Hallo,
kann mir hier jemand weiterhelfen ?
Laut Kauf- und Freibrief vom 09.05.1631 erwarb mein Vorfahre Adam Karinger
eine Mühle in Zellin als Lehen mit Acker und Wiesen erblich und ganz frei
ohne alle Robot und Beschwer.
Als Entgelt für das Mühllehen zahlte Adam Karinger an die Herrschaft Kujau
einhundert Taler und jährlich einen Erbzins von
achtzehn Scheffel Mehl und
sechs Viertel Hafer.
Bei jedem Weiterverkauf des Mühllehens sind 10% des jeweiligen Kaufpreises
als Laudemium an die Herrschaft zu entrichten.
Im Auseinandersetzungsrezess vom 15.10.1856 steht dann
"Auf dem Mühlengrundstück des Provokanten H.N. 42 lastete bisher die
Verbindlichkeit, dem jedesmaligen Besitzer der Herrschaft Kujau
1. fünfzig Scheffel sechs Metzen Preußisch Maaß Metzmehl
2. vier Scheffel sechs Metzen Preußisch Maaß Hafer zur Fütterung eines
Jagdhundes
alljährig zu gewähren, sowie
3. bei Veräußerung der Mühle an einen Fremden zehn Prozent Laudemium von dem
Erwerbspreise zu entrichten.
Dagegen hatte der Besitzer von Kujau die Verpflichtung die bei der Mühle des
Provokanten befindliche Schleuse, den (Fangdamm ?) und die Abzugsrinne zu
bauen bzw. im baulichen Zustand zu erhalten."
Meine Fragen:
--> wie viel Wert waren um 1631 100 Taler ?
--> wie viel Kilogramm bzw. Tonen sind:
-achtzehn Scheffel Mehl
-sechs Viertel Hafer
-fünfzig Scheffel sechs Metzen Preußisch Maaß Metzmehl
-vier Scheffel sechs Metzen Preußisch Maaß Hafer
--> die Pflichten des Grundherren waren: "die bei der Mühle des Provokanten
befindliche Schleuse, den (Fangdamm ?) und die Abzugsrinne zu bauen bzw. im
baulichen Zustand zu erhalten."
diese Wort "Fangdamm" konnte ich nicht genau lesen, gibt es so etwas
überhaupt oder was könnte es sonst heißen ?
Vielen Dank für Antworten
Gruß
Andreas Smarzly
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