Re: Datenschutz Urheberrecht

Hallo miteinander,

die Fragen von Michael betreffen zwei verschiedene Aspekte - die nach dem Urheberrecht an den Mormonendaten und die nach dem Datenschutz.

>>2.) Reicht es aus, wenn ich die Datenschutzregelungen des Ev.
>>Zentralarchivs
>>zu Grunde lege oder sind besondere Schutz-Fristen bei der Ver�ffentlichung
>>zu beachten?

Vor einigen Jahren haben die Saargenealogen bei den Landesdatenschutz�mtern angefragt, welche Regelungen bei der Ver�ffentlichung genealogischer Daten zu beachten sind. Hier mu� man zweierlei unterscheiden:

a) F�r die Standesamtsregister gelten die bekannten Sperrfristen ab 1876; f�r die kirchlichen Register gelten unterschiedliche Fristen (je nach Landeskirche oder Bistum). Diese Gesetze / Regelungen betreffen die Freigabe von Daten aus den jeweils angesprochenen Registern. Das hei�t: Gesch�tzt ist ein Geburtsdatum mit allen Informationen, das in einem Standesamtsregister enthalten ist. Das bedeutet aber nicht, da� das Datum an und f�r sich gesch�tzt ist. Das f�hrt zu b:

b) Datum, die bereits �ffentlich sind, k�nnen auch erneut ver�ffentlicht werden. Insbesondere erstreckt sich der Pers�nlichkeitsschutz nicht auf die reinen Lebensdaten Verstorbener. Lebensdaten auf Grabsteinen, in Totenzetteln oder Todesanzeigen sind in diesem Sinne ver�ffentlicht, und diese Daten k�nnen unabh�ngig vom Personenstandsgesetz auch wieder ver�ffentlicht werden. Auch f�r die Daten bei familysearch gilt: Alle Daten, die dort �ber das Internet allgemein abfragbar sind, sind ver�ffentlicht. Sie k�nnen unabh�ngig von irgendwelchen Benutzungsordnungen etc. abgedruckt werden.

Die andere Frage betrifft das Urheberrecht:

>>1.) Die Daten habe ich von den Mormonen. Haben die Mormonen eine Art
>>Urheberrecht/Copyright an den Daten oder darf ich diese ohne weiteres
>>ver�ffentlichen?

Zun�chst: Ein Copyright / Urheberrecht an einem genealogischen Datum ist v�llig ausgeschlossen. Wer sollte mit welchem Recht ein "Copyright" daran haben, da� Person XY am 31. Juli 1729 in Pusemuckel geboren und am 2. August in Hintertupfingen getauft wurde? Das Pfarramt? Das Archiv, dem das KB geh�rt? Die Mormonen, weil sie das Datum in familysearch eingestellt haben? Ich als Nachkomme? Derjenige, der im Jahr 1928 erstmals dieses Datum abgeschrieben hat? Also: Ein Copyright an einem Datum gibt es nicht, ebensowenig an einer genealogischen Kombination.

Ansonsten mu� man wohl noch einmal unterscheiden zwischen der Verwendung der Microfilme in den Forschungsstellen und der Verwendung der Datenbanken von familysearch. Was die Microfilme angeht, so gelten hier die Benutzungsbedingungen der Forschungsstellen (die mir nicht vorliegen); ich sehe allerdings keine Rechtsgrundlage, die es z.B. verbieten w�rde, anhand eines Microfoilms eine Verkartung eines Ortes anzufertigen und diese - in welcher Form auch immer - zu ver�ffentlichen. Das deutsche Urheberrecht wenigstens gibt nichts dazu her: Die Kirchenb�cher an sich sind nicht urheberrechtlich gesch�tzt und sch�tzbar; Microfilme als rein fotographische Aufnahmen ebenfalls nicht (so, wie es auch kein Urheberrecht an einer Fotographie gibt).

Das andere ist die Verwendung der Datenbank(en), die bei familysearch.org online sind oder auf den CD-ROMs enthalten sind. Dazu ist das Urheberrechtsgesetz zu konsultieren (unter UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) . Die Datenbanken von familysearch sind rechtlich gesehen Datenbanken. Diese werden so definiert:

  > UrhG � 87a
  > (1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten
  > oder anderen unabh�ngigen Elementen, die systematisch oder methodisch
  > angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise
  > zug�nglich sind und deren Beschaffung, �berpr�fung oder Darstellung eine nach
  > Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. ...

Die genealogischen Daten sind entsprechend der Gesetzesdefinition "eine Sammlung
von ... Daten" (hier: genealogischen Daten); diese sind "systematisch"
angeordnet und "einzeln" zug�nglich. Und die "Beschaffung, �berpr�fung" und
"Darstellung" dieser Daten war gewi� mit M�he verbunden.

Nach � 87b ist es VERBOTEN, die Datenbank insgesamt oder **wesentliche Teile** daraus "zu vervielf�ltigen, zu verbreiten und �ffentlich wiederzugeben".

Eine Vervielf�ltigung ist hingegen ERLAUBT "zum eigenen wissenschaftlichen
Gebrauch, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist und
der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt" (� 87c).

Und es ist jedem ERLAUBT, **unwesentliche Teile** der Datenbank zu vervielf�ltigen, zu verbreiten und �ffentlich wiederzugeben.

Das bedeutet im Klartext: Es ist verboten, die Datenbank von familysearch komplett oder in "wesentlichen Teilen" (also: alle Eintr�ge aus NRW z.B.) zu kopieren und an anderer Stelle im Internet einzustellen. Hingegen ist es erlaubt, "unwesentliche Teile" (also: einzelne Daten, sicher auch: alle Daten aller Vorfahren oder eines Dorfes) zu zitieren, zu ver�ffentlichen, zu publizieren, abzudrucken etc.

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist � 87e: Wenn ein Hersteller eine
Datenbank ver�ffentlicht und trotzdem den K�ufer / Nutzer verpflichten will,
auch unwesentliche Teile nicht zu vervielf�ltigen etc., dann ist eine solche
Bestimmung rechtlich UNWIRKSAM:

  > Eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Eigent�mer eines
  > mit Zustimmung des Datenbankherstellers durch Ver�u�erung in Verkehr
  > gebrachten Vervielf�ltigungsst�cks der Datenbank, der in sonstiger
  > Weise zu dessen Gebrauch Berechtigte oder derjenige, dem eine Datenbank
  > aufgrund eines mit dem Datenbankhersteller oder eines mit dessen
  > Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrags zug�nglich gemacht
  > wird, gegen�ber dem Datenbankhersteller verpflichtet, die Vervielf�ltigung,
  > Verbreitung oder �ffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang
  > unwesentlichen Teilen der Datenbank zu unterlassen, ist insoweit unwirksam,
  > als diese Handlungen weder einer normalen Auswertung der Datenbank
  > zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers
  > unzumutbar beeintr�chtigen.

Das bedeutet: Im Rahmen unserer Forschung d�rfen wir nat�rlich einzelne Daten aus den familysearch-Datenbanken oder den CD-ROMs an andere Forscher weitergeben, �ber die Liste mitteilen oder in einem Aufsatz / Heimatbuch verwenden. Das ist durch das Gesetz ERLAUBT, und eventuelle Einschr�nkungen durch Nutzungsvereinbarungen sind UNG�LTIG.

Wichtig ist schlie�lich: Der Rechtsschutz f�r Datenbank erstreckt sich auf 15 Jahre nach ihrer Ver�ffentlichung. Nach Ablauf der 15 Jahre erlischt der Schutz; eine Daten-CD, die �lter ist als 15 Jahre (das gibt es aber wohl noch nicht) ist rechtlich freigegeben.

Die Mormonen (Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage) haben
sich jedoch gegen�ber den Kirchen und �mtern durch Vertrag verpflichtet,
die Daten zu sch�tzen und ein Copyright darauf.

Ein Copyright auf Daten ist definitiv ausgeschlossen - siehe oben.

Viele Gr��e und frohes Forschen,

TK

zur Mail vom Mon, 22 Aug 2005 20:43:48 +0200:

(so, wie es auch kein Urheberrecht an einer Fotographie gibt).

Du m�chtest nachlesen: UrhG � 72 Lichtbilder.

Pardon, sollte hei�en: "Kein Urheberrecht an einer FotoKOPIE".

TK