RE: Mormonen - Kirchenbücher Sperrfristen

England nicht in Europa? Wenn das meine Schiwegereltern w��ten! Nein es ist wirklich haarstr�ubend, aber darum sind solche Besuche bei den Mormonen im Ausland immer eine M�glichkeit f�r die Recherchen!
Harald

Es handelt sich nicht um Sperrfristen (au�er ab 1875).
IN den Niederlanden etwa sind die deutschen
Kirchenb�cher einsehbar.

Die Sperrung ist denke ich kirchlicher Natur (durchaus
auch berechtigt), die Mormonen "taufen" bzw. machen ja
im nachhinein auch die Vorfahren zu Mitgliedern, des
wegen ist es evtl. auch nicht ganz unbedenklich, die
Daten den Mormonen zur Verf�gung zu stellen. "Unter
Berufung auf 1. Korinther 15,29 halten die Mormonen es
f�r m�glich, verstorbene Verwandte stellvertretend zu
taufen.
Durch die so genannte Siegelung k�nnen ihrem
Verst�ndnis nach Ehe und Familienverband �ber den Tod
hinaus bewahrt und verewigt werden. Die Mormonen sind
f�r diese Zwecke bestrebt, Kirchenb�cher aus aller
Welt zu verfilmen und Duplikate der Filme zu erhalten,
und stellen hierf�r betr�chtliche Finanzmittel zur
Verf�gung. Gerade die Totentaufe war und ist jedoch
vielfach Grund f�r die kirchlichen Archive, eine
Kooperation mit der genealogischen Gesellschaft aus
theologischen Gr�nden abzulehnen." siehe dazu bzw.
weiter Problematik etwa KB nach 1875!!
http://www.archive.nrw.de/archivar/2001-01/A26.htm

cu
Ingo

--- Harald Molder <haraldmolder@hotmail.com> schrieb:

Hallo Ingo Bro,

Es handelt sich nicht um Sperrfristen (au�er ab 1875).

...ich finde Deine Ausf�hrungen blau�ugig.

1. Es sind in NRW-Archiv in Br�hl alle Filme f�r Deutschland gesperrt.
2. Ich glaube nicht das durch solch eine Sperre auch nur eine Person weniger
von den Mormonen getauft wird.
3. Es sind h�ufig die Filme geperrt die wichtig sind.
---> Beispiel: Heiraten GOLDAP FILM 71439
---> hier h�tte man auch den Film trennen k�nnen
4. Ich habe Filme von Schlesien und vom Ermland gesehen mit Daten bis 1950
kath. und ev. (aber diese kamen nicht aus einem Deutschen Archiv)

Ich habe in NRW im Archiv angerufen. Man hat mir dort die wirtschaftlichen
Gr�nde mitgeteilt.

Mit Datenschutzargumenten lassen sich auch nicht die Sperren vom EZAB
spezeill f�r Brandenburg oder Berlin erkl�ren.

mfg
Michael Herrfert

Hallo,
ich schreibe doch, dass es nicht um
Datenschutzrechtliche Gr�nde handelt sonder um
kirchliche - bitte genau lesen. Des wegen lassen sich
diese B�cher eben auch nicht im Ausland sperren,
soweit reicht der Arm der Kirche nicht. W�rden
datenrechtliche Gr�nde vorliegen, m�ssten diese
Sperren eben �ber EU-Recht, Eu weit auch in GB und NL
durchsetzbar sein.

Ansonst ist dies ist nicht meine Meinung sondern sind
die Ausf�hrungen von Herrn Bogs, Leiter des
Zentralarchivs der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau. Es ging mir um die Erkl�rung, warum diese
B�cher gesperrt sind. Aus kirchlicher Sicht ist dies
berechtigt denke ich, die Kirche hat aber nicht die
macht diese eben auch im Ausland sperren zu lassen.

Ansonsten ist vielen hier wahrscheinlich die Tatsache
der Siegelung nicht bewu�t und deren kirchliche
Bedeutung. Familysearch.org dient eben nicht
genealogischen Zwecken sondern hat einen rituellen
Hintergrund (Dies sollte man bitte sch�n nicht
vergessen).

Generell f�r fraglich halte ich eher die gesetzlichen
Sperrfristen f�r die Standesamtregister, eine
Sperrfrist wie in den USA von 70 Jahren (wie bei den
Volksz�hlungen) halte ich f�r gerechtfertigt, danach
sollten die Daten aber freigegeben werden oder??

cu
Ingo

--- Michael Herrfert <mherrfert@nexgo.de> schrieb: >
Hallo Ingo Bro,

> Es handelt sich nicht um Sperrfristen (au�er ab
1875).

...ich finde Deine Ausf�hrungen blau�ugig.

1. Es sind in NRW-Archiv in Br�hl alle Filme f�r
Deutschland gesperrt.
2. Ich glaube nicht das durch solch eine Sperre auch
nur eine Person weniger
von den Mormonen getauft wird.
3. Es sind h�ufig die Filme geperrt die wichtig
sind.
---> Beispiel: Heiraten GOLDAP FILM 71439
---> hier h�tte man auch den Film trennen k�nnen
4. Ich habe Filme von Schlesien und vom Ermland
gesehen mit Daten bis 1950
kath. und ev. (aber diese kamen nicht aus einem
Deutschen Archiv)

Ich habe in NRW im Archiv angerufen. Man hat mir
dort die wirtschaftlichen
Gr�nde mitgeteilt.

Mit Datenschutzargumenten lassen sich auch nicht die
Sperren vom EZAB
spezeill f�r Brandenburg oder Berlin erkl�ren.

mfg
Michael Herrfert

_______________________________________________
OW-Preussen-L mailing list
OW-Preussen-L@genealogy.net

Hallo Ingo,
...
und wir schreiben, dass gerade das dummes Zeug ist.
Die kath. Kirche hat es 2000 Jahre lang geschafft ihre Interessen
durchzusetzen.
Mit allen Mitteln (oder bekommst Du keine Kirchensteuer abgezogen ?)

Die kath. Kirche (evangl. ist auch nicht viel besser) sezetzt diese Dinge
immer global durch.

mfg
Michael Herrfert

Hallo,
ich schreibe doch, dass es nicht um
Datenschutzrechtliche Gründe handelt sonder um
kirchliche - bitte genau lesen. Des wegen lassen sich
diese Bücher eben auch nicht im Ausland sperren,
soweit reicht der Arm der Kirche nicht.

Stimmt auch wieder nicht. Die LDS filmt Kirchenbücher nur
unter Erlaubnis vom eigentlichen Besitzer - ie Landeskirche
oder Diözese. Diese Erlaubnis enthält Bedingungen. Etliche
davon haben finanzielle Gründe dem Besitzer kein
Einkommen zu entnehmen. Wenn man kann soll man also
selber hin und dort bezahlen. Leute aus dem Ausland
kommen sowieso nicht an die Kirchenbücher deswegen
können sie ruhig die Filme der Mormonen benutzen. Es geht
also um die gute alte Sache: Geld - nicht den kurzen Arm der
Kirche.

Ansonst ist dies ist nicht meine Meinung sondern sind
die Ausführungen von Herrn Bogs, Leiter des
Zentralarchivs der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau. Es ging mir um die Erklärung, warum diese
Bücher gesperrt sind. Aus kirchlicher Sicht ist dies
berechtigt denke ich, die Kirche hat aber nicht die
macht diese eben auch im Ausland sperren zu lassen.

Stimmt auch nicht - Copyright ist weltweites Recht. Die
Mormonen würden sich gesetzlich schäden wenn sie die
Filme gegen ein Erlaubnis des Eigentümers zeigen würden.
Deswegen stehen doch die Warnun gen das sie nicht hier
und da verleihen werden düfren - nach Vorschrift des
Eigentümers.

Ansonsten ist vielen hier wahrscheinlich die Tatsache
der Siegelung nicht bewußt und deren kirchliche
Bedeutung. Familysearch.org dient eben nicht
genealogischen Zwecken sondern hat einen rituellen
Hintergrund (Dies sollte man bitte schön nicht
vergessen).

Das stimmt schon. Ist aber doch nette Sache was die machen
oder? Man brach ja nicht in die Kirche eintreten um ihre guten
Gaben zu geniessen.

Fred

Pelican Lake Motor Coach Resort
4788 Corian Court
Naples, FL 34114
239-775-7838; 609-284-6007 (cell)
FredRump@earthlink.net

Macht ja Spaß auch mal über solche Sachen zu reden. :slight_smile:

Wir haben hier eine ziemlich 'deutsche' Sache. Ich kenne
mich nicht mit allen Kirchen der Welt aus aber wo sammelt
schon ein Staat Geld für die Kirchen außer in Deutschland?

Das Ganze geht zurück zu dem Kampf von Staat gegen
Kirche und Macht. Durch Bismarks Kulturkampf hat der Staat
gewonnen. Was heute ist ist nur das Endresultat der
Mischung vom Staat in die Affairen der Kirchen. In anderen
Ländern gibt es diese Mischung nicht und Kirchen werden
aus freiwilligen und privaten Spenden fundiert.

Auch werden die Regeln über die Mittel und Eigentümer einer
katholischen Diözese vom Bischof regiert. Jede Menge
katholischen Kirchenarchive sind mit Eraubnis des Bischofs
oder seines Representanten im Archiv durch die Mormonen
verfilmt worden. Diese haben die Filmung als billige
Archevierung angesehen. Sie bekamen ja die selben Filme.
Sie können auch von Anderen ohne Probleme eingesehen
werden. Das ist auch so der Fall in verschiedenen deutschen
Diözesen. Andere klappen ihre Türe zu und damit Basta. Das
selbe geht auch so mit Ev. Landeskirchen.

Die Vernunft zu finden kommt im Ende immer auf
menschliche Entscheidungen an.

Fred

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Hallo,

auch ich bin kein Experte und kann auch nur bedingt an dieser
Diskussion teilnehmen. Vieles wurde gesagt, das ich nicht besser
begr�nden k�nnte.

Nur ein Aspekt des Datenschutzes - und ich denke, dies ist in der
Regel der Hauptgrund f�r die Sperrung der Filme - wurde nicht
ber�cksichtigt: Wir unterscheiden im Bereich des �ffentlichen Rechtes
den "Bundes- Landes etc.- Datenschutz" und auf der anderen Seite den
"kirchlichen Datenschutz". Beide sind getrennt zu betrachten, wenn sie
auch einem einheitlichen Grundmuster folgen. Aber er ist
unterschiedlich in den (Fein)Ausf�hrungen.

Kurz, nach den mir vorliegenden Informationen ist auf den kirchlichen
Datenschutz der schon vielzitierte Zeitraum (Sperre) von 110 Jahren
f�r Taufb�cher, 60 Jahren f�r Traub�cher und 30 Jahre f�r Sterbeb�cher
zur�ck zu f�hren. Es gibt hier sicherlich noch Einzelbestimmungen ( 30
Jahre nach Tod des Betroffenen), die sich aber wohl kaum auf einen
Mikrofilm �bertragen lassen.

Dies soll nur eine weitere Facette der uns so wohlbekannten aber
ungeliebten Sperre von Mikrofilmen sein und erhebt nicht den Anspruch
auf Vollst�ndigkeit.

Es gr��t

Dietmar Hoffmann

Ingo Bro schrieb:

Hallo Dietmar,

hier wuerde ich gerne einmal einhaken. Vielleicht kannst Du mir und
moeglicherweise auch anderen noch ein Stueck weiterhelfen.

Hallo,
....
Kurz, nach den mir vorliegenden Informationen ist auf den kirchlichen
Datenschutz der schon vielzitierte Zeitraum (Sperre) von 110 Jahren
für Taufbücher, 60 Jahren für Traubücher und 30 Jahre für Sterbebücher
zurück zu führen. Es gibt hier sicherlich noch Einzelbestimmungen ( 30
Jahre nach Tod des Betroffenen), die sich aber wohl kaum auf einen
Mikrofilm übertragen lassen.
....

Wie ich aus Familienkreisen weiss, ist mein Urgrossvater 1925 verstorben.
Der Archivar des Kirchenkreisarchivs weigert sich nun beharrlich unter
Hinweiss auf den Datenschutz, mir Zugang zu den entsprechenden Da-
ten im Sterbebuch zu gewaehren.

Deinen Hinweis deute ich so, dass dieses eigentlich garnicht rechtens
ist. Koenntest Du angeben, woher Du diese Angaben hast ? Wie koennte
ich da weiterkommen ?

      Gruss und ??? :wink:
            Gerhard Bialek

Hallo Gerhard,

hoffe, dass ich mich hier nicht allzu sehr aufs Glatteis begeben habe.

Dein beschriebener Fall ist - wenn ich Dich richtig verstanden habe -
eigentlich ganz einfach gelagert. Unter Hinweis, evtl. sogar Nachweis
einer entsprechenden Urkunde, sollte es doch m�glich sein, von dem
unten zitierten Archivar diese gezielte Aussage zu erhalten.

Meine bisherige Erfahrung im �ffentlchen Bereich (z.B. Standesamt,
DRK-Suchdienst etc) war bisher, dass wenn ich glaubhaft mein Interesse
und verwandtschaftliche Verbindungen aufzeige, auch Ausk�nfte und
Belege erhalte.

Ob hier der Verweis auf Datenschutz usw. wirklich hilfreich ist,
m�chte ich bezweifeln. Frisch nach dem Motte, Abh�ngigkeiten erkennen
und danach handeln.

Hoffentlich hilft Dir dies dennoch weiter.

Gru�

Dietmar

Gerhard Bialek schrieb: