Pastor und Pfarrer

Danke an alle,
die so schnell geantwortet haben!

Man soll doch öfter mal über den eigenen Tellerrand hinaussehen.
Es gibt ja so viel zu lernen.

Grüße von der Ostsee Irene (Sindt)

Irene Sindt schrieb:

Danke an alle,
die so schnell geantwortet haben!

Man soll doch �fter mal �ber den eigenen Tellerrand hinaussehen.
Es gibt ja so viel zu lernen.

Gr��e von der Ostsee Irene (Sindt)

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Pfarrer, Pfarramt

1. Kirchenrechtlich 2. Praktisch-theologisch 2.1. Begriff
(soziokulturell und theologisch) 2.2. Geschichte 2.2.1.
Vorreformatorisch und r�misch-katholisch 2.2.2. Reformationskirchen 2.3.
Gegenw�rtige Tendenzen und Probleme

P. = Pfarrer, Pa. = Pfarramt

1. Im ev. Kirchenrecht werden unter dem Begriff P. die ordinierten
Amtstr�ger ( Ordination) der Kirche zusammengefa�t, die im
hauptamtlichen Dienst zur Aus�bung des Predigtamtes ( Predigt) auf eine
Pfarrstelle berufen sind ( Kirchl. Dienstrecht 1.). Ihr Dienst bezieht
sich in der Regel auf eine �rtlich begrenzte Pfarrgemeinde (
Gemeinde-P.), er kann sich aber auch auf eine bestimmte Personengruppe
oder einen sachlich umschriebenen allg.- kirchl. Aufgabenbereich
beziehen. Der ebenfalls gebr�uchliche Begriff Pastor ist landschaftlich
bedingt und enth�lt keinen rechtl. bedeutsamen Unterschied. Ins Pa.
k�nnen M�nner und Frauen ( Ordination 1.5.2.) berufen werden. Die
kirchenrechtl. Stellung des P.s und seine Rechte und Pflichten im
einzelnen sowie das Recht der Pfarrstellenbesetzung unterliegen der
Regelung durch die einzelnen Landeskirchen ( Landeskirchentum) und sind
deshalb nicht in jeder Hinsicht einheitlich. Differenzierungen ergeben
sich v.a. aus Gr�nden des theol. Verst�ndnisses vom Amt ( Kirchl. �mter)
und den unterschiedlichen verfassungsrechtl. Gegebenheiten der einzelnen
Landeskirchen ( Kirchenverfassungen 5.) Eine Vereinheitlichung des
P.dienstrechtes hat sich aber im Rahmen der Gesetzgebung der
gliedkirchl. Zusammenschl�sse ergeben (P.gesetz der VELKD [ Vereinigte
Ev. luth. Kirche] vom 4. April 1989; P.dienstgesetz der EKU [ Ev. Kirche
der Union], Bekanntmachung vom 10. Januar 1986).
Die in der Arnoldshainer Konferenz (AKf) vertretenen Kirchenleitungen
stimmen �nderungen von grunds�tzlicher Bedeutung untereinander ab. Die
EKD ( Ev. Kirche in Deutschland) hat bisher von ihrem Recht, nach
Artikel 9 Grundordnung, Richtlinien f�r die Rechtsverh�ltnisse und f�r
die wirtschaftliche Versorgung der P. zu erlassen, noch keinen Gebrauch
gemacht. Durch die EKD ist lediglich das Disziplinarrecht geregelt
(Disziplinargesetz der EKD vom 11.M�rz 1955; Kirchl. Gerichtsbarkeit
1.1.3.). Wesentlich f�r die Rechtsstellung des P.s sind die folgenden
allgemeing�ltigen Elemente: Der P. befindet sich in einem
�ffentlichrechtl. Dienstverh�ltnis auf Lebenszeit, das dem staatl.
Beamtenrecht nachgebildet ist und dessen Grunds�tzen weitgehend folgt.
Das gleiche gilt f�r die Besoldung und Versorgung ( Kirchl.
Besoldungswesen). Der P. erh�lt auf gesetzlicher Grundlage feste
Dienstbez�ge, die an die Stelle der fr�heren Pfr�nde getreten sind.
Diese Grundz�ge der dt. P.dienstgesetze sind in den ev. Kirchen der
anderen europ. L�nder weithin �bernommen worden. Die
staatskirchenrechtl. Grundlage ( Staatskirchenrecht) daf�r findet sich
f�r die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 140 GG in Verbindung mit
Artikel 137 Absatz 6 Weimarer Reichsverfassung. Soweit die
Religionsgemeinschaften den Status einer K�rperschaft des �ffentlichen
Rechts innehaben, schlie�t diese Stellung ihre Dienstherrenf�higkeit
ein. Die Besch�ftigung von P.n im Angestelltenverh�ltnis ist
staatskirchenrechtl. zwar m�glich und in besonderen Ausnahmef�llen
sinnvoll, als generelle L�sung aber problematisch und aus einer Reihe
von Gr�nden abzulehnen.
Die Anstellungsf�higkeit als P. setzt in der Regel ein wiss.-theol.
Studium an einer dt. Hochschule und eine praktisch-theol. Ausbildung
sowie die Ordination voraus ( Kirchl. und theol. Ausbildung). Mit der
Ordination wird dem P. das Recht zur �ffentlichen Wortverk�ndigung und
zur Sakramentsverwaltung ( Sakrament) in der Kirche verliehen. Im
Unterschied zur Priester- Weihe der r�m.-kath. Kirche ist mit der
Ordination nicht die Begr�ndung eines besonderen geistlichen Standes
verbunden. � Als problematisch und rechtl. umstritten haben sich die
Einschr�nkungen erwiesen, die dem P. um der Integrit�t seines Amtes
willen in seiner privaten Lebensf�hrung insbesondere im Hinblick auf
seine Ehe und Familie (Konfession des Ehegatten, Scheidung) sowie einer
politischen Bet�tigung (politische Mandats�bernahme) auferlegt werden.
Die staatskirchenrechtl. Zulassigkeit solcher Einschr�nkungen ist v.a.
durch den Beschlu� des Bundesverfassungsgerichts vom 21.9.1976 im
Verfassungsrechtsstreit in Bremen gekl�rt. Die Problematik ergibt sich
innerkirchl. auf Grund der zeitbedingten Wandlungen im Verst�ndnis des
Pa.es, das st�rker als fr�her auf eine Unterscheidung und Trennung vom
Amt und Person bedacht ist. Gleichwohl kann auf solche pers�nlichen
Bindungen des P.s auch in Zukunft nicht v�llig verzichtet werden.
Im Amt des P.s sind Aufgaben des Predigtamtes (�ffentliche
Wortverk�ndigung im Gottesdienst, Sakramentsverwaltung, Seelsorge,
Unterweisung), der Verwaltung ( Kirchenverwaltung 1.) und der
Gemeindeleitung in einer besonderen rechtl. Form verbunden. Nach
heutigem Verst�ndnis ist der P. jedoch nicht mehr geistlicher Vorsteher
der Gemeinde, sondern nimmt seine Leitungsaufgaben in gemeinsamer
Verantwortung mit den Mitgliedern des Kirchenvorstandes (Presbyterium;
�lteste) wahr. Seit der rhein.-westf�l. Kirchenordnung von 1835 ist bei
der Pfarrstellenbesetzung das Wahlrecht der Gemeinde weitgehend
anerkannt. Ein uneingeschr�nktes Besetzungsrecht durch die Gemeinde
findet sich jedoch auch im ev. Bereich nicht. Die Gemeinde ist vielmehr
in unterschiedlicher Ausgestaltung auf das Zusammenwirken mit
kirchenleitenden Personen und Organen angewiesen. In einigen
Landeskirchen sind auch Patronats-Rechte zu beachten. Die Berufung in
ein Gemeindepa, erfolgt unwiderruflich. Eine Versetzung des P.s gegen
seinen Willen ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefallen m�glich.
P. in �berregionalen Diensten sind in der Regel frei versetzbar.
Das kanonische Recht der r�m-kath. Kirche ( Codex Iuris Canonici)
versteht unter einem P. einen Priester, dem unter der Autorit�t des
Bischofs die Seelsorge in einer Pfarrei als eigentlichem Hirten
�bertragen ist (CIC/1983 can. 519). Nach den Normen des Kirchenrechts
�bt er eine eigenberechtigte ordentliche Gewalt aus. Daneben ist es
�blich, bestimmten Geistlichen wie Krankenhausseelsorgern (
Sonderpfarr�mter), Religionslehrern ( Religionsp�dagogik 2.) u.a. den
Titel P. zu verleihen, ohne da� damit pfarrliche Rechte verbunden sind.
Die �bertragung eines Pa es steht dem Di�zesanbischof selbst in freier
Verleihung zu. Dabei sind aber Bestimmungen des Ordensrechtes (can. 682)
oder Wahl- und Prasentationsrechte zu ber�cksichtigen (can 523)
F�r alle Orth. Kath. Kirchen gemeinsam gilt das schon in der alten
ungetrennten Kirche festgelegte Recht. Die Regelungen, welche sich auf
die grunds�tzliche Funktion des P.s bzw. auf das Pa. beziehen, finden
sich in der Sammlung Phdalion. Das Recht der Pfarrstellenbesetzung wird
in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt.

Lit.: Rieker, K.: Die rechtl. Natur d. ev. Pa.s, Leipzig 1891 � Gebhard,
E.: Gebundenheit u. Freiheit des ev. Pa.s nach geltendem Kirchenrecht,
Diss., Heidelberg 1931 � Cummings, D.: (Ed.): The Rudder (Pedalion)
Metaphorical Ship of the one holy Catholic and Apostolic Church of the
Orthodox Christians or all the Sacred and Divine Canons, Chicago/Ill.
1957 � Weeber, R.: Art. Stellenbesetzungsrecht, kirchl., RGG3 Bd. 6
(1962) 353�356 � Ruppel, E.: Grundsatzprobleme d. P.rechts, LM. 2 (1963)
202�209 � K�ster, A.: Der ref. Schweizer P. in d. Welt d. Rechts, Diss.,
Z�rich 1966 � Moore, E.G.: An Introduction to English Canon Law, Oxford
1967 � Vogt, H.: Die Rechtsstellung d. P.s, DtPfrBl 74 (1970) 565�568 �
Link, Ch.: Staatskirchenrechtl. Probleme d. nicht-akademisch
vorgebildeten Geistlichen, ZEvKR 17 (1972) 256�279 � Frieling, R.: Die
konfessionsverschiedene Ehe v. Amtstr�gern, DtPfrBl 83 (1979) 597�601 �
Heinemann, H.: Der P., in: Listl, J. u.a. (Hgg.): Hb. d. kath.
Kirchenrechts, Regensburg 1983, 395�410 � Weber, H.: Die Rechtsstellung
d. P.s, insbesondere d. Gemeindep.s � Grundprobleme einer Reform d.
Kirchenverfassung u. d. P.dienstrechts in d. Ev. Kirche d. Pfalz (Prot.
Landeskirche), ZEvKR 28 (1983) 1�61 � W�lbing, W.: P. im
Angestelltenverh�ltnis u. d. Problematik ihres Rechtsschutzes, ZEvKR 28
(1983) 62�83 � Maurer, H.: Die Pflichten d. P.s aus Ordination u.
Dienstverh�ltnis, in: AKf in Zusammenarbeit mit d. VELKD, 4. Tagung f.
Richter an Kirchl. Verfassungs- u. Verwaltungsgerichten, 22.-24. Mai
1987, Kloster Frenswegen, Nordhorn, 1�39 � v. Tilling, P.:
Wandel/Lebensf�hrung d. P.s. nach d. P. gesetz d. Vereinigten Kirche,
in: VELKD in Zusammenarbeit mit d. AKf, 2. Tagung f. Richter an Kirchl.
Disziplinargerichten 27.-29. Mai 1988, Schlo� Schwanberg, 1�16 �
Schildberg, A.: Rechtsschutz bei P.n. im Angestelltenverh�ltnis, ZEvKR
36 (1991) 42�52.

J�rg Winter

2.1. Im Beruf des P.s verbinden sich zwei prinzipiell unterschiedliche
Funktionen: a) spezifisch religi�se Aufgaben wie Sakramentsverwaltung (
Sakrament), Evangeliumspredigt ( Evangelium, Predigt), Gnadenzuspruch (
Gnade) oder prophetische Mahnung mit b) T�tigkeiten, die ahnlich von
profanen Sozialberufen ausge�bt werden: Lebensberatung, ethische
Erziehung, Erwachsenenbildung, Management sozialdiakonischer
Einrichtungen ( Diakonie) oder Gestaltung von Freizeit mit Jugend- und
Seniorengruppen ( Jugendarbeit, Altenarbeit). Diese eigent�mliche
Doppelfunktion wurde �ber Jh.e selbstverst�ndlich akzeptiert, zeitweise
jedoch heftig problematisiert: theol., wenn profane Aufgaben die
religi�se Grundausrichtung zu verfremden drohten; politisch, wenn aus
profanen T�tigkeiten klerikale Macht- oder Monopolanspr�che
herauswuchsen. Spannungen zwischen den geistlichen und weltlichen
Interessen konnte es geben, weil das �Amt� ( Kirchl. �mter) des P.s
nicht auf sakrale Verrichtungen im hl. Bezirk etwa des kl�sterlichen
Lebens ( Kloster) begrenzt, sondern vom Ansatz her einer Gemeinde
zugeordnet war, die ihrerseits profan (rechtl. und/oder regional)
definiert ist und deren (Mit-)Glieder wie der P. selbst ihr Leben in
profanen Verh�ltnissen f�hren. Auf diesen konstitutiven Bezug zur
Gemeinde verweist bereits das Wort P.: aus lat. parricus = Pferch
und/oder aus griech. paroikia = Dorfgemeinschaft. Die pa.liche
Verkn�pfung geistlicher und weltlicher Aufgaben war in ihren
T�tigkeitsmerkmalen wenig festgelegt, so da� sich ein breites Spektrum
von Berufsprofilen entwickeln konnte. Das �u�ert sich schon in den
zahlreichen �quivalenzbezeichnungen wie Pastor (= Hirte), Weltpriester,
Geistlicher, Prediger, Diener am Wort, Seelsorger, Beichtvater,
Gemeindeleiter, Religionslehrer, �Inspecteur de morale� oder �B�rge�.
Gesellschaftspolitisch erstreckt sich das Spektrum von der
obrigkeitsorientierten �schwarzen Polizei des Staates� (wilhelminische
Zeit) bis zum Vork�mpfer oder Moderator von Befreiungsbewegungen (Europ.
Freiheitskriege, Dritte Welt, DDR-Wende); kulturgeschichtl. vom
experimentierenden Reformer in Schulwesen oder Landwirtschaft �ber den
gebildeten Protagonisten neuzeitlichen Kulturlebens ( Neuzeit) bis zur
verarmten, ungebildeten oder verkommenen Randfigur des �ffentlichen
Lebens. In alledem sowie als Held oder Feindbild ungez�hlter Werke der
dt, der angels�chs. oder roman. Literatur geh�rt der P. zu den
klassischen Exponenten der christl.-abendl�nd. Kultur.
Theol. werden die Begriffe P. und Pa. ebenfalls nicht einheitlich,
sondern im ev.-kath. Vergleich wie innerprot. in Einzelaspekten durchaus
unterschiedlich definiert: In das Zentrum des r�m.-kath. Verst�ndnisses
( R�m.-kath. Kirche) r�ckt seit dem 2.Jh. der priesterlich-kultische
Dienst ( Priester) mit je neuem eucharistischem Vollzug des Opfers
Christi ( Abendmahl 3.2.). Auf diesen Dienst sind alle �brigen, sp�ter
zusammenfassend als Seelsorge oder Pastoral bezeichneten T�tigkeiten des
P.s ausgerichtet; zu den Bedingungen dieses Dienstes geh�ren
sakramentale Weihen mit dem durch sie vermittelten character indelebilis
sowie der Z�libat. Die damit gesetzte prinzipielle Trennung zwischen dem
Klerus als Heilsvermittler und der Gemeinde als �h�rende und gehorchende
Herde� ( Klerus und Laien) stand f�r M. Luther (1483�1546; Luthers
Theologie) in fundamentalem Gegensatz zu der reformatorischen
Grundeinsicht in den Geschenkcharakter von Rechtfertigung und
Heilszuwendung Gottes: F�r sie bedarf es keiner menschlich-religi�sen
Vorleistung und keiner priesterlichen Vermittlung; sie wird allein
erfahren und vermittelt in der Verk�ndigung des Wortes Gottes. An
solchem Verk�ndigungsauftrag mitzuarbeiten ist Recht und Aufgabe jedes
Christenmenschen; er ist Herzst�ck des allgemeinen Priestertums aller
Gl�ubigen ( Priester 4.). Zu der sachgerechten Auslegung der Hl. Schrift
konnte der Laie sogar ein ges�nderes Urteil haben als der Kleriker.
Bereits der laienchristl. Enthusiasmus seit 1521 machte Luther jedoch
zunehmend die Notwendigkeit einer gr�ndlichen theol. Vorbildung bewu�t;
diese sollte dann zu einer der wichtigsten Voraussetzungen f�r jenes
besondere �Amt� werden, das der Prediger stellvertretend f�r den
Verk�ndigungsauftrag der ganzen Gemeinde in der �ffentlichkeit
wahrzunehmen hat ( Kirchl. und theol. Ausbildung). Zusammen mit der
�rechten� Verwaltung der Sakramente bildet die Predigt den Kern der
luth. Auffassung von den Aufgaben des P.s. Die Einsetzung in dieses Amt
erfolgt in einem Doppelschritt: als Berufung durch eine Gemeinde
(Vokatio �von unten� und zugleich Zeichen der Berufung durch Gott) und
dann, gleichsam als �Ordination von oben� und in Anlehnung an die
apostolische Tradition, durch Handauflegung und Gebet im Gottesdienst;
sie erfolgt nicht durch sakramentale Weihe ( Ordination). Trotz der
reformatorischen �bereinstimmungen in diesen Ans�tzen ergaben sich bald
und bleibend inner-prot. Differenzierungen:
Das Luthertum wollte die Verk�ndigung allein am bibl. Worte Gottes
ausgerichtet und von allen menschlichen Interessen frei halten; es hat
deshalb die Stellung des Predigers in ein Gegen�ber zur Gemeinde ger�ckt
� und damit gewisse Entwicklungen zur �Pastorenkirche� m�glich gemacht.
Im Calvinismus ist das Amt des P.s st�rker in einen Vier-�mter- Kanon
von Prediger, Lehrer, Presbyter und Diakon integriert, entwickelt zwar
auch hier eine Vorrangstellung, bleibt im Prinzip aber st�rker Funktion
der Gemeinde statt Gegen�ber zu ihr. Mit dem vorrangigen
Verk�ndigungsauftrag werden in beiden reformatorischen Kirchen relativ
problemlos die Aufgaben der Gemeindeleitung verbunden. � Zwischen r�m.
und prot. Verst�ndnis steht der P. (�Pope�) der orth. Kirchen: Sein Amt
ist prim�r auf die Liturgie ausgerichtet und ebenfalls nur �ber
kultisch-sakramentale Weihen zug�ngig; andererseits mu� der orth. P.
nicht z�libat�r leben und kann und soll der Laie wichtige geistliche
Aufgaben in Kultus und Lehre �bernehmen ( Orthodoxie 3; Orth. Kath.
Kirchen).
2.2.1. Schon in urchristl. Zeit ( Urgemeinde, Nt.liche Zeitgeschichte)
war die Vielzahl der im NT bezeugten Gemeinde�mter auf das eine Amt des
Bischofs reduziert worden; im Wortsinne von episcopus wurde es zun�chst
als Gemeindeleitung verstanden, bereits im 2.Jh. aber zunehmend auf
priesterlich- kultische Funktionen bezogen und schlie�lich als
�monarchischer Episkopat�, beides zusammenfassend, f�r die kirchl.
Versorgung im Umkreis der vorwiegend st�dtischen (Bischofs-)Kirchen
zust�ndig. Die rapide Ausbreitung des Christentums im 4.Jh. insbesondere
in die weiten Landgebiete erforderte einen massiven personellen Ausbau;
dieser erfolgte haupts�chlich als Dezentralisierung und Delegation von
bisch�flichen Aufgaben an die �presbyter parochialis�, die einer
Ortsgemeinde residenzpflichtig zugeordnet waren und so als �Parochialp.�
zu ersten Repr�sentanten der bis heute vorherrschenden
Organisationsstruktur der christl. Gro�kirchen wurden.
Die Differenzierung zwischen Bischof und P. hat die
priesterlich-kultische Funktion des presbyter parochialis nicht
eingeschr�nkt, sondern durch den Ausbau von Weiheriten ( Weihen) und
Z�libat eigenst�ndig verst�rkt. Insbesondere der Z�libat war f�r das
Image des Priesterstandes wie f�r die pers�nlichen Konflikte des
einzelnen Priesters durch die KG hindurch von exponierter Bedeutung:
Positiv zollte man dem �hl. Mann� Respekt und Hochsch�tzung;
andererseits waren �bertretungen des Z�libates bevorzugtes Thema der
Pfaffenspiegel-Literatur und brachten dem Klerus Schande, Verachtung und
Feindschaft ein.
Hierarchisch abh�ngig war der ma. P. nicht nur von seinem Bischof,
sondern vielerorts infolge des Eigenkirchenwesens zunehmend auch von den
weltlichen, f�rstlichen, b�uerlich-genossenschaftlichen oder
kl�sterlichen �Eigent�mern� der Kirchen und Pfarreien. Das f�hrte h�ufig
zu dr�ckender Unfreiheit der P. gegen�ber fremder, manchmal
ausbeuterischer Gewalt, auch zu willk�rlicher Einsetzung ungeeigneter,
aber willf�hriger M�nner in das Priesteramt, andererseits aber auch zu
mehr Selbst�ndigkeit des P.s gegen�ber dem bisch�flichen Zentralismus.
Die �berwindung solcher Willk�r und entsprechender Untert�nigkeit sowie
eine geregelte wirtschaftliche Versorgung des P.s wurde mit dem
Patronats-Recht (ab 1150) angestrebt und partiell erreicht.
Patronatspfarreien mit �hnlichen Problemen gab und gibt es auch in ev.
Landeskirchen bis in unsere Zeit ( Landeskirchentum).
Insgesamt ist das Bild des ma. Klerus vielfarbig und durch starke
Gegens�tze charakterisiert: tiefe Fr�mmigkeit neben unmoralischer
Weltlichkeit, hohe kl�sterliche Bildung neben finsterem Aberglauben,
bittere Armut neben �ppigem Reichtum, solidarische caritas neben
Ausbeutung und Unterdr�ckung des Kirchenvolkes ( Ma. KG, Ma.
Kulturgeschichte). Immer von neuem suchten staatl. (Karolingische
Reform) und innerkirchl. Reformbewegungen (Cluniazensische Reform,
Bettelorden; Cluny, Orden und Kongregationen 2.2.) den unterschiedlichen
Verfallsprozessen entgegenzuwirken, auf geistliche Erneuerung und
st�rkere Zuwendung zu den Gemeinden zu dr�ngen. Die Zust�nde am Vorabend
der Reformation zeigen, da� das auf Dauer nicht durchgreifend gelang.
Erst die Auseinandersetzungen mit den ev. Reformen und die dabei
erarbeiteten Bestimmungen des Konzils von Trient (um 1550; Tridentinum)
sowie daran ankn�pfende sp�tere p�pstliche Vorschriften �ber
Residenzpflicht, Z�libat, hierarchische Unterordnung und v.a. theol.
Ausbildung u.a. f�hrten in der kath. P.schaft zu �hnlichen
Stabilisierungsprozessen wie in der prot, hier wie dort freilich
unterbrochen durch deprimierende Verfallsperioden. Seit dem Vatikanum II
(1965) wird mit unterschiedlicher Intensit�t versucht, die einseitige
Betonung der kultischen Funktionen zu �berwinden, der Wortverk�ndigung
eine st�rkere Bedeutung zu geben und die Priester mehr als Mitarbeiter
denn als Untergebene ihres Bischofs zu verstehen.
2.2.2. Die bei allen Reformatoren intendierte Abkehr von einer allein
priesterlich-kultischen Vermittlung des Heils und die neue Konzentration
auf eine Wortverk�ndigung, die das Evangelium von der Rechtfertigung als
Geschenk Gottes zum Zentrum hatte, konnte durch die ersten prot.
Prediger nur schwer in die Religion des Alltags umgesetzt werden. Die
meisten von ihnen waren aus dem r�m. Priesteramt �bergetreten, andere
kamen als Laien aus b�rgerlichen oder b�uerlichen Verh�ltnissen; viele
konnten sich nur in Teilen von der �berkommenen Vorstellungswelt l�sen.
Dar�ber hinaus lebten sie �berwiegend in sozial ungesicherten, �rmlichen
Verh�ltnissen; manche in moralisch auch nach der Aufhebung des Z�libats
angefeindeten Partnerschaften, etwa mit der ehemaligen Pfarrmagd. Wenn
aber das Herzst�ck der reformatorischen Sache, das bibl. Evangelium,
inhaltlich von den Gemeinden verstanden und aufgenommen werden sollte,
mu�te sich die besondere Aufmerksamkeit der Verantwortlichen auf die
theol. Ausbildung der Prediger und auf die Konsolidierung ihrer
beruflichen Existenzm�glichkeit richten: Ab 1526 wurden Ma�nahmen zur
wirtschaftlichen Sicherung der P. (�Kastenordnung�) sowie zur
�Reinigung� der amtierenden P.schaft durch Visitationen und Pr�fungen
durchgef�hrt; ab 1535 konnten P. nach ev. Art nur ordiniert werden, wenn
sie ihr zunehmend anspruchsvolles theol. Examen bestanden hatten. Um
1550 hatten sich Theologie und soziale Stellung der prot. Prediger
soweit gefestigt, da� viele von ihnen in den K�mpfen mit der
Gegenreformation ( Kath. Reform und Gegenreformation) �berzeugt und
�berzeugend f�r ihre ev. Sache einstehen konnten.
In der Folgezeit waren es v.a. drei Charakteristika, die dem ev. P.stand
in Deutschland und teilweise dar�ber hinaus sein spezifisches Profil
gaben: die Hochsch�tzung der theol. Ausbildung, das �Ph�nomen Pfarrhaus�
und die eigent�mliche Beziehung zu Obrigkeit und Politik.
Die in der reformatorischen Konzentration auf die Wortverk�ndigung
begr�ndete Aufwertung des Studiums hatte positiv zur Folge, da� die
allt�glichen Berufsaufgaben von dem P.n mehr und mehr theol. reflektiert
und mit Hilfe bibl. Denkmuster bearbeitet wurden. Die Bibelorientierung
wurde weithin verinnerlicht; die Reformbewegungen im Protestantismus wie
Pietismus, Innere und �u�ere Mission oder Dialektische Theologie nahmen
ihren Ausgang im Bibelstudium von Gemeindep.n. Allerdings ergaben sich
aus der Betonung von Studium und Bildung hier und da Tendenzen einer
Akademisierung, die den ev. Theologen in eine �hnliche Distanz zu den
weniger geschulten Gemeindegliedern r�ckte, wie sie f�r das ma.
Verh�ltnis zwischen Klerus und Laien aus kultisch-sakramentalen Gr�nden
charakteristisch war. Der seit Luthers Tagen durch alle Jh.e beklagte
geringe Gottesdienstbesuch der Protestanten ist nicht zuletzt auf eine
zu �theologisierte� oder �akademisierte� Eigensprache vieler Predigten
zur�ckzuf�hren. Ebenfalls h�ngt das �ber Jh.e beklagte, jedoch �beraus
widerstandsf�hige Ph�nomen der �Pastorenkirche� u.a. mit dem Unterschied
zwischen der bildungsb�rgerlichen Lebenswelt im Pfarrhaus und den
Alltagsinteressen der Gemeindeglieder im b�uerlichen Dorf oder im
Arbeiterviertel zusammen � eine Differenz �brigens, die im neuzeitlichen
Katholizismus trotz �hnlicher Aufwertungen des Bildungsaspektes kaum in
Erscheinung getreten ist. �ber das Leben der Kirche hinaus war der
Bildungsakzent des ev. P.berufes von vielf�ltiger Auswirkung auf die
Kulturgeschichte Deutschlands. Da alle k�nftigen P. ein theol. Examen
nachweisen mu�ten, hatte die Kirche �ber 250 Jahre lang von allen
gesellschaftlichen Institutionen den gr��ten Bedarf an akademischem
Nachwuchs, waren darum die theol. Fakult�ten bis ca. 1800 die st�rksten
an den Universit�ten der prot. L�nder ( Theol. Fakult�ten). Zwar sahen
nicht wenige Studenten in diesem Studium auch oder in erster Linie eine
Chance zu sozialem Aufstieg � wobei die Berufsaussichten selbst ebenso
wie die wirtschaftliche Situation der meisten Pfarrh�user und die
sozialen Abh�ngigkeiten von Patronats- und anderen �Herren� bis ins
20.Jh. oft wenig verlockend erschienen. Selbst dann aber, wenn die
Theologie als �Brotstudium� nur lax gehandhabt wurde, war die
jahrhundertelang hohe Zahl von Theologiestudenten von gro�em Einflu� auf
den Bildungsstand breiter Bev�lkerungskreise: nicht nur im Wirkungsfeld
der hauptberuflichen P., sondern auch wegen der Hauslehrer- und anderer
p�d. T�tigkeiten zahlloser Kandidaten und berufsloser Theologen. In den
Prozessen von Aufkl�rung und Industrialisierung ( Industriegesellschaft)
ging freilich der Anteil ev. Theologen an der Gesamtzahl dt.
Studierender st�ndig und drastisch zur�ck: von i.J. 1800 �ber 50% auf
1850 ca. 25%, 1900 ca. 10%, 1975 ca. 1% und 1992 ca. 0,5%.
Eine kulturgeschichtl. auff�llige Nebenfrucht der Bildungsorientierung
des P.standes ist im 18. und 19.Jh. die gro�e Zahl von hochbegabten
P.skindern, die in Wiss. und Literatur, Musik und Politik herausragende
Leistungen erbrachten. Sie haben dem ev. Pfarrhaus wegen seines
geistlich-geistigen Klimas, seines einfachen, oft bescheidenen
Lebensstiles und seines hohen Bildungsethos den Ruf bes. fruchtbarer
Bedingungen f�r die Begabtenf�rderung eingetragen. Von diesen
Voraussetzungen profitierte auch der P.stand selbst, der sich von der
Reformation an bis ca. 1950 zu 25�50% aus P.ss�hnen rekrutierte, was
allerdings wegen der lebenslangen Zugeh�rigkeit zu den pfarrst�ndischen
Eigenwelten wiederum die pastorenkirchl. Entfremdung von den Gemeinden
verst�rken konnte. Nach 1950 ist der Anteil der P.skinder unter den
Theologen allerdings deutlich, oft sogar unter 10% zur�ckgegangen. �ber
den Bildungsaspekt hinaus wurde das ev. Pfarrhaus weithin als
exemplarisches Modell christl. Fr�mmigkeit und Lebensf�hrung (
Lebensgestaltung, Pastoraltheologie 1.) empfunden; oft war es zugleich
Vorreiter neuer Entwicklungen: etwa in Gesundheitswesen, Agrarreform,
Armenpflege, Volksbildung, Hausmusik und selbst in der Technik. Von
gro�er Bedeutung f�r Klima und Aufgabe des Pfarrhauses war, wie die
Pfarrfrau, h�ufig selbst P.stochter, ihre Rolle als christl. Hausfrau,
Mutter und �Gemeindehelferin� ausf�llte.
Ein drittes Spezifikum des prot. P.profils liegt in seiner
jahrhundertelang eigent�mlichen, �staatsfrommen� Beziehung zu Politik
und Obrigkeit. Von der Reformationszeit an hatten die Pastoren in ihrem
Landesherrn nicht nur das weltliche Regiment Gottes gesehen (
Zwei-Reiche-Lehre), dem sie vorbildlichen Gehorsam schuldeten, sondern
auch den Schutzherrn, sp�ter sogar den summus episcopus ihrer Kirche und
damit den Garanten ihrer pers�nlichen sozialen Sicherheit. Ihr �prot.
C�saropapismus� bezog sich dabei, wie sie fest glaubten, auf die
christl. Rechts- und Ordnungsmuster der Obrigkeit, nicht auf deren
selbstherrliche Willk�r. Diese Obrigkeitsorientierung (�Thron und
Altar�), die sich im 19.Jh. mit der nationalen Idee verbunden und im I.
Weltkrieg als weitgehende Identifikation mit der kaiserlichen
Kriegspolitik ge�u�ert hatte, lie� viele P. das Kriegsende von 1918 als
Zusammenbruch ihres gesamten gesellschaftlichreligi�sen Wertesystems
empfinden; sie wandelte sich danach langsam in ein neues B�ndnis von
�Nation und Altar� und blieb in der tief inneren Ablehnung der Weimarer
Demokratie latent wirksam. Erst die Erfahrungen mit der NS-Diktatur (
Faschismus) brachten einen radikalen Umbruch der �berkommenen Mentalit�t
und eine grunds�tzliche Hinwendung zur Demokratie, f�hrten jedoch bei
nicht wenigen P.n unter dem theol. Vorzeichen des �politischen
Gottesdienstes� zu neuem, innerhalb von P.schaft und �ffentlichkeit
ebenfalls umstrittenen, gesellschaftskritischen Engagement ( Politische
Theologie).
Teils mit den sozialen und politischen Prozessen verwoben, teils
unabh�ngig davon, haben sich w�hrend der gesamten
Protestantismusgeschichte die Entwicklungen der Theologie (von
Orthodoxie, Pietismus, Konfessionalismus bis zu Kulturprotestantismus,
Dialektischer oder Feministischer Theologie) nirgends deutlicher als in
den Richtungsk�mpfen der P.schaft dargestellt.
2.3. Bei aller Vielf�ltigkeit und Wandelbarkeit der theol. und sozialen
Z�ge im P.profil war doch bis zum II. Weltkrieg die klassische
Kombination zwischen einem theol. wie politisch patriarchalischen
Konservatismus und einer Berufspraxis der �kirchl. Versorgung� der
Gemeinden durch Predigt, Unterricht, Kasualien und Seelsorge im
Gesamtbild vorherrschend geblieben. Eben diese Kombination wurde von der
Dialektischen Theologie als �Religionsdienst� und als �Befriedigung
religi�ser Bed�rfnisse� vehement angegriffen: sie verfehle von Grund auf
das �ganz andere� der bibl. Botschaft. Diese Kritik trug, im
Zusammenwirken mit den allgemeinen Demokratisierungsprozessen,
wesentlich dazu bei, da� zuerst der politische Konservatismus und danach
die patriarchalische F�hrung des Pa.es schrittweise zugunsten von mehr
partizipativem Denken und Arbeiten �berwunden wurde. Doch erwies sich
das System der pastoralen Dienstleistung parochial strukturierter
Gemeinden (�kirchl. Versorgung�) als au�erordentlich beharrungskr�ftig,
als resistent gegen die Hypothese von seinem Ursprungszusammenhang mit
dem obrigkeitlichen Patriarchalismus und v.a. als widerst�ndig gegen die
zahlreichen Versuche, das �Priestertum aller Gl�ubigen� oder das
prophetisch-politische Amt durch Strukturreformen st�rker zur Geltung zu
bringen.
So ist trotz vielf�ltiger Versuche mit sog. �Funktionspfarrstellen� der
Anteil von Parochialp.n in der BRD von 1960 ca. 80% �ber den geringen
zwischenzeitlichen R�ckgang w�hrend einer Versuchsperiode (1970 ca. 75%)
bis 1990 wieder angestiegen auf ca. 82%. Insgesamt waren 1990 in der BRD
ca. 16000 ev. P. in den EKD-Kirchen besch�ftigt. Von den knapp 3000 P.n,
die nicht in einer Parochialgemeinde arbeiteten, waren rd. 30% als
Religionslehrer ( Religionsunterricht), 15% als Krankenhausseelsorger (
Sonderpfarr�mter) und 15% in binnenkirchl. Dienstleistungen (Ausbildung,
Verwaltung usw.) t�tig.
Die im Zuge der �postmodernen� ( Postmoderne) Gesellschaftsprozesse (wie
Entkirchlichung, Individualisierung, berufliche Spezialisierung,
zunehmende Freizeitorientierung, globale Krisen durch Umweltzerst�rung
und soziale Ungleichheiten) vielf�ltig geforderten und versuchten
Reformen sowohl des Ausbildungs- wie des Funktionsprofils der P. haben
zwar das parochial strukturierte System pastoraler Dienstleistung nicht
tiefgreifend zu ersch�ttern oder zu �ndern vermocht; wohl aber haben sie
innerhalb dieses Systems zu erheblichen Ver�nderungen in den
professionellen Kompetenzen der P.schaft beigetragen. V.a. der
T�tigkeitsbereich seelsorgerlicher Beratung und Begleitung bei
pers�nlichen Krisen ist durch eine vielgestaltige, oft intensiv
durchgef�hrte pastoralpsych. Schulung ( Pastoralpsychologie) zum
Schwerpunkt von Interesse, Arbeitsaktivitat, vielleicht auch beruflicher
Kompetenz zahlreicher P. geworden. Demgegen�ber werden in dem zweiten
gro�en T�tigkeitsbereich pastoraler Dienstleistung, n�mlich den in
Unterricht, Erwachsenenbildung und auch in der Predigt anstehenden
Fragen von Wertewandel und Wertevermittlung ( Wertethik) erhebliche
theol.-sozialethische ( Sozialethik) Unsicherheiten und Defizite
wahrgenommen: Sie betreffen die gro�en wirtschaftsethischen Probleme
unserer Zeit ( Wirtschaftsethik) ebenso wie Umweltbedrohung ( �kologie,
Umwelt), biologische Ethik ( Tier, Naturwiss. und Theologie, Genetische
Beratung) oder interreligi�sen Dialog ( Theologie der Religionen). Wo
diese Begr�ndungsdefizite durch forsche politische Positionalit�t von
P.n �bersprungen werden, kommen sie oft in den kritischen Reaktionen
ihrer Gemeinde zutage. Es erscheint notwendig, da� die P.schaft sich mit
vergleichbarer Energie wie gegen�ber der Pastoralpsychologie einer
Entwicklung ihrer ethischen Kompetenz zuwendet. Allerdings zeigt die
neuere Entwicklung, da� in den Gemeinden weniger die
hochprofessionalisierten Spezialisten f�r Ethik, Pastoralpsychologie
oder Konfirmanden- Unterricht gefragt sind; gesucht wird vielmehr die
Kompetenz eines Generalisten, der innerhalb einer in Fragmentierung und
Segmentierung auseinanderstrebenden Alltagswelt die Aufgabe einer
geistlich-pastoralen Integration im sozialen Nahbereich der Gemeinde
wahrzunehmen vermag.
Eine andere spektakul�re Tendenz der Nachkriegszeit betrifft den rapide
wachsenden Anteil von Frauen am pa.lichen Dienst: 1960 2%, 1990 12%; der
Anteil von Frauen mit dem Berufsziel P. in betragt an einigen Fakult�ten
um 50% aller Theologiestudierenden. Die Eingliederung von P.innen in das
System pastoraler Dienstleistung hat sich, gegen manche Prognosen und
von Ausnahmen abgesehen, erstaunlich konfliktlos vollzogen � und das
System selbst eher stabilisiert als in Frage gestellt.
Ein Basisinteresse an pastoraler Dienstleistung in parochialen
Gemeindestrukturen scheint sich nicht zuletzt auch
konfessions�bergreifend in den Kirchen der Dritten Welt immer st�rker
durchzusetzen, z.T. gegen befreiungstheol. Modelle (
Befreiungstheologie) mit einem prophetisch-politischen Amtsverst�ndnis
oder gegen eine von �Laien� geleitete Basisgemeinde. Modifizierte oder
gegenl�ufige Tendenzen zu diesem Interesse an pastoraler Dienstleistung
haben sich auf gr��ere Dauer nur in den zahlenm��ig starken
charismatisch-enthusiastischen Bewegungen ( Charismatische Bewegungen),
bes. in S�damerika und Afrika, durchgehalten.
Entgegen diesem empirisch un�bersehbaren Beharrungs- und
Ausweitungstrend pastoraler Dienstleistung als st�rkstem sozialen
Bezugsrahmen des P.berufes ist allerdings deren theol. Begr�ndung nach
wie vor umstritten und unzureichend ausdifferenziert. Sie bedarf schon
deshalb dringend der Bearbeitung, um das oft zu beobachtende
pragmatische Nebeneinander zwischen theol.-religi�sen und
empirisch-alltagsweltlichen Funktionen des P.berufes in konstruktiver
Spannung zu verbinden.

Heilig und profan, Lehramt, Priester, Priesteramt, Priestertum, Volkskirche

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