es wäre schon möglich, I.R. und A.R. als Invalidenrente bzw. Altersrente zu deuten, denn 1875 wurde in Preußen die (wohl noch örtlich zu bestimmende, also noch nicht von der Steuerbehörde einzuziehende) Kirchensteuer eingeführt. Rentner zahlten da bestimmt weniger als im Arbeitsprozess Stehende.
Nebenbei bemerkt, waren diese beiden Abkürzungen in Preußen ansonsten für die Begriffe "Infanterie-Regiment" bzw. "Artillerie-Regiment" üblich. Dies fällt aber wegen des Zusammenhanges hier aus.
Hallo Listenleser,
vor Einf�hrung der Standes�mter war es Aufgabe der Kirchen, den "Stand" der Bev�lkerung zu erfassen, und entsprechend gab die Kirche Tauf-, Heirats- und Totenscheine aus, die als amtlicher Nachweis dienten. Ich denke, die Alters- und/oder Invalidenrentner mu�ten ihren Anspruch und damit ihr Alter mittels Taufschein nachweisen und der Pastor hat sich Anmerkungen gemacht, f�r wen er wann diese Bescheinigungen ausgegeben hat.