Patenschaften durch den Großherzog von Oldenburg

Liebe Listenleser,

bei einem meiner Großonkel, Nikolaus Friedrich Peter Wilms (1884 – 1906),
neuntes Kind von Johann Hermann Wilhelm Wilms (1835 – 1893) und seiner Frau
Johanna Bredehorn (1843 – 1907) ist folgender Taufeintrag zu finden:

„geboren am 30. Januar 1884, getauft am 30. März im Schulhaus zu Altjührden,
Vater: Johann Hermann Wilhelm Wilms, Arbeiter in Grünenkamperfeld und
Johanna Sophia geb. Bredehorn, Taufpate: seine Königliche Hoheit der
Großherzog von Oldenburg, vertreten durch den Vater des Kindes und die
Mutter des Kindes“.

Mein Großonkel hatte den Vornamen des damaligen Großherzogs von Oldenburg
(1853 bis 1900).

Frage: Wurde damals immer ab dem 9. Kind die Patenschaft vom Großherzog
übernommen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Anke Behrendt

Diepholz, 19.02.2021

Moin,

Dazu hat doch Wolfgang Buesing mal einen Aufsatz in der Oldenburgischen
Familienkunde geschrieben. Da wuerde ich mal nachsehen.

Gruss

Falk (Liebezeit)

-----Original-Nachricht-----