Hallo!
Kleiner Hinweis: Damit es ein Urheberrecht gibt, genügt
das "Abfotografieren" nicht unbedingt, auch nict bei drei-
dimensionalen Objekten. Es muß eine besondere kreative
oder eine künstlerische Leistung hinzutreten. Es soll die
handschrift des Fotographen erkennbar sein.
MfG Wolfgang Schmied