Hallo Ellen,
in der Ruhrgebietsliste ist die Frage aufgetaucht, ob Urkunden mit Randvermerk beglaubigt werden d�rfen.
ich habe eine Reihe von Urkunden mit Randvermerk und Beglaubigung. M.E. spricht nun auch nichts dagegen, die Randvermerke mit zu beglaubigen. In aller Regel wird durch den Randvermerk ja gerade die Urkunde modifiziert oder erg�nzt, so da� der Randvermerk Bestandteil der Urkunde selbst ist.
Es soll Standesbeamte geben, die dies verneinen. Entweder bek�me man unbeglaubigte mit Vermerk, oder beglaubigte ohne.
Um so besser, wenn ein Standesbeamte unbeglaubigte Kopien macht. Die sind n�mlich billiger.
Ich habe das Gl�ck aus Neuss beglaubigte Abschriften mit Randvermerk bekommen zu haben.
Geht es um Kopien oder Abschriften? Das ist ein Unterschied.
>>Die �bereinstimmung der Abschrift mit dem
Geburten-
Heirats-Buch
Sterbe-
des Standesamts
Neuss
wird beglaubigt. -/- Keine Randvermerke
die Abschrift besteht aus einem Blatt.
In Abschriften werden Randvermerke nicht aufgenommen, das ist wohl so. Aber als Familienforscher sollte man immer eine Fotokopie der Originalurkunde verlangen, und da sind die Randvermerke mit drauf.
� 33 Beglaubigung von Dokumenten,
Absatz (2) besagt:
da� ... nicht beglaubigt werden darf, wenn der urspr�ngliche Inhalt ... ge�ndert worden ist.
Aber ein urkundlicher Randvermerk ist keine �nderung des urspr�nglichen INhalts. Hier ist gemeint, wenn ich mein Zeugnis manipuliere, dann darf davon keine Kopie beglaubigt werden.
Der Randvermerk hat ja selbst Urkundencharakter, dadurch da� er die Unterschrift des Standesbeamten tr�gt!
Viele Gr��e
Tobias (Kemper)