Re: Namensaenderung OW-Pr-L Dig., Vol 7, Is. 5

Ich habe einen Fall aus 1908, der ähnlich ist.
Scheinbar war es damals üblich, Kindern, die unehelich oder vaterlos waren,
bei (Wieder)heirat den Namen des neuen Ehepartners zu verleihen, was aber nur
mit Zustimmung des Vormundes und natürlich des Namensgebers und der Mutter
möglich war. Dies darf aber nicht verwechselt werden mit einer Adoption!
Auch nach dem 2. Weltkrieg war dieswohl auch üblich, wie ich aus einem anderen
Fall kenne, Mein Tip: Beim zuständigen Standesamt immer nach Auszug aus dem
Register verlangen, eine Geburtsurkunde o.ä. reicht nicht, da diese immer den
neuen Namen ausweisen wird.

Volker Wichert
volker@wichert.de