die Schutzfristen in Polen sind 100 Jahre für Geburten und 80 für Heiraten
und Tote. Deswegen gehen im Moment auch öfters Heiraten und Tote aus den
1930ern online.
Beim Standesamt Neudeck im Kreis Beuthen-Tarnowitz habe ich eine
Sterbeurkunde von 1920 angefordert. Mich wundert, dass diese einen
Verwandtschaftsnachweis möchten.
Aber dann werde ich die mal darauf hinweisen.
Danke nochmal, viele Grüße und einen schönen Feiertag,
Denis
Einige Standesamtmitarbeiter sind vielleicht noch nicht auf dem aktuellen
Stand der Regelungen.
Es könnte aber auch sein, dass auf der Sterbeurkunde Randbemerkungen über
Kinder mit draufstehen, deren Daten unter die Schutzfrist fallen.