Offenkundigkeitsakt

Vielen Dank f�r die Hinweise!
Wenn ich es richtig verstehe, dann wurde im Offenkundigkeitsakt schriftlich niedergelegt, dass der Vater mit unbekanntem Aufenthaltsort verschwunden ist- es kann, aber muss kein Hinweis auf eine Auswanderung sein?
Der Vater stammte aus Oberschlesien und war Tagel�hner, er hatte 1809 ohne Papiere vorlegen zu k�nnen in der Nordpfalz geheiratet.
Um 1818 gab es eine gro�e Hungersnot in der Nordpfalz, drei der vier Kleinkinder der Familie starben. Falls der Vater damals versucht haben sollte, in einem anderen Gebiet Arbeit zu finden und starb- h�tte dann irgendjemand sich die M�he gemacht bei einem Tagel�hner ohne Papiere die Familie zu verst�ndigen?
Der Pfarrer schreibt bei der Beerdigung der Ehefrau Jahrzehnte sp�ter, sie sei die Ehefrau eines Vagabunden gewesen- h�tte er dies bei einem Mann geschrieben, der nach der Dorfmeinung illegal nach Amerika auswanderte?
Viele Gr��e
Katharina Hofrichter

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Hallo, die rechtliche Grundlage findet sich vermutlich im Code Civil. Die Akte dazu eher in einem Stadtarchiv. Roland Geiger

-------- Originalnachricht --------
mir ist eben beim Lesen eines Heiratsakts von 1832 aufgefallen, dass der Br�utigam bei der Heirat einen Beweis vorlegen musste, dass sein Vater bei der Heirat nicht anwesend sein konnte und daher auch nicht sein Einverst�ndnis geben konnte. Die Formulierung lautet:
gro�j�hriger Sohn von Johannes Hofrichter (der Aufenthalt und �berhaupt das N�here von Demselben ist unbekannt), welches aus dem Offenkundigkeits act vom k�niglichem Friedensgericht Winnweiler vom ein und drei�igsten Oktober laufenden Jahres erhellet ...
Was ist denn ein Offenkundigkeitsakt und finde ich einen solchen von 1832 noch in einem Archiv?
Die Heirat fand in B�rrstadt statt.
Ich freue mich �ber alle Hinweise!
Katharina Hofrichter