Ursprünglich veröffentlicht unter: Neuer Leitfaden zu Bildrechten • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)
Auch für manche Genealogen interessant ist der gerade neu erschienene Leitfaden zu Bildrechten, denn hier wird eine aktuelle und sehr gute Orientierung durch den Dschungel des Urheberrechts an Bildern gegeben. Zunächst werden die Grundlagen der verschiedenen Schutzrechte (Urheberrecht, Abbildungsrecht, Persönlichkeitsrecht) erläutert. Gleichzeitig zeigt der Leitfaden, wo es Schranken und Ausnahmen gibt, z.B. bei Vorträgen, beim Zitieren, in der Berichterstattung, in Social Media oder bei der Bestandsdokumentation in Archiven, Bibliotheken, Museen und Bildungseinrichtungen. Was darf ich z.B. in einer Ausstellung oder im Museum fotografieren und dann veröffentlichen? Was ist „gemeinfrei“? Der Leitfaden gibt klare Antworten.
Zudem wird erklärt, wie man für seine eigene Publikation – bei uns wäre das beispielsweise ein Ortsfamilienbuch – eine Foto- oder Bildvorlage bekommt und ob bzw. welche Nutzungsrechte man wo erhalten kann. Wichtig zu wissen: Wird ein Buch über einen Verlag gedruckt und vertrieben, sind die Verbreitungs-Rechte des Autors eingeschränkt. Bei Publikationen in einer Zeitschrift darf der Autor nach einem Jahr seine Arbeit online zweitveröffentlichen, wenn im Autorenvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Fragen zu den Bildrechten tauchen auch immer wieder bei unserer CompGen-Vereinspublikation COMPUTERGENEALOGIE und FAMILIENFORSCHUNG auf.
In Urheberrecht an Bildern zurecht finden
Im Glossar des Leitfadens werden wie in einem Lexikon noch einmal die wichtigsten Begriffe erklärt und – praktischerweise – zum Text verlinkt. Übersichtliche Flowcharts am Ende sind nochmal eine tolle Hilfe, wie man sich bei den verschiedenen Themen der Bildrechte zurecht finden kann!
Rechtsberatung ist hier nicht zu finden, das ist klar. Aber die aktuellen Gesetze und Auskunftstellen (z.B. für die Künstler/Fotografen-Suche) werden genannt. Der Leitfaden versucht aber, die Schwierigkeiten und Unsicherheiten bei Bildrechten zu überwinden. Allerdings muss man auch wissen: Es sind bei den Gesetzen immer noch wichtige Änderungen zu erwarten, da die 2019 verabschiedete EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt bis zum Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Das Buch richtet sich nicht nur an Kunsthistoriker, auch wenn der Titel das vermuten ließe, sondern ist gerade auch für alle Familien- und Ahnenforscher nützlich, die z.B. eine Webseite oder eine Familienchronik erstellen wollen.
„Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis – ein Leitfaden“ von Veronika Fischer unter Mitarbeit von Grischka Petri,
herausgegeben vom Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V. Bonn, 1. Auflage Mai 2021.
Und (fast) das Beste zum Schluss: Der Leitfaden kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 (Namensnennung – Nichtkommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)