Schaumburg-Lippe 1772 "consensus regiminis"

Hallo liebe Listies,

In einer Ehebeschreibung des Amtes Hagenburg (Schaumburg-Lippe) vom April
1772 gibt es einen Verweis auf "consensus regiminis".
Jahre zuvor hatte eine Familie aus Pollhagen ein Stück Land an eine Familie
aus Wölpinghausen verkauft. 1772 heiraten ein Sohn der Wölpinghauser Familie
die Tochter aus Pollhagen. Er zieht zu ihr auf die Güter. Als Mitgift bringt
er das besagte Stück Land mit in die Ehe. Dass diese Form der Mitgift
gewählt wurde, ist vermutlich durch eine Verordnung bedingt. In diesem
Zusammenhang erfolgte in der Ehebescheibung der Verweis "consensus
regiminis".

Das Stück Land lag nahe bei Pollhagen und sollte vermutlich demzufolge zu
einem Hof in Pollhagen gehören und nicht nach Wölpinghausen. Ich vermute
der Hinweis "consensus regiminis" hat etwas mit einer frühen Form der
dörflichen Verkoppelung zu tun.

Um welche Verordnung könnte es sich handeln?

Viele liebe Grüße
Kornelia