Neues a.d. Staatsarchiv Köslin / Stolp

Hallo,

vielleicht interessiert es einige hier oder hilft irgendwie weiter...

Mit Datum vom 07.03.2014 erhielt ich einen Brief aus dem Staatsarchiv
Köslin / Niederlassung (Zweigstelle) Stolp, dass es eine
Gesetzesänderung in Art. 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Polen
gab.
Gemeint sind hiermit die Vorschriften über die gesamte Korrespondenz
ins Ausland.

Nach dem neuen Wortlaut ist ein Antragsteller mit Wohnsitz oder
ständigem Aufenthalt außerhalb Polens verpflichtet, im Rahmen der
Antragstellung einen Zustellungsbevollmächtigten mit
Korrespondenzadresse in Polen anzugeben.
Wenn ein solcher Bevollmächtigter nicht angezeigt wird, werden
sämtliche ermittelte Unterlagen die für den Antragsteller beabsichtigt
sind gespeichert/ggf. gesammelt und aufbewahrt - aber nicht mehr auf
dem Postweg übersandt.
Ein Versand soll nur noch ausschließlich per Nachnamegebühr erfolgen.

Als "Alternativangebot" bot man mir an, zu weiteren
Korrespondenzzwecken meine E-Mail-Adresse zu übermitteln, um die Daten
als Datei zu erhalten.
Hierfür ist ebenfalls eine Gebühr zu entrichten.
Die Gebühr beträgt 4 PLN ( = 0,95 EUR) pro Kopie/Datei.

Hierbei gibt das Staatsarchiv zu beachten, dass von allen polnischen
Banken auf Devisentransaktionen Provisionen/Gebühren erhoben werden.
Wie hoch diese Gebühren sind, muss jeder Antragsteller bei seiner
überweisenden Bank erfragen.
Diese Gebühr + die zusätzliche Gebühr von 4 PLN muss also überweisen
werden, damit dem Bankkonto des Staatsarchives der Nettobetrag von 4
PLN pro Kopie/Datei gutgeschrieben wird.

Nach der Überweisung muss der Antragsteller einen Nachweis über die
erfolgte Zahlung gemeinsam mit dem Aktenzeichen an das Staatsarchiv
senden.
Nach zahlungseingang und nach Erhalt der Benachrichtigung über die
Zahlung der oben genannten Kosten werden die angeforderten
Kopien/Dateien per Mail übersandt oder innerhalb Polens zugestellt.

Das polnische Originalschreiben kann bei mir angefordert werden, für
wen es von Interesse ist.

VG
Franziska

Liebe Franziska,

ganz lieben Dank für diese Info aus dem Archiv Koeslin, Zweigstelle Stolp, was ich sehr interessiert gelesen habe !

Ich selbst habe seit vielen Jahren "vor Ort" das Archiv in Koeslin und auch das in Danzig oftmals persoenlich
kontaktiert. Zuletzt waren dort die Forschungsquellen kostenlos, ja sogar ohne Gebuehren ALLES abzufotografieren !

Das war mein letzter Stand dort seit dem Jahre 2013.

Also sollte man Forschungen unbedingt vor Ort in den Archiven in Polen machen ?

Das, was Du uns jetzt mitteilst aus den Archiven in Polen mit Anfragen aus D ist und waere doch ein Rueckschritt und die "totale" polnische Buerokratie ? Nun gut, ich habe diesen Weg in den letzten Jahren noch nicht versucht ...

Nochmal Danke fuer Deine sehr informative Nachricht !

Schoenen Gruss aus Pforzheim

Fritz (Schulz)

-----Original-Nachricht-----

Hallo Fritz,

Liebe Franziska,

ganz lieben Dank für diese Info aus dem Archiv Koeslin, Zweigstelle Stolp, was ich sehr interessiert gelesen habe !

das hast Du doch schon im Juli/August 2011 alles in der Stolp-L lesen können? Erinnerst Du Dich nicht?

Ich selbst habe seit vielen Jahren "vor Ort" das Archiv in Koeslin und auch das in Danzig oftmals persoenlich
kontaktiert. Zuletzt waren dort die Forschungsquellen kostenlos, ja sogar ohne Gebuehren ALLES abzufotografieren !

Wenn man das entsprechende Formular ausfüllt ...

http://www.blog.pommerscher-greif.de/digitales-fotografieren-mit-eigenem-gerat-in-polnischen-staatsarchiven-neu-moglich/

...

Das, was Du uns jetzt mitteilst aus den Archiven in Polen mit Anfragen aus D ist und waere doch ein Rueckschritt und die "totale" polnische Buerokratie ? Nun gut, ich habe diesen Weg in den letzten Jahren noch nicht versucht ...

Ich zitiere aus der Stolp-L vom 31.07.2011:

"Die dort erwähnte Änderung, die es zwingend notwendig macht, eine Adresse in Polen mitzuteilen, betrifft *nicht* das polnische Archivgesetz, sondern die polnische Verwaltungsgerichtsordnung.
Dort sind im Artikel 40 2 Paragraphen (§4 und 5) neu aufgenommen mit Änderungsdatum 3.12.2010 (Dz. U. z 2011 r. Nr 6, poz. 18).
§4 im Originalwortlaut:
Strona zamieszkała za granicą lub mająca siedzibę za granicą, jeżeli nie ustanowiła pełnomocnika do prowadzenia sprawy zamieszkałego w kraju, jest obowiązana wskazać w kraju pełnomocnika do doręczeń.
Dort wird auf einen Vertreter im Inland hingewiesen, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat oder im Ausland wohnt."

Ich zitiere aus der Stolp-L vom 03.08.2011, nachdem ein polnischer Archiv auf unsere Anfrage geantwortet hat:

"Nach einer Anfrage aus dem Ausland per E. - Mail wird bei positivem Ergebnis in Polnischer Sprache geantwortet. Man muß die Kosten auf das angegebene Konto überweisen und wenn möglich , per Mail mit einem Scann die Überweisung bestätigen. Danach werden die Kopien als Scann oder Foto per Mail als Anhang an den Anforderer geschickt .

Papier - Kopien werden nur an eine angegebene Anschrift in Polen per Post geschickt. Diese Postsendung muß dieser Adressat dann an den Anforderer ins Ausland weiter schicken.

So wird es jetzt im Stolper Staatsarchiv gehandhabt."

Das Thema wurde auch im Blog des Pommerschen Greif behandelt (siehe Mail vom 15.01.2012 in der Stolp-L):

http://www.blog.pommerscher-greif.de/einschrankung-bei-neuen-regeln-fur-auslandskorrespondenz-polnische-staatsarchive/

Ciao
Uwe

Guten Abend Franziska,
das liest sich wie aus einer deutschen Amtsstube.

Kannst du mir das Originalschreiben übersenden?
Danke, Horst

Hallo Franciska,
   mit ist der Inhalt der bescheuerten gesetzlichen Regelung (leider)
   bekannt, es ist mir aber nicht gelungen den Originaltext der vermuteten
   Durchfuehrungsverordnung in die Haende zu bekommen.
   Kannst Du es mir bitte im Original senden?
   MfG
   Edward von Schlesinger
   Redaktion Wikia szlachta
   Ueber den Traeger des Forschungsprojektes:
   [1]Ueber uns | Szlachta Wiki | Fandom
   Seit 2012 ist ein neuer genealogisch-heraldischer WIKI online und alle
   sind eingeladen mitzuarbeiten:
   [2]LMGTFY - Let Me Google That For You.
   Der Wiki beschaeftigt sich in Deutsch mit dem Spezialthema Adelstand
   der Res Publica Serenissima - Szlachta der Adelsrepublik - Adelslexikon
   - Wappenlexikon - Stammfolgen Adel - Stammfolgen Bevoelkerung in den
   Gebieten der Adelsrepublik.
   > Gesendet: Samstag, 22. Maerz 2014 um 20:59 Uhr
   > Von: "F_Schulz_PF@t-online.de" <F_Schulz_PF@t-online.de>
   > An: OW-Preussen-L <ow-preussen-l@genealogy.net>
   > Betreff: Re: [OWP] Neues a.d. Staatsarchiv Koeslin / Stolp
   >
   > Liebe Franziska,
   >
   > ganz lieben Dank fuer diese Info aus dem Archiv Koeslin, Zweigstelle
   Stolp, was ich sehr interessiert gelesen habe !
   >
   > Ich selbst habe seit vielen Jahren "vor Ort" das Archiv in Koeslin
   und auch das in Danzig oftmals persoenlich
   > kontaktiert. Zuletzt waren dort die Forschungsquellen kostenlos, ja
   sogar ohne Gebuehren ALLES abzufotografieren !
   >
   > Das war mein letzter Stand dort seit dem Jahre 2013.
   >
   > Also sollte man Forschungen unbedingt vor Ort in den Archiven in
   Polen machen ?
   >
   > Das, was Du uns jetzt mitteilst aus den Archiven in Polen mit
   Anfragen aus D ist und waere doch ein Rueckschritt und die "totale"
   polnische Buerokratie ? Nun gut, ich habe diesen Weg in den letzten
   Jahren noch nicht versucht ...
   >
   > Nochmal Danke fuer Deine sehr informative Nachricht !
   >
   > Schoenen Gruss aus Pforzheim
   >
   > Fritz (Schulz)
   >
   > -----Original-Nachricht-----
   > Betreff: [OWP] Neues a.d. Staatsarchiv Koeslin / Stolp
   > Datum: Sat, 22 Mar 2014 15:09:51 +0100
   > Von: Franziska M <fm1208@googlemail.com>
   > An: ow-preussen-l@genealogy.net
   >
   > Hallo,
   >
   > vielleicht interessiert es einige hier oder hilft irgendwie weiter...
   >
   > Mit Datum vom 07.03.2014 erhielt ich einen Brief aus dem Staatsarchiv
   > Koeslin / Niederlassung (Zweigstelle) Stolp, dass es eine
   > Gesetzesaenderung in Art. 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in
   Polen
   > gab.
   > Gemeint sind hiermit die Vorschriften ueber die gesamte Korrespondenz
   > ins Ausland.
   >
   > Nach dem neuen Wortlaut ist ein Antragsteller mit Wohnsitz oder
   > staendigem Aufenthalt ausserhalb Polens verpflichtet, im Rahmen der
   > Antragstellung einen Zustellungsbevollmaechtigten mit
   > Korrespondenzadresse in Polen anzugeben.
   > Wenn ein solcher Bevollmaechtigter nicht angezeigt wird, werden
   > saemtliche ermittelte Unterlagen die fuer den Antragsteller
   beabsichtigt
   > sind gespeichert/ggf. gesammelt und aufbewahrt - aber nicht mehr auf
   > dem Postweg uebersandt.
   > Ein Versand soll nur noch ausschliesslich per Nachnamegebuehr
   erfolgen.
   >
   > Als "Alternativangebot" bot man mir an, zu weiteren
   > Korrespondenzzwecken meine E-Mail-Adresse zu uebermitteln, um die
   Daten
   > als Datei zu erhalten.
   > Hierfuer ist ebenfalls eine Gebuehr zu entrichten.
   > Die Gebuehr betraegt 4 PLN ( = 0,95 EUR) pro Kopie/Datei.
   >
   > Hierbei gibt das Staatsarchiv zu beachten, dass von allen polnischen
   > Banken auf Devisentransaktionen Provisionen/Gebuehren erhoben werden.
   > Wie hoch diese Gebuehren sind, muss jeder Antragsteller bei seiner
   > ueberweisenden Bank erfragen.
   > Diese Gebuehr + die zusaetzliche Gebuehr von 4 PLN muss also
   ueberweisen
   > werden, damit dem Bankkonto des Staatsarchives der Nettobetrag von 4
   > PLN pro Kopie/Datei gutgeschrieben wird.
   >
   > Nach der Ueberweisung muss der Antragsteller einen Nachweis ueber die
   > erfolgte Zahlung gemeinsam mit dem Aktenzeichen an das Staatsarchiv
   > senden.
   > Nach zahlungseingang und nach Erhalt der Benachrichtigung ueber die
   > Zahlung der oben genannten Kosten werden die angeforderten
   > Kopien/Dateien per Mail uebersandt oder innerhalb Polens zugestellt.
   >
   > Das polnische Originalschreiben kann bei mir angefordert werden, fuer
   > wen es von Interesse ist.
   >
   > VG
   > Franziska
   > _______________________________________________
   > OW-Preussen-L mailing list
   > OW-Preussen-L@genealogy.net
   > [3]ow-preussen-l - genealogy.net
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   > OW-Preussen-L@genealogy.net
   > [4]ow-preussen-l - genealogy.net
   >

References

   1. Ueber uns | Szlachta Wiki | Fandom
   2. LMGTFY - Let Me Google That For You
   3. ow-preussen-l - genealogy.net
   4. ow-preussen-l - genealogy.net

Meine Anfrage nach der Quelle hat sich mit dieser Mail erledigt - Dz.
   U. z 2011 r. Nr 6, poz. 18
   MfG
   Edward von Schlesinger
   Redaktion Wikia Szlachta
   Ueber den Traeger des Forschungsprojektes:
   [1]Ueber uns | Szlachta Wiki | Fandom
   Seit 2012 ist ein neuer genealogisch-heraldischer WIKI online und alle
   sind eingeladen mitzuarbeiten:
   [2]LMGTFY - Let Me Google That For You.
   Der Wiki beschaeftigt sich in Deutsch mit dem Spezialthema Adelstand
   der Res Publica Serenissima - Szlachta der Adelsrepublik - Adelslexikon
   - Wappenlexikon - Stammfolgen Adel - Stammfolgen Bevoelkerung in den
   Gebieten der Adelsrepublik.
   > Gesendet: Sonntag, 23. Maerz 2014 um 14:06 Uhr
   > Von: "Uwe Kerntopf" <family@kerntopf.com>
   > An: OW-Preussen-L <ow-preussen-l@genealogy.net>
   > Betreff: [OWP] Nicht mehr ganz so Neues (was: Neues a.d. Staatsarchiv
   Koeslin / Stolp)
   >
   > Hallo Fritz,
   >
   > > Liebe Franziska,
   > >
   > > ganz lieben Dank fuer diese Info aus dem Archiv Koeslin,
   Zweigstelle Stolp, was ich sehr interessiert gelesen habe !
   >
   > das hast Du doch schon im Juli/August 2011 alles in der Stolp-L lesen
   > koennen? Erinnerst Du Dich nicht?
   >
   > > Ich selbst habe seit vielen Jahren "vor Ort" das Archiv in Koeslin
   und auch das in Danzig oftmals persoenlich
   > > kontaktiert. Zuletzt waren dort die Forschungsquellen kostenlos, ja
   sogar ohne Gebuehren ALLES abzufotografieren !
   >
   > Wenn man das entsprechende Formular ausfuellt ...
   >
   >
   [3]Digitales Fotografieren mit eigenem Gerät in Polnischen Staatsarchiven neu möglichBlog Pommerscher Greif e.V.
   enem-gerat-in-polnischen-staatsarchiven-neu-moglich/
   >
   > ...
   > > Das, was Du uns jetzt mitteilst aus den Archiven in Polen mit
   Anfragen aus D ist und waere doch ein Rueckschritt und die "totale"
   polnische Buerokratie ? Nun gut, ich habe diesen Weg in den letzten
   Jahren noch nicht versucht ...
   >
   > Ich zitiere aus der Stolp-L vom 31.07.2011:
   >
   > "Die dort erwaehnte Aenderung, die es zwingend notwendig macht, eine
   > Adresse in Polen mitzuteilen, betrifft *nicht* das polnische
   > Archivgesetz, sondern die polnische Verwaltungsgerichtsordnung.
   > Dort sind im Artikel 40 2 Paragraphen (S:4 und 5) neu aufgenommen mit
   > Aenderungsdatum 3.12.2010 (Dz. U. z 2011 r. Nr 6, poz. 18).
   > S:4 im Originalwortlaut:
   > Strona zamieszkal/a za granica lub majaca siedzibe za granica, jezeli
   nie
   > ustanowil/a pel/nomocnika do prowadzenia sprawy zamieszkal/ego w
   kraju,
   > jest obowiazana wskazac w kraju pel/nomocnika do doreczen.
   > Dort wird auf einen Vertreter im Inland hingewiesen, wenn man seinen
   > Wohnsitz im Ausland hat oder im Ausland wohnt."
   >
   >
   > Ich zitiere aus der Stolp-L vom 03.08.2011, nachdem ein polnischer
   > Archiv auf unsere Anfrage geantwortet hat:
   >
   > "Nach einer Anfrage aus dem Ausland per E. - Mail wird bei positivem
   > Ergebnis in Polnischer Sprache geantwortet. Man muss die Kosten auf
   das
   > angegebene Konto ueberweisen und wenn moeglich , per Mail mit einem
   Scann
   > die Ueberweisung bestaetigen. Danach werden die Kopien als Scann oder
   Foto
   > per Mail als Anhang an den Anforderer geschickt .
   >
   > Papier - Kopien werden nur an eine angegebene Anschrift in Polen per
   > Post geschickt. Diese Postsendung muss dieser Adressat dann an den
   > Anforderer ins Ausland weiter schicken.
   >
   > So wird es jetzt im Stolper Staatsarchiv gehandhabt."
   >
   >
   > Das Thema wurde auch im Blog des Pommerschen Greif behandelt (siehe
   Mail
   > vom 15.01.2012 in der Stolp-L):
   >
   >
   [4]Einschränkung bei neuen Regeln für Auslandskorrespondenz (Polnische Staatsarchive)Blog Pommerscher Greif e.V.
   fur-auslandskorrespondenz-polnische-staatsarchive/
   >
   >
   > Ciao
   > Uwe
   >
   > --
   > - Arbeitskreis Heimat- und Familienforschung Stolper Lande -
   > - im Verein Stolper Heimatkreise e.V. [5]http://www.stolp.de -
   > <END OF MESSAGE>
   > _______________________________________________
   > OW-Preussen-L mailing list
   > OW-Preussen-L@genealogy.net
   > [6]ow-preussen-l - genealogy.net
   >

References

   1. Ueber uns | Szlachta Wiki | Fandom
   2. LMGTFY - Let Me Google That For You
   3. Digitales Fotografieren mit eigenem Gerät in Polnischen Staatsarchiven neu möglichBlog Pommerscher Greif e.V.
   4. Einschränkung bei neuen Regeln für Auslandskorrespondenz (Polnische Staatsarchive)Blog Pommerscher Greif e.V.
   5. http://www.stolp.de/
   6. ow-preussen-l - genealogy.net