Nachnamen von Witwen und deren Kindern

Hallo Stefan,

es gibt seit vielen Jahren die so genannte Stiefkinderregelung, die besagt, dass Stiefkinder den Namen des Stiefvaters annehmen können. Das geht auch
ohne Adoption; die Kinder sind also z.B. nicht erbberechtigt. Es ist lediglich eine Namenserteilung.

Bei Interesse kann ich gerne versuchen herauszufinden, seit wann es diese Regelung gibt. Ich weiß mit Bestimmtheit, dass es sie in den 30er Jahren gab, aber
es wird festzustellen sein, ob es um 1907 auch schon möglich war. Wenn Du magst, dann melde Dich bei mir.

Schönen Abend noch

Susanne Nitsch

Susanne Nitsch schrieb:

Hallo Stefan,

es gibt seit vielen Jahren die so genannte Stiefkinderregelung, die besagt, dass Stiefkinder den Namen des Stiefvaters annehmen k�nnen. Das geht auch ohne Adoption; die Kinder sind also z.B. nicht erbberechtigt. Es ist lediglich eine Namenserteilung.

Bei Interesse kann ich gerne versuchen herauszufinden, seit wann es diese Regelung gibt. Ich wei� mit Bestimmtheit, dass es sie in den 30er Jahren gab, aber es wird festzustellen sein, ob es um 1907 auch schon m�glich war. Wenn Du magst, dann melde Dich bei mir.

Sch�nen Abend noch

Susanne Nitsch

Hi Susanne,

das ist zwar nur "Nebenwissen", w�rde mich aber trotzdem interessieren.

Vielen Dank und beste Gr��e
Ingo

Guten Abend,

ich habe zu diesem Thema kein Fachwissen.

Meine 1906 in Wiesbaden unehelich geborene Großmutter ist jedoch im Jahre
1913 vom neuen Ehemann ihrer Mutter nach §1706 BGB auf dessen Namen genommen
worden.
Das scheint aber weder mit einer Adoption gleich zu setzen zu sein, noch
lässt es den Rückschluss zu, dass sie sein leibliches Kind sein könnte.

Freundliche Grüße
Dagmar (Faust)

Richtig, Dagmar,

�1706 BGB bezieht sich auf das uneheliche Kind (hier Absatz II): "Der Ehemann der Mutter kann durch Erkl�rung gegen�ber der zust�ndigen Beh�rde dem Kinde mit Einwilligung des Kindes und der Mutter seinen Namen erteilen; [..]" (2.Satz). Dies betrifft nicht eheliche Halbwaisen.

Gru�

Rolf-Peter

Hallo, der Unterschied liegt in der elterlichen Gewalt. Bei der Namensgebung
nach §1706 BGB hat nur der leibliche Partner die elterliche Gewalt. Bei
Adoption geht diese auf beide Partner über. Übrigens nach den neuen Gesetzen
wird erblich nicht mehr unterschieden. Nichteheliche und ehelich Nachkommen
sind gleichgestellt.
Gruß
Erhard (Oster)
mailto:erhard.oster@freenet.de

Hallo zusammen,

ich suche Daten zu Michael und Franziska Ziolkowski geb. (Thyss, Tys, Thies oder so �hnlich). Bekannt sind bislang drei Kinder: 1) Anton geboren am 5 Dezember 1856 in Zolondowo und dort getauft 2) Andreas getauft 1871 in Gruczno 3) Peter geboren am 9 M�rz 1876 in Supponin und getauft am 19 M�rz 1876 in Topolno.

Michael und Franziska haben am 7 November 1879 noch in Supponin gelebt. Jeder Hinweis ist sehr willkommen.

Danke und beste Gr��e.
Wolfgang

Okay,
vielen Dank an Alle f�r die ganzen Antworten.

Wenn Sie das noch herausbekommen Frau Nitsch,
w�re es nett, wenn Sie sich wieder melden
w�rden.

Danle nochmals.

Gruss - Regards , Stefan Hartmann.