Nochmals WASt

Liebe Mitforscher,
nur ein kurzes Update : Ich habe endlich (es waren nur 1,5 Jahre) die vorhandenen
Kopien meines Cousins von der WASt bekommen. Aus unerfindlichen Gründen hat
mir die Bearbeiterin auch gleich die Unterlagen für den anderen Cousin mitgesandt -
ohne vorherige Anfrage. Die Brüder sind innerhalb von sechs Wochen voneinander
"gefallen" - dürften also in dem selben Ordner (gleich nebeneinander) gewesen sein.
Und wenn man schon mal nach dem einen fragt, schickt man die Unterlagen für
den anderen Bruder gleich mit ? :slight_smile: Ich empfinde das als eine vor-sichtige Bearbeitung,
habe diese mit Erstaunen wahrgenommen und werde der Sachbearbeiterin einen
Dankesbrief zukommen lassen.
Unter den Kopien war die "Mitteilung über einen Todesfall" (so nannte man das wohl ?).
Vom Gericht "Armee-Oberkommando 4" wurde diese Mitteilung an die WASt übersandt -
am 23.08.1942 - mit Eingang bei der WASt am 01.09.1942.
Meine Frage : Welche Stelle(n) haben Todesurteile der damaligen Wehrmacht archiviert ?
Ich muss für den einzigen überlebenden Bruder (jetzt 88 Jahre alt) den Grund für die
Erschießung seines ältesten Bruders herausfinden, damit er seine Ruhe findet.
Und mal zur Info wie idiotisch Kriege sind : Mein Cousin wurde am 01.10.1941 nach
Reichsarbeitsdienst - eingezogen - da war er 19 Jahre alt. Am 18.08.1942 noch nicht
ein Jahr in der Wehrmacht, wird er im Alter von 20 Jahren erschossen ? Von den eigenen
Leuten ?

Liebe Grüße --- Gisela

Hallo Gisela,

in der nächsten Woche werde ich mich dem Thema widmen.

Ich schlage Dir vor, Rückfrage bei der/dem Sachbearbeiter(in) zu nehmen, die
Dir die Auskunft bei der WASt erteilt haben, simple Frage nach dem
Quellenbezug. Entweder sind Teil der Akte in Berlin oder Kopien, ansonsten
als nächstes in Freiburg im Bundesarchiv/Militärarchiv nachfragen.

Die verurteilende Instanz dürfte die Militärgerichtsbarkeit der 20. ID
gewesen, wie weit runter auf muss man prüfen. Über die Online-Findbücher im
Militärarchiv schon einmal vorprüfen.

Für den lebenden Bruder soweit: Der verurteilte Bruder (ich sehe hier
weiterhin den Grund der Wehrkraftzersetzung ggf. Insubordination) ist schon
rehabilitiert !!!!

Im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der
Strafrechtspflege (NS-AufhG) vom 25. August 1998 (BGBl I, S. 2501)[23] wird
Bezug auf die Kriegssonderstrafrechtsverordnung genommen. Als „verurteilende
strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare
Gedanken der Gerechtigkeit“ ergangen sind, wurden somit alle Urteile wegen
„Zersetzung der Wehrkraft“ pauschal aufgehoben. Individuelle
Entschädigungsansprüche sind mit der Aufhebung der Unrechtsurteile nicht
verbunden.

Hatte ich Dir auch schon geschrieben. Ich verstehe Dein Anliegen, aber es
geht nur Schritt für Schritt. Du hast jetzt Daten und Fakten, die jetzt
gezielt eingesetzt werden können.

1. Schritt ---> Rückfrage WASt,
2. Schritt ---> Militärarchiv abgrasen ggf. gezielte Anfrage mit den Daten,
wenn die WASt nichts weiter vorliegen hat.
3. Schritt ---> Hans, also ich, kümmere mich auch mit meinen Möglichkeiten

Ok?!

Trotzdem ist jeder weitere Hinweis hier aus dem Forum wertvoll.

Grüße Hans (bin unterwegs)