Hallo an die Liste,
ich habe nach langen Jahren endlich den Hochzeitseintrag eines direkten Vorfahren gefunden.
Problem.............Heinrich Fischer taucht im Hochzeitseintrag als Johann Heinrich Jakob Hoffmann _genannt _Fischer auf.
Der Arbeitsmann und Wittwer heiratet die Charlotte Antonie Knoth am 23.11.1851 ( Eintrag im KB Magdeburg St. Johann).
Braut und Zeit stimmen............
In den bisher bekannten Eintr�gen hatte ich keinerlei Hinweise auf den Namen Hoffmann
Wie kann das sein?
Hat jemand auch schon mal so eine Konstellation gehabt? Kann es tats�chlich sein, dass ein Hoffmann sp�ter als Fischer gef�hrt
wird? und welche Gr�nde k�nnte das haben?
Ich werde jetzt erst mal versuchen die 1. Ehe des Heinrich Hoffmann bzw Fischer zu finden.
Wenn das mit Hoffmann tats�chlich stimmt, wie muss man das in den Ahnenprogrammen eintragen?
Hat da jemand eine Idee?
Sch�nes Wochenende aus dem sonnigen S�den
Ines Baumert
Hallo Ines,
abgesehen von Westfalen und dem Spreewald, wo der Hofname den Familiennamen dominiert, kenne ich "A genannt B" von unehelichen Kindern, bei denen der Vater bekannt ist. Name der Mutter ist Name des Kindes, "genannt" Name des Vaters.
Also Name der Mutter HOFFMANN, Vater war FISCHER.
Es gab regional und zeitlich ganz unterschiedliche Br�uche bei der Namensgebung f�r uneheliche Kinder, diese ist eine der Varianten.
Viele Gr��e
Hartmut (Conrad)
Hallo,
dieses 'XY genannt YZ' kenne ich aus meinen eigenen Ahnenforschungen, wie auch aus OFB-Erstellungen. Es hat in der Regel nichts mit unehelicher Geburt zu tun - in solchen F�llen tragen die Personen einfach entweder den Namen der Mutter, oder den des Vaters. Wenn ein 'genannt' dort steht, ist dass einfach so zu sehen, wie es zu lesen ist. Der Mann ist zwar ein geborener Hoffmann, wird aber von allen nur Fischer genannt. In meiner eigenen Ahnenforschung habe ich einen Jacob Austillatis, der wird, nachdem er den Ort wechselt, als 'Jacob Austillatis genannt Ausland' bezeichnet, seine (ehelichen) Kinder f�hren dann auch nur noch den Namen Ausland. Aus OFB Erstellungen habe ich weitere �hnliche F�lle. Wie und warum die Leute dann auf den neuen Namen kamen, ist in vielen F�llen heute nicht mehr eruirbar.
Gr��e Steffan
Hallo Ines,
es ist in der Tat tats�chlich so wie Hartmut schreib, das Kind ist unehelich geboren, die Mutter hei�t HOFFMANN und der Erzeuger hei�t FISCHER dann steht in dem Taufeintrag: HOFFMANN, genannt FISCHER.
Ich erlebe solche Eintr�ge fast t�glich da ich z.Zt. mit mehreren Schreiberlingen eine KB-Verkartung von 7 Kirchspielen durchf�hre und sich diese Schreibweise zum gr��ten Teil auch in den weiteren Eintr�gen wiederholt. Bei einigen Eintr�gen habe ich dann auch schon mal gelesen das der Erzeuger die Mutter zu einem sp�teren Zeitpunkt geehelicht hat und dann ddas voreheliche Kind als sein eigenes anerkannt hat und darum bittet das das Kind seinen Familiennamen tr�gt.
Ich will allerdings nicht ausschlie�en das diese Vorgehensweise in einigen Landesteilen anderst gehandhabt wurde.
Viele Gr��e aus dem Calenberger-Land
Harald (Kemm)
Hallo an die Liste,
ich habe nach langen Jahren endlich den Hochzeitseintrag eines direkten
Vorfahren gefunden.
Problem.............Heinrich Fischer taucht im Hochzeitseintrag als
Johann Heinrich Jakob Hoffmann _genannt _Fischer auf.
Der Arbeitsmann und Wittwer heiratet die Charlotte Antonie Knoth am
23.11.1851 ( Eintrag im KB Magdeburg St. Johann).
Braut und Zeit stimmen............
In den bisher bekannten Eintr�gen hatte ich keinerlei Hinweise auf den
Namen Hoffmann
Wie kann das sein?
Hat jemand auch schon mal so eine Konstellation gehabt? Kann es
tats�chlich sein, dass ein Hoffmann sp�ter als Fischer gef�hrt
wird? und welche Gr�nde k�nnte das haben?
Ich werde jetzt erst mal versuchen die 1. Ehe des Heinrich Hoffmann bzw
Fischer zu finden.
Wenn das mit Hoffmann tats�chlich stimmt, wie muss man das in den
Ahnenprogrammen eintragen?
Hat da jemand eine Idee?
Sch�nes Wochenende aus dem sonnigen S�den
Ines Baumert
Guten Tag Frau Baumert,
ich hatte vor Jahren das gleiche Problem :Rieke, gen. Noltk�mper. Es stellte sich dann heraus, dass er unehelich geboren (Rieke) wurde. Seine Mutter hat sp�ter geheiratet, dieser Mann starb sehr bald, die Mutter heiratete das 2. Mal und diesmal einen Noltk�mper (das war alles in Borgholzhausen/Westfalen). Der Rieke gen. Noltk�mper wanderte dann aus nach Neuenkirchen im Hann�verschen und nannte sich fortan Noltk�mper. Selbst der Kirchenbuchf�hrer kannte die Zusammenh�nge nicht, die wird er wohl auch nicht ausposaunt haben.
An Ihrer Stelle w�rde ich nach Heiraten der Mutter schauen, vielleicht kl�rt sich dann das Problem.
Mit freundlichen Gr��en
Angela Fischer
Hallo in der Runde,
aus meinen Erfahrungen bei der Bearbeitung der KB von Leißling und Umgebung
kann ich folgendes sagen.
Dort wurden uneheliche Kinder auf den Namen des Vaters eingetragen. Wenn
dieser dagegen erfolgreich protestierte, weil er nicht der Vater sei oder
der Vater nicht bekannt wuirde, dann bekamen die Kinder den Namen der
Mutter.
In einigen Fällen bekamen die Kinder sogar folgende Namen:
Steinhütte für ein Findelkind, das im Verschlag des Steinmetzen gefunden
wurde.
Weizenfeld, weil die Frau angeblich im Weizenfeld vergewaltugt wurde oder
Streu weil es auf dem Streuboden passierte.
Das genannt kommt vor, wenn es mehrere Familien mit dem gleichen
Familienamen gab, damit man sie unterscheiden konnte. Es kam auch vor, dass
nach dem Gehöft, Wohngebäuder o.ä. genannt wurde: z.B. Gaudig gen. Rothe,
weil er im roten Hause wohnte.
Diese Dinge kann man nur nach dem jeweiligen Ort und der Zeit beurteilen und
nicht zu stark verallgemeinern, denn die Pfarrer haben das auch
unterschiedlich gehandhabt.
Ein schönes sonniges Wochenende
Alexander Broich
Hallo Ines!
Bis ca.Mitte des 19.Jh. war es üblich ein uneheliches Kind, sofern der Vater bekannt war, oder sich zu dem Kind bekannt hatte, den Namen des Vaters zu geben.Das hatte etwas mit der späteren Versorgung des Kindes zu tun.
War der Vater nicht bekannt, z.B. weil die Mutter den Namen nicht preisgab, erhielt das Kind den Namen der Mutter.
Um die Mitte des 19.Jh. ging man bei unehelichen Kindern bei denen der Name des Vaters bekannt wa, ,dazu über, dem Kind den Namen der Mutter zu geben, den Namen des Vaters aber als gen.= genannt XYZ anzuhängen. Heinrich Meyer gen.Müller bedeutete also, die Mutter hieß Meyer, der leibliche Vater Müller.
Meine Urgroßmutter mütterlicherseit hieß bis zu ihrer Heirat Katharina Reinstorf gen.Meyn. Selbst bei ihrem Tode stand in der Sterbeurkunde Katharina Philipps geborene Reinstorf gen.Meyn.
In Deinem Falle dürfte es sich um eine uneheliche Geburt gehandelt haben, wobei die Mutter Hoffmann und der leibliche Vater Fischer hieß.
Als um 1976 dann die Standesämter eingeführt wurden, bekam ein uneheliches Kind grundsätzlich den Namen der Mutter. Der Vater hatte keine Rechte, er mußte nur zahlen. Das ging soweit, daß die Rechtsprechung vorah, daß der Vater eines unehelichen Kindes mit diesem nicht verwandt war.
Heutzutage scheint sich das alles wieder umzukehren, die Eltern, auch die unverheirateten, müssen sich über den Namen des Kindes einigen.
Gruß
Jürgen