Scheidung einer Ehe, idendisch mit ihrer Aufhebung?

Liebe Listenleser!

Als Randbemerkung auf einem Heiratseintrag aus Berlin von 1935 lese ich,
dass die Ehe am 30.7.1942 durch ein Urteil des Landgerichts Altenburg
aufgehoben wurde. Dabei lautete der vorgedruckte Text (Stempel des
Standesamts), dass die Ehe geschieden wurde. Dieses Wort ist gestrichen
und "aufgehoben" darunter geschrieben worden. Bestand hier ein Unterschied
zwischen aufgehobener und geschiedener Ehe, oder war es nur damaliger
Sprachgebrauch. Aus der aufgehobenen Ehe sind übrigens 3 Kinder hervorgegangen.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Neumann

Hallo!

Gernot Neumann schrieb:

Liebe Listenleser!

Als Randbemerkung auf einem Heiratseintrag aus Berlin von 1935 lese ich,
dass die Ehe am 30.7.1942 durch ein Urteil des Landgerichts Altenburg
aufgehoben wurde. Dabei lautete der vorgedruckte Text (Stempel des
Standesamts), dass die Ehe geschieden wurde. Dieses Wort ist gestrichen
und "aufgehoben" darunter geschrieben worden. Bestand hier ein Unterschied
zwischen aufgehobener und geschiedener Ehe, oder war es nur damaliger
Sprachgebrauch. Aus der aufgehobenen Ehe sind übrigens 3 Kinder hervorgegangen.

...

Soweit ich informiert bin, besteht schon ein wesentlicher Unterschied zwischen der Aufhebung (Annullierung) einer Ehe und der Scheidung. Bei der Aufhebung wird der Zustand so wieder hergestellt, wie er vor der Eheschließung war, also alle güterrechtlichen Änderungen, die mit der Eheschließung verbunden sind, werden hinfällig. Wie der Stand der Kinder aus einer annullierten Ehe ist, weiß ich allerdings nicht.

Zu der angesprochenen Aufhebung stelle ich mir - wegen der Zeit - vor, dass einer der Ehepartner den abstrusen Forderungen an "Rassereinheit" nicht genügte, und deshalb die Ehe von Amts wegen aufgehoben wurde.

Schöne Tage und ein gutes neues Jahr allen Lesern!

Jürgen

Gernot Neumann schrieb:

Liebe Listenleser!

Als Randbemerkung auf einem Heiratseintrag aus Berlin von 1935 lese ich,
dass die Ehe am 30.7.1942 durch ein Urteil des Landgerichts Altenburg
aufgehoben wurde. Dabei lautete der vorgedruckte Text (Stempel des
Standesamts), dass die Ehe geschieden wurde. Dieses Wort ist gestrichen
und "aufgehoben" darunter geschrieben worden. Bestand hier ein Unterschied
zwischen aufgehobener und geschiedener Ehe, oder war es nur damaliger
Sprachgebrauch. Aus der aufgehobenen Ehe sind �brigens 3 Kinder hervorgegangen.

Mit freundlichen Gr��en
Gernot Neumann
_______________________________________________
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ow-preussen-l - genealogy.net

Lieber Gernot,
rein rechtlich gesehen gilt eine "aufgehobene" Ehe als von Anfang an nicht geschlossen. Die Kinder w�rden unehelich.
Diesen Rechtsbegriff gab es auch schon 1935, wenn auch das "Dritte" Reich einiges anders verstand.
Gru� und guten Rutsch
Ralf (Walendy)

Vielen Dank allen, die mir auf meine Anfrage geantwortet haben.
Von beiden Ehepartnern in diesem Fall kenne ich Namen der Eltern und
Go�eltern.
Alle waren offenbar evangelisch.
Einen Anhaltspunkt f�r j�dische Vorfahren habe ich ncht.
Hat jemand eine Ahnung, ob von dem Scheidungsurteil 1942 noch Akten
vorhanden sein k�nnen?
Wie lang werden solche Unterlagen aufgehoben?