Re.: Hurenkind

Am 19.11. schreibt Andreas Bischof, Berlin:

ich habe gerade die ev. KB von Gro�burg, Kreis Strehlen. Dabei fiel mir die
Bezeichnung "Hurenkind" auf.

Hallo Andreas,
Dazu meine Informationen:
in katholischen KB wurde (bis ca. 1830) der Ausdruck "spurius" bzw. "spuria"
verwendet, der grunds�tzlich nur "unehelich geboren" bzw. "von unbekanntem
Vater" bedeutet. Dieser - im alten Rom auch als Vornamen gebrauchte
Ausdruck - kann aber auch mit den Begriffen "Hurenkind" oder"Bastard" �bersetzt
werden.
Es scheint also die Eintragung eher auf besonders strenge Moralbegriffe des
Matrikelf�hrers hinzuweisen, als auf das Gewerbe der Mutter. Ab ca. 1830
wurde dieser Eintrag meist durch"ill." (illegitimus, bzw. illegitima) ersetzt.
Den Eintrag "sind copuliert Hurenvolck:" w�rde man in unserer aufgekl�rten
Zeit wahrscheinlich mit "au�ereheliche Beziehung" oder "Lebensabschnittspartner"
�bersetzen.

Gr��e aus �sterreich
Karl (H. Nehammer)
A8380 Jennersdorf