Pensionär

Hallo Liste,
immer wieder treffe ich auf die Berufsbezeichnung „Pensionär“, meist bei Verwaltern von Gütern oder Höfen in Mecklenburg. Und zwar schon bei 40jährigen. Das kann ja wohl nicht Rentner im heutigen Sinne bedeuten. Oder? Kennt jemand eine andere Bedeutung?
Gruß Reiner

Dr. Reiner Eckermann
Hohnstorf/Elbe

Ich hatte vor ein paar Jahren mal einen „Pensionarius“ Mitte des 18. Jahrhunderts in den Niederlanden. Dort bezeichnet dies städtische Rechtsvertreter.

Da sich der Begriff vom Beamten-Gehalt - der Pension - ableitet und nicht nur die Rente meint, könnte ich mir gut vorstellen, dass es sich auch in deinen Fällen um (Staats-)Beamte handelt.

Moin Reiner,

bei solchen fragen ist oft der Blick in den "Krünitz" oder alte Lexika hilfreich, dort werden dann auch die heute verloren gegangenen Bedeutungen noch aufgeführt.

www.kruenitz1.uni-trier.de

Ich habe mal ein paar Teile zum Thema aus dem Krünitz kopiert:

Pension
Pension, 1) ein Gnadengehalt; s. Th. 19, S. 240. Jemanden auf Pension setzen, ihn von seinen Amtspflichten entbinden und ihm einen Gnadengehalt geben. 2) Ein Jahrgeld, welches eine Person für gewisse Dienste, welche sie leisten muß, bekommt. 3) Kostgeld. 4) Ein Haus oder eine Anstalt, in welcher junge Leute für ein bestimmtes Geld Unterricht, Kost und andere nöthige Lebensbedürfnisse erhalten. Einen Sohn oder eine Tochter in Pension geben; in Pension nehmen; eine Pensionsanstalt errichten. Hierüber sehe man den Art. Pfeil-IconSchul= und Erziehungsanstalten.

Pensionsanstalt
1) eine Erziehungsanstalt für junge Leute, und welche theils für Söhne, theils für Töchter eingerichtet ist. S. Schul= und Erziehungsanstalten. 2) Eine Versorgungsanstalt für hülflose Personen, z. B. für alte Dienstbothen beyderley Geschlechts, etc. wie man dergleichen an einigen Orten in Vorschlag gebracht hat; s. Versorgungsanstalten.

Pensionnaire
1) ein Kostgänger. 2) In einigen Gegenden ein Pächter eines Landgutes.

Groß=Pensionär, war vormahls in Holland der oberste Staatsrath der Republik, der Syndicus oder Worthalter bey den Generalstaaten.

Viele Grüße
Sabine Paap

Hallo Reiner,

in diesem Fall ist Pensionär/Pensionarius die Bezeichnung für den Verwalter bzw. Pächter eines Gutes. Das hat nicht mit Rentenalter zu tun.

Hier gibt es auch Infos zu anderen Berufen.

Viele Grüße
Anne

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