trauzeugen aufgeführt wurden.

Herzliche Grüße von Deinem Cousin
Peter

Hallo,

ich bearbeitete aber schon Trauungs-Kirchenb�cher, in denen die Heiratsabsicht aufgef�hrt war, rechts daneben die Sonntage angef�hrt wurden, an denen das Brautpaar proklamiert wurde und am wo Ende dann das Datum der Trauung angegeben wurde. Dort kam dann auch der Vermerk vor "Der Br�utigam ist auf und davon, Trauung findet nicht statt" oder "die Eltern geben ihre Einwilligung nicht" oder andere Gr�nde, die f�r den heutigen Leser recht unterhaltsam sind.

Ursula (Schlotz-Winkel)

ppeine@gelsennet.de schrieb:

Hallo,
Ich habe zuf�llig vor mir, eine Kopie von 1818 aus Schwelm.
Da steht gross und gedruckt: "Aufgebotene und Getraute" darunter steht in
einer Randspalte (links) das Datum des Augebotes und gleich darunter das
Datum der Trauung. Wie h�tte der Pfarrer dies wohl aufgeschrieben, wenn er
dazwischen ein anderes Brautpaar getraut h�tte?
NB. Es sind keine Zeugen angegeben.
Es gibt sie also, die Doppeleintragung, offen bleibt wo und in welcher Form.
Mit freundlichen Gr�ssen,
Thomas (Wiederkehr)

-------Originalmeldung-------

Hallo Peter,

gelegentlich habe ich auch schon weibliche Trauzeugen gefunden, aber die sind in der Tat extrem selten. Ich wurde mal grob sch�tzen: Unter f�nfzig Trauungen aus dem 18. Jahrhundert findet man eine weibliche Trauzeugin.
Noch deutlicher scheint sich aber die andere Regel abzuzeichnen, gegen die beim ersten Heiratsversuch versto�en wurde: Die Trauzeugen m�ssen aus unterschiedlichen Familien kommen, also einer mu� aus dem Umfeld der Braut kommen, einer aus dem Umfeld des Br�utigams. Theoretisch w�re es zwar m�glich, da� beide Zeugen denselben Familiennamen tragen, aber nur in Orten, wo diese Namen au�ergew�hnlich oft vorkommen, und das ist in meinem Fall nicht so.
Mich w�rde ja interessieren, ob die Kirche dazu nicht klare Regeln formuliert hat. Wikipedia hilft leider nicht weiter. Hat niemand ein schlaues Buch zur Hand, wo sowas drinsteht?

Viele Gr��e,
Klaus (Mendler)

-------- Original-Nachricht --------

K. Mendler schrieb:

Hallo Peter,

gelegentlich habe ich auch schon weibliche Trauzeugen gefunden, aber die sind in der Tat extrem selten. Ich wurde mal grob sch�tzen: Unter f�nfzig Trauungen aus dem 18. Jahrhundert findet man eine weibliche Trauzeugin.
  

In den Niederlanden sind weibliche Trauzeugen nichts besonders. In den katholischen Kirchenb�chern von Lichtenvoorde fand ich bei vielen Trauungen eine weibliche Zeugin, und zwar immer die selbe. Ich nehme an, dass es die K�sterin war.

MfG
Heinrich B�ssing