Recht von Adoptierten auf ihre Geburtsurkunde

Originally published at: Recht von Adoptierten auf ihre Geburtsurkunde • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Adoptionen sind bei der Familien- und Ahnenforschung ein Knackpunkt beim Auffinden von Vorfahren. Auch für Menschen, die nach ihrer Geburt zur Adoption freigegeben wurden, ist die Ausstellung einer Kopie der ursprünglichen Geburtsurkunde oft der einzige Weg, um ihre wahre Herkunft kennenzulernen. Kann die Geburtsmutter auf Anonymität pochen und die Herausgabe der Urkunde blockieren? Eine Meldung über eine aktuelle Gesetzesänderung in einem US-Staat war Anlass, das Recht von Adoptierten auf ihre Geburtsurkunde hier im CompGen-Blog auch für Deutschland zu betrachten.

Im Staat Louisiana wurde ein neues Gesetz beraten

Im Gesetzgebungsausschuss des US-Staates Louisiana wurde am 21. März 2022 ein Gesetzentwurf diskutiert und verabschiedet. Das Gesetz gibt Adoptierten Zugang zu ihren Geburtsurkunden, sobald sie 24 Jahre alt geworden sind. Mitglieder der Abtreibungsgegner-Gruppe „Lousiana Right to Life“ wollten den Entwurf noch ändern, in dem die Zustimmung der leiblichen Mutter gefordert wurde, bevor ihre Identität offengelegt wird. Ein 45 Jahre altes Gesetz, das den Müttern ein Recht auf Anonymität zusprach, schränke das Auskunftsrecht der Adoptierten ein, sagten Befürworter des Gesetzentwurfs. Die Entscheidung der Betroffenen, Kontakt zueinander aufzunehmen oder nicht, bleibe unbenommen. Sie argumentierten auch, dass die Identifizierung der leiblichen Eltern durch Genealogie- und DNA-Tracking-Webseiten wie 23andMe.com und Ancestry.com bereits möglich sei. Auch sprächen medizinische Gründe dafür, dass die biologische Familie zusammen kommen solle.

Der Antragsteller des Gesetzes, Charles Owens, war selbst adoptiert und lernte seine Mutter erst mit 35 Jahren kennen. Erst danach wollte er wissen, wie schwierig es sei, die eigene Geburtsurkunde zu bekommen.

Die Regelung zum Recht auf die Geburtsurkunde in Deutschland

Wenn ein deutsches Vormundschaftsgericht eine Adoption ausgesprochen hat, wird die ursprüngliche Geburtseintragung ergänzt. In einer neu erstellten Geburtsurkunde sind die leiblichen Eltern nicht mehr ersichtlich. Erst wenn man einen Auszug des Geburtenregisters (z.B. bei der Heirat) anfordert, erfährt man auch die Namen und Anschriften der leiblichen Eltern. So soll verhindert werden, dass es zu einer Heirat von Geschwistern kommen könnte. Bei Findelkindern oder unbekanntem Vater fehlen die entsprechenden Elternangaben. Nur bei einer „vertraulichen“ Geburt bleibt der Name der Mutter geheim (PStG § 21 Abs. 2a). Der Herkunftsnachweis wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verschlossen aufbewahrt. Auskunft und Urkunden zur eigenen Herkunft können Adoptivkinder erst mit 16 Jahren verlangen.

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Der Schritt, sein Kind zur Adoption freizugeben, ist für jede Mutter eine schwere Entscheidung, eine Entscheidung, mit der man nicht wirklich leben kann. Es fällt der Mutter auch so schon schwer genug, sich jeden Tag vor sich selbst rechtfertigen zu müssen. Können Sie sich vorstellen, wie sich eine solche Mutter fühlt, wenn sie vor ihrem Kind steht, das sie weggeeben hat und das Gefühl hat, sich jetzt auch noch vor dem Kind rechtfertigen zu müssen?
Vielleicht hat sie sich auf der Flucht vor ihrem Gewissen ins Drogenmillieu gestürzt. Dann muss sie auch noch ihr Junkytum rechtfertigen. Ich hoffe, du verstehst, dass sie damit restlos überfordert ist.
Die Sachlage wäre anders, wenn ihr das Kind wegenommen worden wäre, wie das heute ganz ganz schnell aus nichtigen Gründen passieren kann. Aber dann braucht man auch nicht auf die Hifle des Staates zu hoffen, da Recht zu bekommen.
Die eigene Geurtsurkunde zu bekommen , ist ja nur der erste Schritt zur direkten Kontaktaufnahme.HÄ? Warum geben sich die Genealogen denn mit den Daten und Urkunden ihrer Vorfahren zufrieden! Weil sie gar keine andere Wahl haben. Die Verstorbenen weilen ja nicht mehr unter uns. Ich kenne jemanden, dem es gelungen ist, als Adopierter seine Mutter kennenzulernen. In der DDR war es ja tatsächlich so, dass einem die Kinder aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggenommen werden konnten. Und es hätte alles gut gehen können. Ist es aber nicht. Die Mutter war nur noch ein Wrack, die sich ihrem Sohn nicht stellen wollte. Was den Sohn dann zur Flasche greifen ließ. Erspare dir und deiner Mutter dieses Schicksal. Nimm das Angebot deiner Adoptiveltern an, deine Eltern zu sein, was dann auch bedeutet, dass IHRE Vorfahren auch DEINE sind.
Tja, ich kenne auch einen Fall mit einem Happy End, sowas gibts auch. Eine Frau, die in den Kriegswirren nach Amerika gelangt ist, war ihr Leben lang auf der Suche nach ihrer Mutter, vor der sie im Krieg willkürlich und unbarmherzig getrennt wurde. Das bedeutet, die Mutter hat ihr Kind nicht freiwillig weggegeben, und sie kannten sich noch. Einer ihrer Wege, ihre Mutter zu finden, war die Familienforschung. Sie hat auf Familysearch jemanden gefunden, der sie aktiv in ihrer Familienforschung unterstützte, weil sie die gleichen Vorfahren hatten. Sie hat ihre Mutter dann tatsächlich wiedergefunden, und konnte sie auf dem Sterbebett der Mutter noch einmal in dei Arme schließen. Aber du siehst, dass die Voraussetzungen für ein Happy End gegeben waren.
Zu behaupten, „die Gebutsurkunde meiner Mutter reicht mir“ ist wie wenn man sagen würde, ein Liebesroman reicht mir, ich werde auf Küsse, Kinder und Ehe verzichten.

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Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Aus der Sicht der Mutter, die ihr Kind zur Adoption frei gegeben hat, ist das sicher alles richtig. Man kann nur hoffen, dass sie gut beraten und nicht gezwungen wurde, so zu handeln. Ich sehe noch alternative Wege wie die (zeitweise) Pflege des Kindes in einer anderen Familie.
Wenn man an das Wohl des Kindes denkt, dann spielen die rechtlichen Fragen wie die nach einer Geburtsurkunde auch eine Rolle, für ein Kind das Ahnenforschung betreibt, erst recht. Wer das garnicht will, wird mit seiner Vergangenheit vielleicht zufrieden sein und keinen Kontakt zur Mutter oder Vater suchen.

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Um das Wohl des Kindes geht es solange, bis seine wohlbehütete Aufzucht gewährleistet ist. Wenn es erwachsen ist sollte es genug Einsicht erworben haben zu verstehen, nicht der Mitelpunkt des Universums zu sein, sondern dass das Wohlbefinden seiner Mutter den gleichen Stellenwert besitzt wie sein einges.
Ich weiß nur zu gut, was Ahnenforscher alles auf sich nehmen, um die Urkunden ihrer Altvorderen einsehen zu können. Und der gleiche Drall, der einen nötigt, nach den Urkunden zu suchen, wird diese Leute dann beseelen, den nächsten Schritt zu tun.
Erfahrungswerte. Das ist genau wie mit der Forderung nach der GG-Ehe. Was war man doch empört über die Unterstellung, die Kinder im Sinne derer zu erzziehen, die die GG-Ehe befürworten! Und was geschieht heute? Die Kinder werden den Eltern weggenommen, wenn sie sie dazu erziehen wollen monogam in einer traditionellen Ehe zu leben.
Wenn DIESE gekauten Kinder sich dann anstrengen, ihre wahre Muter wiederzufinden, dann nur zu.

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Hallo,
es ist schlicht und einfach falsch zu behaupten, dass Kinder heute „ganz schnell“ und „aus nichtigen Gründen“ weggenommen würden (von wem? vom „Staat“?). Die sog. Inobhutnahme von Kindern durch die zuständigen Jugendämter setzt immer voraus, dass ein Kind im Hinblick auf sein Leben und seine Entwicklung existenziell gefährdet ist und andere Hilfen nicht mehr greifen. Widersprechen die Eltern oder andere Personensorgeberechtigten dieser Inobhutnahme, dann müssen in jedem Fall die Familiengerichte entscheiden, womit auch der entsprechende Rechtsweg verbunden ist.
Nach Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz sind Pflege und Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“. Und genau dieses staatliche Wächteramt hat schon viele Kinder vor dem Absturz bewahrt, auch wenn das die Eltern nicht immer einsehen wollten.
Robert Sauter

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Das geht mir zu weit. So einen Blödsinn können sie woanders schreiben, das hat nichts mit Ahnenforschung zu tuen.
G. Klein

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Das bringt das Thema mit sich, dass das offenbar nicht alles was mit Ahnenforschung zu tun hat. Es geht um die Erforschung der leiblichen Vorfahren von Adoptierten, von ihren Blutsverwandten werggenommen und in eine andere Familie „umgepflanzt“ werden. Es geht darum, dass es Fälle gibt, wo Ahnenforschung nicht immer möglich ist. Unser Anliegen ist zwar, nach unseren Vorfahren zu suchen, aber nicht mit Ellenbogenmanier und um jeden Preis. In der Vergangenheit wurden sogar Gesetze beschlossen, die, um die Privatspräre der Gesuchten zu schützen, die Genealogie sehr behindern. Ich denke da z.B. an die Einschränkungen der polizeilichen Auskünfte aus dem Melderegister.

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Wie versteckt?

Es wird davon geschrieben, dass Leute sich dafür einsetzen, dass die Mutter die Zustimmung geben soll, die Heiratsurkkunde dem Kind zugänglich zu machen.
Ich habe den ganzen Tag darüber nachdenken müssen, wie es mir als Mutter in diesem Falle ergangen wäre. Die Mutter ist nicht sofort mit ihrem weggegebenen Kind konfrontiert, sondern bekommt eine Chance, die Chance, wiedergutzumachen, was sie damals verbockt hat. Ähm… hat sie das nicht schon dadurch getan, indem sie ihr Kind weggegeben hat? Trotzdem! Wenn sie sich nicht in Drogen geflüchtet hat, hat das Gewissen jetzt die Möglichkeit mit ihr zu arbeiten. Und das ist alles andere ein netter Spaziergang. Noch einmal kommt alles wieder hoch, mit dem sie meinte, endlich abgeschlossen zu haben.
Aber wenn sie die großartige Möglichkeit bekommt sich dafür zu entscheiden, sich dem Kind sich zu stellen, egal wie schlimm das in ihr arbeitet, die Chancen stehen gut, dass sie zustimmt, dass das Kind immerhin die entsprechenden Urkunden bekommt. Wenn das Kind dann seine Mutter sehen will, tut es gut daran, ihr vorher zu schreiben, dass ist ihr vergeben hat. Das ist die einzige Chance, dass sie mit der Situation klarkommt. Die Frage <> darf nicht gestellt werden. Wenn die Mutter Vertrauen gefasst hat, wird sie nicht an sich halten können, es von selbst zu erzählen.
Deshalb halte ich diese Idee, der Mutter das Recht zur Zustimmung einzuräumen, in diesem Falle für genial. Entscheidet man über die Köpfe seiner Mitmenschen hinweg, brauch man von ihnen nichts mehr erwarten.

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Nein ich lenke nicht ab, sondern komme im Gegenteil auf das eigentliche Thema zurück. Familienforschung. Das Thema Politik können wir im PM weiter diskutieren. Ich biete dir das hier öffentlich an, damit du keinen Grund hast , mich zu verpetzen, ich würde dich mit diesem Thema im PM behelligen, mal ganz abgesehen davon, dass ich hier neu bin und noch nicht weiß, wie das geht.

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