Schulwesen in der Altmark 17./18.Jh

Liebe Listenkolleginnen und –kollegen,
nachdem die mir hinterlassenen Familiendokumente zu einer Familie aus der
Altmark eine große Menge an Papieren aus der Zeit 1670 bis 1820 enthalten,
haben sich für mich einige Fragen ergeben. Das Konvolut enthält u.a.
Eheverträge, Schuldscheine, Quittungen, Inventarverzeichnisse,
Hypothekenbriefe und auch einen Lebensbericht. Viele dieser Papiere,
insbesonders wenn sie lateinische Formulierungen enthalten, sind
zweifelsfrei von Notaren oder Advokaten verfasst. Aber es gibt auch Papiere,
von denen ich vermute, dass sie von dem jeweiligen Gutsbesitzer verfasst und
eigenhändig geschrieben worden sind. Damit bin ich schon bei Frage 1: waren
die Menschen des ländlichen Raumes im 18.Jh. tatsächlich ausreichend
schriftkundig? Bis Anfang 18.Jh. gab es doch kein nennenswertes Schulwesen
und erst durch den preussischen König Friedrich Wilhelm I. begann auch für
die Landbevölkerung so etwas wie eine Schulpflicht.
Mit meinen weiteren Fragen in dieser Sache erlaube ich mir aber aus Gründen
der Übersichtlichkeit erst später mit Nachträgen auf Euch zu zukommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wien
Holger (Purns)