Re: Eheverbot in Mecklenburg?

Danke, Lutz, f�r deine interessanten Auskunft. Hier noch drei
Fragen:

From: "Institute for Migration and Ancestral Research e.V." <mecklenburg@imar-mv.com>
...
Nach mecklenburgischem Recht mu�te jeder Mann, der heiraten wollte, ein
Domizil erworben haben, das er bei seiner Verheiratung beziehen durfte.

- Erst bei Verheiratung, doch wohl schon vorher?
- Wurde das Gesetz 1867 abgeschafft (und wenn ja, auf wessen
Druck)?
- Gab es solche Regelungen noch im 19. Jhd auch in anderen
deutschen oder europ�ischen Staaten?
Heinz