Rechtliche Frage

Hallo liebe Listenteilnehmer,

bei der Suche nach meinem Ur Großvater bin ich auf ein Problem gestoßen:

Die Anforderung einer Geburtsurkunde hat mich im Bezug auf seine Eltern (nach
denen ich z. Zt. maßgeblich forsche) nicht weitergebracht.

Daher habe ich mich ans Standesamt gewandt, mit der Bitte, mir Ausfertigungen
der Geburtsurkunden der Geschwister meines Ur-Großvaters zu schicken. Leider
war dieses Anliegen erfolglos, da mir mitgeteilt wurde, dass nur direkte
Nachfahren diese Urkunden anfordern können.

Andererseits habe ich kürzlich in einem Buch gelesen, dass jegliche Urkunden
angefordert werden können, die ein Ereignis bezeugen, welches länger als 100
Jahre zurückliegt.
Dies wäre in meinem Fall zutreffend, da die besagten Geschwister alle vor
1900 geboren wurden.

Kann mir jemand Auskunft über die rechtliche Sachlage erteilen?
In Kirchenbücher kann doch auch jeder Einsicht nehmen, unabhängig vom
Verwandtschaftsgrad...

Für einen schnellen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.

Gruß, Sabrina

Daher habe ich mich ans Standesamt gewandt, mit der Bitte, mir Ausfertigungen
der Geburtsurkunden der Geschwister meines Ur-Großvaters zu schicken. Leider
war dieses Anliegen erfolglos, da mir mitgeteilt wurde, dass nur direkte
Nachfahren diese Urkunden anfordern können.

Da bist du nicht die Erste, die da enttäuscht wurde.

Andererseits habe ich kürzlich in einem Buch gelesen, dass jegliche Urkunden
angefordert werden können, die ein Ereignis bezeugen, welches länger als 100
Jahre zurückliegt.

Wenn dieses Buch dabei auch die Personenstandsbücher bei den Standesämtern
meinte, war die Info falsch. Personenstandsbücher sind nicht das gleiche
wie allgemeine Archivunterlagen.

Kann mir jemand Auskunft über die rechtliche Sachlage erteilen?

Das ist im Personenstandsgesetz ganz klar und eigentlich ohne
Ermessensspielraum geregelt. Einsicht unter "normalen" Umständen nur für
direkte Nachkommen und Vorfahren. Also nichts über Onkel, Tanten, Cousinen
und Vettern, selbst wenn diese als Kinder gestorben sind und somit gar
keine Nachfahren haben können. Gesetz ist Gesetz. Ärgerlich und
änderungsbedürftig, aber derzeit eben Stand des Gesetzes und unsere
Politiker haben Wichtigeres im Kopf als unsere Ahnenforschersorgen.

In Kirchenbücher kann doch auch jeder Einsicht nehmen, unabhängig vom
Verwandtschaftsgrad...

Für einen schnellen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.

Fachlich fundiert dargestellt von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Wolf im
Newsletter Nr 11/2002, der elektronischen Version der Zeitschrift
Computergenealogie. Im Web nachzulesen unter
http://www.computergenealogie.de/2002/11_2002.html unter "Wissen"

Mit freundlichem Gruß

Arthur Teschler

PS: Der Verein für Computergenealogie ist Herausgeber o.g. Zeitschrift.
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