Rechte am Ortsfamilienbuch

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Rechten an einem Ortsfamilienbuch.

Zur Zeit ergänze ich mit Genehmigung des Erstellers Daten zu einem bestehenden OFB. Es geht dabei in der Regel um Daten zur Herkunft der Braut / des Bräutigams von außerhalb. Dazu benutze ich Daten aus bereits bestehenden OFB’s und anderen Quellen.

Beispiel:
Ergänzung des OFB (A)
Franz Müller aus (A) , verheiratet mit Düngen, Anna aus (B ). Ich suche also nach der Herkunft der Demmer, Anna aus dem Ort (B).

Manche Ersteller eines Ortsfamilienbuches haben bei der Einleitung Sätze wie

  • Das OFB unterliegt meinem Copyright o.ä. stehen.

Ich gehe mal davon aus, das die im OFB stehenden Daten keinem Recht unterliegen, das sie ja aus Kirchenbüchern abgeschrieben wurden.

Wie darf ich also Daten aus Ortsfamilienbüchern verwenden?

  • Reicht es, wenn in der Einleitung (Quellangaben) auf das OFB hingewiesen wird oder muss ich bei jedem Datum den Quellverweis anbrignen?

  • Was gibt es sonst noch zu beachten?


Viele Grüße
Hannes

Hallo Hannes,

Wie darf ich also Daten aus Ortsfamilienbüchern verwenden?

  • Reicht es, wenn in der Einleitung (Quellangaben) auf das OFB hingewiesen wird oder muss ich bei jedem Datum den Quellverweis anbrignen?

mir würde es ausreichen, wenn bei allen Daten aus meinem OFB der Quellverweis angebracht wird. So kann jeder der irgendwelche Unstimmigkeiten feststellt mich direkt anschreiben.

Herzliche Grüße

Werner (Nicolaus)

Tel.: +49561 50399898
mobil: +49151 57111334
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CompGen: 0477

Hallo Hannes,

ich vermute, Du meinst gedruckte OFBs.
Darauf gibt es natürlich ein Copyright, aber nur auf die Darstellungsform in dem Buch, aber nicht auf die Daten selbst. Wie Du richtig schreibst, sind die Daten ja nicht erfunden, sondern aus dem Kirchenbuch abgeschrieben.
Du darfst also nicht Seiten des Buches kopieren oder scannen und sie anderweitig veröffentlichen. Auch das Abschreiben wesentlicher Teile des Buches könnte kritisch werden.
Jedoch einzelne Daten zu verwenden, ist auf jeden Fall erlaubt.
Ich würde aber immer die genaue Quelle dabei erwähnen, damit (wie Werner richtig anmerkt) der Leser jede einzelne Angabe nachvollziehen und ggflls. überprüfen kann. Ein allgemeiner Hinweis im Vorwort, dass man das OFB xyz als Quelle verwendet hat, reicht nach meiner Ansicht nicht aus.

Gruß
Herbert (Juling)

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xxx

Guten Tag,
in Deutschland gibt es kein Copyright; insofern stellt sich die Frage nicht. Wenn manche Leute mit irgendwelchen Floskeln ein Copyright beanspruchen, haben sie vor allem keine Ahnung von der Rechtslage.
Hier sind doch folgende Dinge zu beachten:
a) In Deutschland gibt es das Urheberrecht, das persönliche geistige Schöpfungen schützt. Das heißt, man darf ein bereits vorhandenes OFB nicht erneut unter seinem Namen veröffentlichen. Darum geht es aber natürlich nicht.
b) Das Urheberrecht würde nicht verbieten, dass jemand zu einem Ort X erneut ein eigenes OFB erstellt. Da die zugrundeliegenden Daten dieselben sind, dürfte das zweite OFB einigermaßen übereinstimmend zum ersten sein, es sei denn, einer der Verfasser macht Murks.
c) Das Urheberrecht sichert das Zitatrecht; d.h. man darf immer in angemessenem Umfang aus den Veröffentlichungen anderer zitieren. Man könnte die Übernahme eines Geburtsdatums evtl. als Zitat auffassen.
d) Richtig überzeugend ist das aber nicht, da es ja gar nicht um wörtliche Übernahmen geht, sondern um historische Tatsachen. Die sind prinzipiell nicht schutzfähig. Wer sollte warum ein Recht daran haben, dass XY im Jahr 1702 in Hintertupfingen geboren wurde?
e) Das Geburtsdatum könnte aus dem OFB des Orts X stammen, das könnte aber natürlich auch direkt aus dem Kirchenbuch ermittelt worden sein. Wer will das schon feststellen?
f) Damit geht es am Ende nicht um Rechtsfragen, sondern nur um die Redlichkeit und den korrekten Quellennachweis: Es sollte immer nachvollziehbar sein, woher eine Information stammt. Ob man dann an jedes der 20 Daten eine Fußnote macht, die man aus dem OFB X übernommen hat, oder ob man an einfach zu findender Stelle mitteilt, dass alle Daten aus dem Ort X aus dem entsprechenden OFB stammen, wird man im Einzelfall entscheiden und nach praktischen ERwägungen.
Viele Grüße
tobias_k

Zitatrecht. Da ist es schnurzpiepegal, ob irgendeinem es recht ist oder nicht, dass auf sein Werk Bezug genommen wird.

xxx

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Werde auf alle Fälle für jede Ordnungsnummer eine Quelle angeben.
Sicher ist sicher.

Viele Grüße
Hannes

Hallo Herbert,

wenn es nicht gerade um eine Seite mit „viel“ selbst ausgedachtem Fließtext handelt, würde ich bezweifeln, ob eine einseitige Zusammenstellung einiger Familien überhaupt Schöpfungshöhe hat (vor allem, wenn es ein Standardlayout ist, das von einer Software generiert wurde).

Gruß
Flo

Hallo Flo,

ich meinte hier die Originalseiten eines gedrucktes Buch.
Natürlich darf man auch hieraus die Daten abschreiben und weiterverwenden, aber auch dann gebietet es die Fairness anzugeben, woher die Daten stammen.
Aber ansonsten gebe ich Dir recht, was die Schöpfungshöhe der Zusammenstellung einer Familie angeht. Da gibt es aber unterschiedliche Auffassungen, die wohl nur ein Musterprozess klären könnte.

Gruß
Herbert (Juling)

Hallo Hannes,

anbei eine Empfehlung und das Titelblatt unseres Herrenberger Buches. Das Copyright wurde eingedruckt um das Kopieren des Buches zu verhindern.

Rechtle bestehen an den Daten allenfalls bei der Landeskirche, bzw. dem örtlichen Pfarramt. Wir haben seinerzeit die Kirchenbücher als Fotos von der Landeskirche

Bekommen und musßten unterschreiben dass wir diese nur für das OSB verwenden und nicht Dritten zugänglich machen.

Aus meiner Sicht reicht es wenn Du als Quelle global angibst :Kirchenbuch von XYZ.

Viele Grüße

Eberhard

Empfehlung für OSB Gestaltung_Inhalt.pdf (104 KB)

Hallo Eberhard,

1000 Dank für die Informationen.

Gruß
Hannes

Nochmal: In Deutschland gibt es kein Copyright. Und irgendetwas, das man eindruckt, verhindert auch nicht effektiv ein Kopieren. Durchsetzen kann man nur das Urheberrecht, dass es verbietet, dass ein anderer das Werk ohne Zustimmung des Urhebers neu veröffentlicht.
Rechte an den Daten hat NIEMAND - keine Landeskirche, kein Pfarrer. Punkt.

Hallo,

zum Copyrightzeichen und seiner Ncht-Bedeutung in Deutschland:

D.h. man braucht das eingekringelte C nicht, um das Urheberrecht zu haben, und es verleiht weder andere noch mehr Rechte. Interessant finde ich das mit der „Urheberrechtsvermutung“ - das ist komfortabel geregelt.

Schöne Grüße,
Renate

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