Hallo Herr Wagner,
danke noch einmal für Ihren interessanten Beitrag. (4.08. sachsen-anhalt-l)
Gestatten Sie mir als Nachtrag bitte noch einen Hinweis.
Die Bildung der SBZ mit dem fiktiven Datum 1.07.1945 zu kennzeichnen entspricht
nicht den historischen Abläufen.
Bereits mit der Berliner Erklärung v. 5.06.1945 übernahmen die vier Alliierten die
Regierungsgewalt in den von ihnen besetzten Gebieten, wohlgemerkt entgegen den in der Haager Landkriegsordnung festgeschriebenen Prinzipien (Artikel 42- 56).
In der Folgezeit begann die Zeit der alliierten Militärdiktaturen.
In der SBZ und in den von der Roten Armee besetzten Gebieten Ostdeutschlands
wurden 38 (achtunddreißig) Konzentrationslager (hier als "Speziallager"
bezeichnet), in den Westzonen 58 sog. "Internierungslager" errichtet (bzw.
oft frühere NS- Konzentraionslager umgewidmet und weiter genutzt).
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass allein die Fahndungsliste
der US- amerik. Geheimdienste OSS (Office of Strategic Services) und des CIC
(Counter Intelligence Corps, sog. Spionageabwehrkorps) 1 Milllion Namen umfasste
(mir vorliegend).
Den sowjetischen Kampfeinheiten folgten in der zweiten Welle 49 (!) Divisionen des
NKWD, die sog. Inneren Truppen (insgesamt 500.000 Mann), die die Aufgabe hatten,
die besetzten Gebiete systematisch zu durchkämmen und die gesamte akademische Intelligenz,
alle Amtsperonen, alle Parteimitglieder (NSdAP), alle Angehörigen von Gliederungen der Partei
und ihrer Unter- und Teilorganisationen, insbesondere deren Amtsträger, alle Angehörigen der Deutschen Wehrmacht und ihrer Gliederungen, insbesondere die Offiziere (die in der SBZ grundsätzlich alle
inhaftiert un din die Speziallager eingewiesen wurden), alle Angehörigen der Schutz-, Ordnungs- und Sicherheitspolizei, alle Angehörigen paramilitärischer und quasi- milit. Verbände (Z.B. Organisation
Todt), alle ehem. Angehörigen der Allgemeinen SS sowie der Waffen- SS gefangen zu nehmen und
in Haftlager einzuweisen.
Darüber hinaus waren in den ebenfalls mehr als 1 Million Namen umfassenden sowj. Fahndungslisten,
die noch dazu kategorisiert waren, prinzipiell auch alle Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter
von Gerichten, Chefredakteure, Redakteure von Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkstationen,
Journalisten, die ab 1933 bis 1945 durch nationalsozialistische und antisowjetisch geprägte
Publikationen, Bücher, Artikel, Beiträge und andere Veröff. bekannt wurden, automatisch zu
verhaften. Dies betraf ebenso Schauspieler, bekannte Autoren, Kommentatoren, Propagandisten
usw. Der automatischen Verhaftung unterlagen aber z.B. auch einfache Kriegsberichterstatter.
Heute hier im neudeutschen Staat BRD findet hinsichtlich dieser hist. Vorgänge tendenziell nicht
nur eine Nachrichtenunterdrückung statt sondern darüber hinaus auch eine Umdeutung der Geschichte,
die mit einer Leugnung dieser Periode des Terrors und der Massenverfolgung i.Z. steht und
die Opferzahlen verharmlost sowie das Ausmaß marginalisiert.
Grüße aus Niedersachsen, Thomas Engelhardt, Ilsede