Newsletter 2002/11

Ursprünglich veröffentlicht unter: Newsletter 2002/11 • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie sind der Meinung, das Internet sei vorzugsweise etwas für jüngere Menschen? Anfang Oktober brachte der Heise-Newsticker eine Meldung, die mit der Schlagzeile „Ältere Surfer erobern das Netz“ überschrieben war. Lesen Sie selbst: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-09.10.02-003/

Marktuntersuchungen „haben nach Angaben des Frankfurter Online-Anbieters ergeben, dass 1995 nur drei Prozent der Netzsurfer älter als 50 gewesen seien, heute seien es 20 Prozent — und 2003 könnten sie schon ein Viertel, also 25 Prozent, der Internet-Nutzer ausmachen.“ (Zitat Heise Newsticker)

Daher findet man auch immer mehr auf die Zielgruppe zugeschnittene Webseiten und -portale im Internet, ausserdem einiges an Literatur. Der Verlag moderne industrie zum Beispiel hat in seinem Programm nicht nur die Reihen …für Dummies und …für Kids , sondern mittlerweile auch eine Reihe mit dem Titel … für Oldies, but Goldies . Ob man so angesprochen werden mag, ist sicher Geschmackssache. Fest steht allerdings, dass niemand von uns jünger wird, und dass Jugend nicht immer und unbedingt gleichzusetzen ist mit Kompetenz am Computer und im Internet. Überlegen Sie sich am besten gleich schon einmal, wie lange es noch dauert, bis auch Sie ein so genannter „Silver Surfer“ sind (wenn Sie es nicht eh‘ schon sind), und was Sie dann tun werden, um der jüngeren Konkurrenz zu zeigen, dass die Bezeichnung „Silver“ (=Silber) als eine Auszeichnung zu verstehen ist, und nicht unbedingt zu assoziieren mit Äußerlichkeiten (silbergraues Haar) oder gar mit 2. Platz, zweitrangig, Silbermedaille … (Birgit Wendt)

Internet

Aktueller als zuvor …

Update des International Genealogical Index (IGI)

Seit Anfang Oktober steht auf der Homepage der Mormonen – http://www.familysearch.org – die neue Version des International Genealogical Index (kurz: IGI) zur Verfügung. Die Adresse des IGI lautet:

Der IGI ist eine Datenbank, in der u.a. Kirchenbuchabschriften aus aller Welt erfasst werden und online eingesehen werden können. Um die Kirchenbucheinträge eines Kirchspiels einsehen zu können, ist es hilfreich, die so genannte Batchnummern des gesuchten Ortes zu kennen. Eine Anleitung zum Umgang mit diesen Nummern finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.wggf.de/quellen/mormonenbatch.html

Eine umfangreiche Batchnummernsammlung aus Deutschland finden Sie hier: http://igi-index.de

Gegenüber der Vorgängerversion bietet die Version 5.0 einige Vorteile, die hier kurz erwähnt werden sollen:

  • Die Anzahl der Vornamen ist nicht mehr auf zwei beschränkt. Soweit vom Bearbeiter erfasst, sind nun alle Vornamen komplett verfügbar.
  • Soweit Geburtsdaten vom Bearbeiter von Taufbüchern erfasst wurden, sind auch diese nun einsehbar.
  • In der alten Version wurden manche Personen, deren Nachname mit einem „R“ beginnt, nicht aufgeführt. Dagegen wurden viele Personen, deren Nachname mit einem „S“ beginnt, doppelt aufgelistet. Dieser „R/S“-Fehler ist nun behoben.
  • Datumsformate wurden vereinheitlicht (z.B. 06 JAN 1827).
  • Alle Namen werden standardmäßig groß geschrieben (z.B. ANNA MARIA MUSTERMANN).
  • Sofern vom Bearbeiter erfasst, sind nun auch Genannt-Namen aufgeführt. Diese sind am verbindenden „or“ (englisch: oder) zu erkennen.
  • Die Batchnummer im unteren linken Bereich jedes IGI-Eintrages ist nun mit einem Link hinterlegt. Klickt man auf die Nummer, erscheint eine neue Suchanfrage mit der vorgegebenen Batchnummer.
  • Eine Stammbaumanzeige wurde integriert. Diese ist natürlich bei unverknüpften Daten, z.B. bei Kirchenbuchabschriften, wenig sinnvoll.

Neben diesen Veränderungen im IGI wurden zusätzliche Batchnummern eingepflegt. Bei „Heiratsnummern“, d.h. Batchnummern, die mit einem „M“ beginnen, tauchen keine Probleme auf. Dagegen ist bei Taufeintragungen Folgendes zu beachten:

Im Gegensatz zu den Nummern, die schon vor dem Einspielen der neuen Version existierten, werden alle Namen in Groß- und Kleinschrift geschrieben (z.B. Anna Maria Mustermann). In den meisten Fällen sind ausschließlich weibliche Taufen aufgeführt.

Die Verbesserungen des Datenbestandes, die mit der neuen Version erzielt worden, sind sehr zu begrüßen. Die Suche und Benutzung ist komfortabler und einfacher geworden.

Wenn Ihnen weitere Veränderungen auffallen oder weitere Fragen auftreten sollten, stehe ich als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. (Volker Wilmsen, vw25176@muenster.de)


Spaziergang von Haus zu Haus

US-Volkszählungsdaten von 1880 online

Seit kurzem sind auf Familysearch insgesamt 85 Millionen Volkszählungsdaten online durchsuchbar. Es handelt sich um folgende Datenbestände:

  • 1880 United States Census
  • 1881 British Census
  • 1881 Canadian Census

Die Suchmaske findet man hier: http://www.familysearch.org/Eng/Search/frameset_search.asp?PAGE=census/search_census.asp

oder indem man sich von der Startseite http://www.familysearch.org aus weiter durchklickt, erst auf „Search“, dann auf „Census“.

Es muss mindestens ein Nachname angegeben werden. Die Suchergebnisse können weiter eingegrenzt werden, indem man zum Beispiel:

  • nur in einem der drei genannten Datenbestände sucht
  • das Herkunftsland angibt
  • das Geburtsjahr angibt und ggf. eine Zeitspanne davor und danach.

Folgende Informationen gibt es zu den aufgeführten Personen: Geburtsjahr und -region, Alter, Beruf, Familienstand, Rasse, Haushaltsvorstand (und Verwandtschaftsbeziehung zum Haushaltsvorstand), Herkunftsregion der Eltern, Quelleninformationen (u.a. Nummer des Mikrofilms).

Ein Klick auf „Household“ zeigt in tabellarischer Übersicht alle Mitglieder des Haushalts. Wenn man auf „Next Household“ oder „Previous Household“ klickt, kann man von Haus zu Haus gehen und quasi in die Fenster sehen. Die Informationen können als Gedcom-Datei heruntergeladen werden.

Mehr Informationen hier:

Die Auswertung des US-Census hat 17 Jahre gedauert, der kanadische Census war in „nur“ vier Jahren indexiert. Die Angaben können ggf. überprüft werden, indem man sich die Originale auf Mikrofilm in die nächstgelegene Genealogie-Forschungsstelle bestellt. (Birgit Wendt)


Ortsfamilienbücher

Die MAUS stellt Vegesack online

Dank der akribischen Forschungsarbeit des Maus-Mitglieds Horst Klostermann konnte die MAUS nun ein neues Ortsfamilienbuch aus dem Bremer Norden online stellen – Vegesack. Mit den ebenfalls online abfragbaren OFBs Bruch-Aschwarden, Lesum, Meyenburg und Schwanewede ist damit nun fast das gesamte Gebiet im Bremer Norden in Online-Datenbanken abfragbar.

Im OFB Vegesack sind ca. 50.000 Personen in ca. 18.000 Familien erfasst. Diese Datenbank enthält auch viele Personen, die nicht im engeren Sinne zu Vegesack gehören, aber irgendeine Beziehung dorthin aufweisen.

Zu erreichen ist das Online-OFB Vegesack unter: http://db.genealogy.net/ofb/vegesack

Wie bei allen Online-OFBs stellt der Verein für Computergenealogie die Infrastruktur (Server, Webspace und Datenbank) bereit. Interessenten, die ebenfalls ein Online-OFB veröffentlichen möchten, wenden sich bitte an Dr. Herbert Juling (juling@lesum.de) (kpw)

Software

Neues für MAC-Genealogen

Reunion 8 ist erschienen

Genealogen, die einen MAC benutzen, haben eher wenig Auswahl an Genealogie-Software. Reunion ist ein sehr bekanntes MAC-Programm. Vor kurzem erschien es in der Version 8.0; diese (englischsprachigen) Webseiten geben Auskunft über das Programm: http://www.leisterpro.com. Bezugsquelle in Deutschland: http://www.genealogie-shop.de.


Der Vulkan läßt die Daten sprudeln

Datenbank-Tipps für Genealogen

Die Anforderungen an Genealogieprogramme kennen kaum Grenzen, ob bei der Eingabe („ein Feld zur Kennzeichnung, ob die Asche begraben oder verstreut wurde“) oder bei der Ausgabe („mehrere Stamm-Linien parallel darstellen und ausdrucken“). Bei der Eingabe stehen entweder viele Felder zur Verfügung (das in Computer Genealogie, 17(3), 2002, S. 9 ausführlich beschriebene Brother’s Keeper etwa besitzt 84 verschiedene Felder für Ereignisse und/oder Eigenschaften von Geburt über Augenfarbe bis Yartzeit), vorhandene Felder können umbenannt oder einfach „fremd“ belegt werden. Bei der Ausgabe ist man gut dran, wenn das Programm neben einer (möglichst großen) Zahl vorgefertigter Reports auch den Export in ein datenbankfähiges Format beherrscht – zumindest den nichtgraphischen Ausgaben werden damit die Beschränkungen genommen.

Geeignet für den Datenexport ist das CSV-Format, das für jeden Datensatz eine Textzeile schreibt. Die Abkürzung steht dabei für „comma separated value“, wobei aber die einzelnen Felder eines Datensatzes üblicherweise mit Semikolon statt Komma abgetrennt werden. Eine solche CSV-Datei kann von einem Datenbank oder Tabellenkalkulationsprogramm importiert und damit einer beliebigen weiteren Auswertung unterzogen werden.

Ein äußerst nützliches Werkzeug ist hierbei das schon legendäre Programm dBase, das 1979 unter dem Namen Volcano als studentische Hausaufgabe das Licht der Datenbankwelt erblickte und seither den wohl verbreitetsten Standard für Datenbankformate stellt. Bei seiner Vielseitigkeit ist es nach heutigen Maßstäben ein Winzling: die Programmdateien der Version III plus von 1987 umfassen nicht einmal ein halbes Megabyte – und es kann dennoch 1 Milliarde Datensätze verwalten.

Ein paar Beispiele sollen zeigen, welche Möglichkeiten es dabei gibt.

Das Genealogie-Programm unterstützt kein FOKO-Format?

Die erforderlichen Felder werden als CSV-Datei exportiert und in dBase importiert. Falls das Programm keine mehrstufigen Ortsangaben vorsieht, empfiehlt es sich, diese stets nach demselben Muster einzutragen: „Ort, Kreis, Land“. Aus diesen drei Bezeichnungen lassen sich, ev. mit zwischengeschalteter Hilfe eines Editors, drei Felder in der Datenbank machen. Hat man sich dann noch eine weitere Datenbank mit den Kurzbezeichnungen der Territorien angelegt, kann man durch Datenbankverknüpfung die Landesbezeichnung gleich dadurch ersetzen. Nun wird die Datenbank nach Namen, Ort und Anfangsdatum indiziert, man setzt eine Routine ein, die bei gleichem Namen und Ort den jeweils ersten Datensatz mit dem kleinsten Anfangsdatum und dem größten Enddatum ersetzt und die übrigen löscht. Das Ergebnis ist eine Liste der FOKO-Daten, die man einreichen kann.

Das Genealogie-Programm kann keine DAGV-Disketten auswerten?

Die Vorgehensweise ist ähnlich, von dBase werden die eigenen Daten in eine Datenbank, die DAGV-Daten in eine zweite importiert. Eine Suchroutine vergleicht jeden Satz der einen mit der anderen Datenbank, bei Übereinstimmung werden die Daten in einer neu angelegten dritten gesammelt, aus der man am Ende das Vergleichsergebnis erhält.

Ich brauche eine Spitzenahnen-Liste!

Zunächst stellt man eine Teilkopie der Genealogie-Datenbank her: alle Vorfahren des gewünschten Probanden. Diese werden exportiert, wobei als Datenfelder unbedingt auch die (interne) Nummer der Eltern benötigt wird. In der dBase-Datenbank werden nun alle Datensätze gelöscht, die für Vater oder Mutter eine solche Nummer haben – übrig bleiben die Spitzenahnen.

Ein Trauregister für einen beliebigen Ort?

Beim Export werden neben Nummern der Eltern auch Nummer des Gatten gebraucht. Eine Datenbankdatei wird angelegt, die in jedem Datensatz alle für das Register gewünschten Angaben enthält (Lebensdaten von Bräutigam, Braut, Bräutigam-Eltern, Braut-Eltern). Diese wird gefüllt mit den Daten aller Bräutigame aller Hochzeiten (Mehrfachhochzeit!), aus den genannten Nummern stellt eine Routine die übrigen Angaben zusammen, man indiziert nach Ort und Datum und kann für jeden Ort das Register aus den eigenen Daten erstellen.

Die Beispiele zeigen, dass den Berichtsmöglichkeiten damit keine Grenze gesetzt ist – was in den Daten vorhanden ist, kann in jeder gewünschten Report-Form präsentiert werden. Kenntnisse in der Datenbankprogrammierung sind natürlich erforderlich – aber dBase macht es einem nicht allzuschwer: ein überschaubarer Befehlsumfang und die Möglichkeit, neben zu erstellenden Modulen (Programmen) auch im Dialog zu arbeiten, lassen rasch Erfolge erzielen. (Dr. Gerd C. Schmerse)


Ein Dankeschön

Reaktionen auf das Themenheft „genealogische Software“

Wir möchten uns an dieser Stelle für die zahlreichen Zuschriften zu unserem letzten Themenheft bedanken. Viele Kurzkritiken, Anregungen und Kritiken sind eingetroffen. Alle Mails werden für eine spätere Verwendung gespeichert.

An alle „Computergenealogen“ möchten wir noch einmal folgende Bitte richten: Bestimmen Sie mit, welche Programme vorzugsweise ausführlich getestet werden sollen. Schreiben Sie uns, welches Programm Sie interessieren würde. Unser Softwareteam wartet auf Ihre Vorschläge! Bisher sind nur wenig diesbezügliche Wünsche eingegangen. (Doris Reuter)

Wissen

§ 61 Personenstandsgesetz – quo vadis?

Datenschutzrechtliche Argumente für die Benutzung von Personenstandsbüchern durch Historiker und Genealogen

Die rasante Entwicklung neuer Medien-Technologien und deren Einzug in den privaten Haushalt breiter Bevölkerungsschichten weckt Informationsbedürfnisse. Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht Wunder, dass in der Bevölkerung das Interesse an der eigenen Familiengeschichte wächst und die Familienforschung insgesamt boomt. Demgemäß häufen sich auch in den Standesämtern die Anfragen von Genealogen mit der Bitte um Einsicht in die Personenstandsbücher, die Erteilung von Auskünften, sowie der Ausfertigung von Personenstandsurkunden.

Die Enttäuschung der Forschungsinteressenten ist allerdings groß, wenn sich Standesbeamte bei der Verweigerung von Auskünften aus oder der Einsichtnahme in Personenstandsbücher in einer für den Laien nicht immer nachvollziehbaren Art und Weise pauschal auf „den Datenschutz“ berufen. Betroffen von dieser Haltung sind allerdings nicht nur Familienforscher, denen daran gelegen ist, nähere Informationen über ihre Vorfahren zu erhalten. Betroffen ist auch die historische Forschung schlechthin, die durch bestehende Einsichts- und Übermittlungsrestriktionen ebenfalls nachhaltig behindert wird.

Nach § 61 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) in der seit dem 1. Januar 1958 geltenden Fassung kann die Einsicht in Personenstandsbücher, die Durchsicht dieser Bücher und die Erteilung von Personenstandsurkunden nur von Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Anderen Personen stehen Benutzungs- und Auskunftsansprüche nur zu, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, d. h. wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines Dritten zur Verfolgung von individuellen Rechten oder zur Abwehr individueller Ansprüche erforderlich ist.

Ein rechtliches Interesse wurde z. B. für den Gläubiger eines Verstorbenen, für einen durch das Nachlassgericht oder den Nachlasspfleger beauftragten Erbenermittler, für den im Erbscheinsverfahren tätigen Notar, oder den potentiellen Erben bejaht. Verneint wurde das Vorliegen eines rechtlichen Interesses dagegen für private Forschungszwecke eines Universitätsprofessors, für ein „nur“ berufliches Forschungsinteresse an der Erstellung eines Musikerlexikons, für die private Familienforschung in der Seitenlinie, ja selbst für einen Ehegatten bezüglich des für eine frühere Ehe des anderen Ehegatten angelegten Familienbuches.

Es steht außer Frage, dass die private Familienforschung und/oder außerbehördliche Forschungsvorhaben von Historikern nicht die vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen erfüllen, die entsprechend dem eindeutigen Wortlaut der zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmung an das Vorliegen eines rechtlichen Interesses zu stellen sind. Unbeschadet dessen stellt sich allerdings die Frage, ob diese benutzungsrechtlichen Restriktionen rechtliche eigentlich (noch) geboten sind.

Es liegt auf der Hand, dass eine gesetzliche Vorschrift, die aus einer Zeit stammt, in der Datenschutzgesetze noch unbekannt waren, nicht als bewusst geschaffene Datenschutznorm (miss)verstanden werden darf. Die Entstehungsgeschichte des § 61 PStG zeigt auch, dass nicht die Familienforschung oder die typischen Gefahren einer elektronischen Datenverarbeitung den Gesetzgeber veranlasst haben, die Nutzung der Personenstandsbücher einzuschränken. Alleiniger Grund für geschaffene Restriktionen waren vielmehr die negativen Erfahrungen im Umgang mit den Personenstandsbüchern durch staatliche Stellen durch die Nationalsozialisten. Gerade die im Jahre 1937 erlassene Fassung des Personenstandsgesetzes, die lediglich ein „berechtigtes Interesse“ für die Einsichtnahme in Personenstandsbücher vorsah, bildete nämlich die gesetzliche Grundlage für die Ausnutzung der Personenstandsbücher zur Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten. Vor diesem Hintergrund hielt es der Gesetzgeber im Jahre 1958 zu Recht für geboten, eine die Benutzung der Personenstandsbücher durch Unbefugte einengende Vorschrift zu schaffen. Gesetzgeberisches Motiv war sehr wohl der individuelle Schutz des Bürgers vor (in erster Linie) staatlichen Eingriffen, Überlegungen mithin, die uns – ausgelöst durch das „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes – Jahrzehnte später Datenschutzgesetze erstmals beschert haben.

Was also liegt zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen eigentlich näher, als die Vorschrift des § 61 PStG systemkonform in das zwischenzeitlich geschaffene datenschutzrechtliche Gefüge einzugliedern? Datenschutzrechtliche Erwägungen können und dürfen aber nur dort greifen, wo es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten noch lebender Personen geht, weil deren Persönlichkeitsrechte dadurch tangiert sind. Für bereits verstorbene Personen verlieren Überlegungen dieser Art an Überzeugungskraft, denn es gibt gerade keinen generellen und über den Tod hinauswirkenden Persönlichkeitsschutz), der eine absolute Informationssperre unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten rechtfertigen könnte. Es gibt deshalb auch keine argumentativ überzeugenden Gründe, den Zugang zu den Personenstandsbüchern nicht unter den gleichen Voraussetzungen uneingeschränkt zuzulassen, wie sie etwa in den einschlägigen Archivgesetzen verankert sind. (Hans-Jürgen Wolf)

Vereine

Visitenkarte

Arbeitskreis Familienforschung Osnabrück e.V.

Der „Arbeitskreis Familienforschung Osnabrück“ wurde im Februar 1993 gegründet. Er ist hervorgegangen aus einem Kurs an der Volkshochschule Osnabrück. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte später, nämlich im Juli 1996. Der Arbeitskreis, der als gemeinnützig anerkannt ist, verfolgt nachstehende Ziele:

Der Verein will die Erforschung von Personen, Familien, Geschlechtern und sozialen Schichten in der Region Osnabrück (Stadt und Landkreis Osnabrück, Nachbargebiete) fördern. Dies geschieht insbesondere durch Sammeln, Sichern und Veröffentlichen von Quellen und Arbeiten auf dem Gebiet der Genealogie, durch Vorträge, durch Beratung der Mitglieder und Vermittlung von Fachkräften für Einzelforschungen sowie durch Unterhaltung eines Archivs mit der Vereinsbibliothek, den Sammlungen und dem Datenbestand des Vereins. Dabei ist die Sicherung genealogischer Daten ein Anliegen von besonderer Bedeutung. Einen nicht unerheblichen Stellenwert hat die gegenseitige Hilfe bei der Erstellung von Ahnentafeln, Stammbäumen und familienkundlichen Schriften, z. B. durch Austausch von Daten und Erfahrungen. Der Arbeitskreis hat zur Zeit 122 Mitglieder jeden Alters, nicht nur aus dem Osnabrücker Raum, sondern aus der gesamten Bundesrepublik, den Niederlanden und den USA. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit. € 25,00 im Jahr.

Das bietet der Verein seinen Mitgliedern:

1. Alle Mitglieder erhalten kostenlos das vierteljährlich erscheinende sehr informative Mitteilungsblatt „Osnabrücker Familienforschung“ (OsF), in dem u. a. auch Ahnenlisten, Stammfolgen, Hof- und Familienchroniken sowie genealogische Quellen aus dem Osnabrücker Land veröffentlicht werden.

2. Jeden 2. Sonnabend im Monat findet ab 14.00 Uhr ein Mitgliedertreffen im Landhaus Mehring, Iburger Str. 240, 49082 Osnabrück, statt. Die Treffen sind immer sehr gut besucht. Die Anwesenheit der Hälfte aller Mitglieder ist dabei keine Seltenheit. Gäste sind herzlich willkommen. Der Vereinsvorstand ist bemüht, für die meisten Veranstaltungen auch einen Vortrag anzubieten. Bisher ist es immer gelungen, Referenten über interessante Themen zu gewinnen.

3. Die Bibliothek enthält inzwischen eine ansehnliche Anzahl von Büchern, Veröffentlichungen, CD-ROMs etc. und beherbergt auch das Archiv des Vereins. Zum Archiv gehören in erster Linie Kirchenbücher und Ortsfamilienbücher, die zum Teil erworben, gespendet oder in mühevoller Arbeit von engagierten Vereinsmitgliedern computermäßig erfasst wurden bzw. werden. Eine besondere Aufgabe ist die sukzessive Erfassung der Kirchenbücher des Osnabrücker Landes. Bisher sind die Kirchenbücher von ca. 20 Kirchengemeinden abgeschrieben worden bzw. noch in der Bearbeitung.

4. Der Verein ist auch im Internet präsent unter http://www.osfa.de .

5. Die vereinseigene Mailingliste ( OSFA-L ) bietet den Mitgliedern vielfältige Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

6. Innerhalb des Vereins gibt es eine Gruppe zur Auswandererforschung, speziell aus dem Osnabrücker Land.

Dem Ziel, die genealogischen Quellen des Osnabrücker Landes zu sammeln, zu erfassen und schließlich zu publizieren, konnte der Verein in diesem Jahr Rechnung tragen durch die Gründung einer Buchreihe mit dem Titel „Osnabrücker genealogische Quellen“. Darin soll in erster Linie die Bearbeitung von Kirchenbüchern, (Ortsfamilienbücher, früher Ortssippenbücher genannt) aus dem Osnabrücker Land veröffentlicht werden. Aber auch andere genealogische Quellen wie z.B. Adressbücher, Höfelisten, Kopfsteuer- und Schatzungsregister sollen zukünftig in dieser Reihe herausgebracht werden. Der erste Band ist im Juni 2002 erschienen: „Alexander Himmermann: Die Höfe im Fürstbistum Osnabrück, Teil I – Die Ämter Iburg und Osnabrück“.

Im Zwei-Jahres-Rhythmus veranstaltet der Verein mit großem Erfolg eine sogenannte „Ahnenbörse“. Auf der letzten Ahnenbörse im Juni 2002 präsentierten 23 Aussteller und der Arbeitskreis den zahlreich erschienenen Besuchern ein vielfältiges Angebot. Genealogische Forschungsstellen erteilten kostenlose Auskünfte aus ihren Datenbeständen. Die vereinseigene Schau zur Auswanderung aus dem Osnabrücker Land fand reges Interesse. Softwarehersteller führten genealogische Computerprogramme vor. Graphiker und Künstler zeigten, wie die gewonnenen Forschungsergebnisse in kunstvollen Ahnentafeln und Stammbäumen dargestellt werden können. Familienforscher aus den Niederlanden konnten u. a. Auskünfte über die Höfe des Artlands erteilen. Berufsgenealogen und kommerzielle Unternehmen offerierten ihre Produkte und Dienste. Einzelheiten zeigt die eigens eingerichtete Homepage http://www.ahnenboerse.de

Der Verein ist Mitglied der DAGV und des Vereins für Computergenealogie.

Kontakt: Arbeitskreis Familienforschung Osnabrück e. V. Geschäftsstelle: An der Egge 16 49191 Belm Tel. 05406/4562 Fax: 05406/880940 E-Mail: info@osfa.de Homepage: http://www.osfa.de


Faszination Familienforschung

Ausstellung in München

Anlässlich des 80-jährigen Jubiläums zeigt der Bayerische Landesverein für Familienkunde e.V. (BLF) gemeinsam mit dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv und dem Staatsarchiv München eine Ausstellung „Faszination Familienforschung“.

Die Ausstellung kann vom 10.-24.11.2002 täglich in der Zeit von 10-18 Uhr in der Ludwigstr. 14 besucht werden. Der Eintritt ist frei!

Medien

Klein aber oho

Genealogisches Lexikon auf CD

Wer bei Josef Huber die CD Genealogische Begriffe bestellt, zieht ein paar Tage ein „CDchen“ im Scheckkartenformat aus einem einfachen Briefumschlag. Die kleine CD passt genau in eine entsprechende Aussparung der CD-Schublade und startet selbstständig. Im schlichten Hauptmenü setzt die CD ihr bescheidenes Auftreten fort. Es zeigt eine Liste der verschiedenen Lexika und drei Schaltflächen: Liesmich, Info (Informationen über den Autor) und Beenden. Die Liesmich-Datei enthält eine Gebrauchsanleitung, die aber angesichts der einfachen Navigation fast überflüssig ist. Beim Inhalt der CD hört die Bescheidenheit allerdings auf.

Wer mit seinem Notebook-PC in einem Archiv oder einer genealogischen Forschungsstelle arbeitet, kann die CD im Hintergrund laufen lassen und bei unklaren Begriffen in einem Kirchenbuch jeweils nachschlagen: mehr als 7300 deutsche und lateinische Krankheits-, Berufs-, Verwandtschafts- und Zeitbezeichnungen, und Abkürzungen, darüber hinaus historische deutsche Maßeinheiten mit Umrechung (Beispiel: ein Eimer enthielt in Hamburg 29 Liter, in Württemberg 294 Liter) sowie das lateinische Zahlensystem. Wer dann später seine Familiendaten zusammenstellt, findet auf der CD die Bezifferung nach Kekulé sowie die Bezeichnungen für Ehejubiläen und Ahnen. Wie viele Familienforscher wohl ihren Stammbaum bis zu den Erzahnenurgroßeltern zurückverfolgt haben?

Jedes einzelne Lexikon ist als alphabetisch bzw. numerisch sortierte Tabelle aufgebaut. Man kann sie durchblättern oder die Suchfunktion nutzen; dabei reicht die Eingabe des Wortanfangs. Um nach einer Suche zur Gesamtliste des jeweiligen Lexikons zurückzukehren, lässt man das Suchfenster einfach leer. Mit den einzigen zwei anderen Schaltflächen kann man zum Hauptmenü zurückkehren oder das Programm beenden.

Um einen Begriff nachzuschlagen, muss man entweder wissen, in welche Kategorie er gehört – Krankheit oder Beruf, Gewichts- oder Getreidemaß – oder nacheinander die einzelnen Lexika ausprobieren: Es gibt keine Gesamtsuche. Eine zweite Einschränkung: Es lässt sich in den Lexika nur jeweils die linke Spalte durchsuchen. Man kann etwa die Übersetzung für „collateralis“ finden, aber nicht umgekehrt nach historischen Bezeichnungen für den Schwiegersohn suchen. Trotz dieser Einschränkungen ist das „CDchen“ ein praktischer Helfer bei der genealogischen Recherche.

Josef Huber: Genealogische Begriffe, 6. Auflage, Oktober 2002; 9,50 € inklusive Versand, Bestellung beim Autor über info@josef-huber.de

Kaleidoskop

Was haben Saarland, Eifel, Hunsrück und Pfalz gemeinsam?

Neue regionale Mailinglisten!

Mailinglisten sind die beste und effektivste Möglichkeit, Kontakte zu anderen Forschern zu erhalten und mit Hilfe des Internets Familienforschung zu betreiben. Für manche Gebiete gibt es noch keine regionalen Mailinglisten, in anderen (großen) Gebieten wird die Zahl der Teilnehmer so hoch, dass man Listen teilen muss, damit sie effektiv funktionieren.

Der Verein für Computergenealogie hat auf Wunsch zahlreicher Familienforscher nun weitere regionale Mailinglisten eingerichtet:

  • Saarland-L (Betreuer: Rolf Freytag und Alexander Fürstner)
  • Eifel-L (Betreuer: Sibylle Cremer und Günter Junkers)
  • Hunsrück-L (Betreuer: Rolf Freytag und Nick Rudnick)
  • Pfalz-L (Betreuer: Renate Kalloch, Claudia Sattler und Alexander Fürstner)

Alle neuen Listen sind offene Listen, können also von jedem interessierten Familienforscher abonniert werden. Zu den einzelnen Mailinglisten können Sie sich über die jeweilige „Listinfoseite“ anmelden, die Sie unter http://list.genealogy.net finden.

Sollten Sie Interesse an weiteren regionalen Mailinglisten haben (und vielleicht auch die Betreuung einer Liste übernehmen wollen), sprechen Sie uns bitte an (compgen@genealogy.net). (kpw)


Shalom Europa

Neue Akzente für die jüdische Zukunft in Deutschland

Das Projekt Shalom Europa der Jüdischen Gemeinde in Würzburg und Unterfranken intensiviert die Kooperation mit der Ronald S. Lauder Foundation, New York. Die von der Stiftung geförderte Jugendbegnungsstätte in Würzburg, das Lauder Chorev Center, erhält in dem im Bau befindlichen neuen jüdischen Gemeinde- und Kulturzentrum Shalom Europa.einen festen und modern ausgestalteten Platz. Des weiteren wird ein neu eingerichteter Informationsdienst, der Juden in aller Welt bei Nachforschungen nach ihren Wurzeln behilflich sein soll, das sogenannte Ephraim Gustav Hoenlein Genealogy Project, von den Räumen der Würzburger Gemeinde aus operieren. Umgekehrt beteiligt sich die Ronald S. Lauder Foundation mit 1 Million US-Dollar an der Finanzierung der beiden Vorhaben im Rahmen des Neubauprojektes Shalom Europa.

Die jüdische Gemeinde in Würzburg mit ihrer 850jährigen Geschichte hat in den letzten Jahren einen kräftigen Zuwachs von Mitgliedern aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion erlebt. Eine reiche Tradition verbindet sich in ihr mit den Chancen und Herausforderungen, wie sie aus der Zuwanderung aus dem Osten erstehen. Programm und Ziele der Ronald S. Lauder Foundation sind dazu eine ideale Ergänzung. Anliegen der 1987 von dem ehemaligen US-Botschafter in Österreich, Ronald S. Lauder, gegründeten Stiftung ist die Wiederbelebung jüdischer Kultur und Religion in Mittel- und Osteuropa mit dem Schwerpunkt der Unterstützung jugendbezogener Projekte. Diesen Aufgaben, in Würzburg über das Lauder Chorev Center, entspricht auf seine Weise auch das die die jüdischen Wurzeln erschließende Ephraim Gustav Hoenlein Project.

Die komplette Pressemitteilung der jüdischen Gemeinde in Würzburg und Unterfranken können Sie nachlesen unter:


Terminkalender

Für den Monat November sind 33 genealogische Termine in Ahlen, Bayreuth, Berlin, Braunschweig, Bremen (2x), Schloss Dhaun, Dortmund, Duisburg, Essen (2x), Germeringen, Hamburg (6x), Hanau, Herrenberg (2x), Kempten, Köln, Mönchengladbach, Münster, Nürnberg, Osnabrück, Randersacker, Raunheim (2x), Rottenburg, Venlo/NL und Wegberg im „genealogischen Kalender“ eingetragen. Die Inhalte der Veranstaltungen, sowie Uhrzeiten, Ortsangaben und Veranstalter finden Sie unter http://www.genealogy.net/gene/kalender.html (as)