Probleme in Breslau

Hallo in die Runde,

ich suche heute einmal nach Hilfestellungen oder Tipps, wie ich mit dem Standesamt für Ahnenforscher in Breslau zusammenarbeiten könnte. Bisher war das noch nicht nötig gewesen. Durch Zufall habe ich jedoch entdeckt, dass meine Großcousine, nicht wie oft vermutet in Glogau, sondern in Breslau geboren wurde. Das mag auch damit zusammenhängen, dass sie außerehelich zur Welt kam und daher nicht in der Heimatstadt der Mutter, in Glogau, entbunden wurde.

Wie dem auch sei, ich habe mich gefreut, dass nun möglw. die Geburtsurkunde aus dem Jahr 1926 noch existiert, da die kirchlichen Register und Personenstandsukrunden von Glogau alle vernichtet sind.

So habe ich das auf christoph-www genannte Standesamt für Ahnenforscher (siehe dort Pkt. 7) vor ca. 14 Tagen per Mail angeschrieben. Erfreulicherweise hatte ich auch am kommenden Tag eine Antwort, dass die Geburtsurkunde dort vorliegt und ich diese erhalten könne, wenn ich sofort ca. 40 Pln überweise und einen Nachweis für mein „familienforscherliches“ Interesse übersende - leider per Post.

Und damit fängt der Ärger an:

  1. Ich habe nun die 40 Pln überwiesen und einen Stammbaumausdruck beigelegt und alles nach Breslau geschickt. Nach ca. 10 Tagen erhielt ich ein Einschreiben DIN A4 mit etlichen juristischen Schriften. Diese polnischen Texte füllen mehrer Seiten und ein einzelner Satz geht bisweilen über mehr als 10 Zeilen.

  2. Ich habe das nun mit deepl.com übersetzt und darin ist zu lesen, dass ich meinen Pflichten des Nachweises meiner Verwandschaft nicht nachgekommen bin und genau nachweisen soll, dass eine Verwandschaftsbeziehung besteht. Ich dachte nun, dass der Auszug aus meiner Stammbaumsoftware vielleicht doch etwas dürftig gewesen sei und habe auf das Schreiben geantwortet.

  3. Ich habe alle Geburtsurkunden, meine eigene, die meines Vaters, die meines Großvaters und die meines Urgroßvaters beigelegt. Weiterhin habe ich die Geburtsurkunde der Schwester meines Großvaters beigelegt und die Taufurkunden, so dass der Nachweis erbracht ist, dass es sich bei der gesuchten Person um meine Großcousine handelt, die auch schon lange verstorben ist.

  4. Nun habe ich gestern ein weiteres Schreiben erhalten, dass ebenfalls weitgehend aus juristischen Termini und Gesetzesverweisen besteht. Im Grunde sagt dieses Schreiben nun folgendes

a.) ich bin nicht berechtigt, einie Kopie der Geburtsurkunde zu erhalten,
b.) ich muss ein Gerichtsbeschluss vorlegen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht eines direkten Nachfahren in derselben Linie (beides kann ich nicht beschaffen)
c.) wenn ich das nicht binnen 7 Tage mache, dann ist mein Geld verloren (es wird einbehalten) und
d.) mein Antrag wird nicht mehr weiter bearbeitet

Das ist natürlich krass! Ich weiss nicht genau, ob ich hier verschaukelt werde oder ob da ein Missverständnis vorliegt. Ich weiss auch nicht, warum ich vorher bezahlen soll und mir die Urkunde in Aussicht gestellt wird und dann gibt es eine derartige Wendung.

Da ich nun keinen Gerichtsbeschluss für diese Urkunde erwirken kann und auch den Fall nicht juristisch eskalieren will, bleibt meine Frage an die Liste:

Was kann ich hier noch tun? Sollte ich meine Bemühungen hier abschreiben oder gibt es noch einen freundlichen Weg, die Sache zu einem guten Ende zu führen?

Vielleicht kann mir jmd. in der Runde doch noch ein paar Tipps geben?

Viele Grüße.

Christian (Mette)

Hallo,

polnische Standesämter sind sehr speziell.
Das das Standesamt Breslau geantwortet hat ist grundsätzlich mal positiv.

Problem dürfte sein das es die Großcousine ist und somit keine direkte
Verwandtschaftslinie.

Ich würde mal Kontakt zu einem polnischen Ahnenforscher aufnehmen.
Das dürfte die Kommunikation deutlich vereinfachen und er kann Dir sagen
welche Unterlagen Du genau benötigst um das Standesamt zufriedenzustellen.

Viel Erfolg,
Jürgen Fahnenschreiber

Hallo,
wenn es um eine Geburtsurkunde von 1926 geht und du kein direkter Nachkomme dieser Person bist, bekommst du frühestens in 2 Jahren eine Urkundenkopie.
Viele Grüße,
Max (Riedel)

Danke für die Antworten! Ich werde mal mein Bestes versuchen, habe einige Kontakte nach Glogow und Katowice. Mal sehen, was ich da noch erreichen kann. Ansonsten bleibt wohl nur bis 2026 zu warten :O)

Vielen Dank!
Christian (Mette)

Hallo Christian,

leider glaube ich nicht, dass Du diese GU bekommst. Wie Dir bereits geschrieben wurde, eine solche Urkunde bekommen nur die direkten Verwandten - es ist auch in Deutschland so, siehe z.B. hier: Geburtsurkunde beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de

"Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde "

Sonst muss die rechtliche Interesse nachgewiesen werden:

"Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug

"

Ich glaube, dass das einzige was Dir noch bleibt - warte noch bis die 100 Jahren nach der Geburt verlaufen sind, so unterliegen solche Urkunden dem Datenschutzfrist nicht mehr, und jeder kann solche Urkunde bekommen.

Gruß aus Schlesien,
Damian (Moskal)

Hallo Damian,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja ich fürchte, Du hast Recht. So muss ich wohl noch 2 Jahre warten :frowning_with_open_mouth:

Viele Güße aus Sachsen.
Christian (Mette)