Hallo an alle Listenteilnehmer!
Abmeierung ist ein Rechtsbegriff aus der Zeit des Dritten Reiches, genauer
aus dem Erbhofrecht.
Nach dem Erbhofgesetz vom 29. September 1933 konnte ein Erbhofbauer, wenn er
sich als unf�hig zur selbst�ndigen F�hrung seines Hofes erwiesen hatte, die
Bauernf�higkeit verlieren und abgemeiert werden. D.h. ihm konnte die
Verwaltung des Hofes entzogen werden. Damit war auch der Entzug des
Ehrentitels "Bauer" verbunden. Man unterschied zwischen der kleinen
Abmeierung (nur Entzug der Erbhofverwaltung) und der gro�en Abmeierung
(Entzug des Erbhofeigentums). Der Bauernhof wurde nach der Abmeierung
vor�bergehend unter staatliche Kontrolle gestellt oder an einen f�higeren
Erben �bergeben.
(Quelle: Wikipedia)
Dies ist auch einem Vorfahren von mir widerfahren. Im wurde sein Besitzt
genommen (sein Hof). Als er nach dem Krieg
versucht hat per Gerichtsverfahren seinen Besitz zur�ck zu bekommen, verlor
er diesen Prozess.
Mich interessieren die Hintergr�nde. Warum wurde es im genommen und sp�ter
auch nicht wieder anerkannt?
Ich habe folgende Frage:
Kennt sich jemand im Erbhofgesetzt von 1933 aus? Betrifft Region n�rdliches
Schleswig-Holstein.
Vor welchen Gerichten wurden Enteignungen per Gericht beschlossen, die sich
auf das Erhofgesetz
- Stichwort: Abmeierung � berufen?
Sind dies die sogenannten Landwirtschaftsgerichte? Wo war der Sitz bzw. die
waren die Gerichte ans�ssig?
Gibt es sie heute noch? und wenn nicht was wurde aus den Archiven und Akten?
Hat jemand Vorfahren die �hnliches erlebten? Was war bei ihnen die
Begr�ndung zur Enteignung?
Habe mich schon beim Amtsgericht erkundigt. Diese Gerichte waren damals
nicht daf�r zust�ndig. Laut
Amtsgericht sind wahrscheinlich keine Akten mehr vorhanden. Nur ich gebe so
schnell nicht auf.
Vielen Dank im Vorraus.
V. Nielsen