Hallo Listenteilnehmer,
es gab auch um 1800 und früher schon Ehescheidungen, jedoch waren diese
recht selten. Nun ein kurioser Fall:
Am 30.10.1800 heiratet Johann Joachim Gerz in Malchin die Jungfrau Catharina
Dorothea Lüdick.
Das erste Kind wird am 09.11.1802 geboren. Johann Joachim Gerz ist als Vater
angegeben.
Jedoch heiratet der, nachdem ihm Dispens erteilt wurde, schon am 15.06.1802,
eine Anna Catharina Kirchberg!
Dann heiratet seine vorherige Frau Lüdick, auch unter Dispenserteilung, am
19.04.1804 den Schuster Johann Michael Piper.
Was könnte denn da vorgefallen sein?
Man beachte:
Johann Joachim Gerz heiratet seine zweite Frau noch bevor sein erstes Kind
aus erster Ehe geboren wurde!
Ich habe nur eine Erklärung:
Das Kind war nicht von ihm gezeugt, sondern von dem zweiten Mann der Lüdick,
Johann Michael Piper, was irgendwie herausgekommen ist und zur Scheidung
führte. Was dagegen spricht ist die Vaterschaftsangabe. Oder war das nach
Gesetz nicht anders möglich, da das Kind noch während der Ehe gezeugt wurde?
Gibt es andere Möglichkeiten? Man beachte die Zeit um 1800, da musste zur
Scheidung schon ein triftiger Grund vorliegen!
Beste Grüße
Bernd (Görtz)