Re: Hunsrueck-L Nachrichtensammlung, Band 201, Eintrag 2

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im fränkischen war es so, dass Gemeindeorgane der Trauung zustimmen mussten.
In meinem Besitz ist ein Dokument, in dem eine regelrechte Vermögensaufstellung
der kinderlosen Braut zuzüglich Wertungen hinsichtlich des Glaubens, (Sonntagsschule und Kirchgang)
aufgeführt wurden.

Allerdings, existierte bereits Nachwuchs, so war die Zustimmung -unabhängig vom Stand- meist sicher.
Da wollte die Gemeinde hinsichtlich des Unterhalts "sich nichts ans Bein" binden.

Gruss, HWG

-----Original-Nachricht-----