Nachname eines unehelichen Kindes

Liebe MitstreiterInnen,

seit Beginn meiner Forschertätigkeit frage ich mich immer wieder, wie ich herausfinden kann, welchen Nachnamen ein uneheliches Kind erhält. Dieses Mal habe ich folgenden Eintrag:

[Jahr: 1814 – Ort: Geroda (damals: Lkr. Bad Brückenau)]

Michel, das unehel. Kind der Elisabeth Kreile und des Johann

Schneider [vulgo] Könne zu Platz starb in einem Alter von 3 Monaten

an Schwäche am 16ten Jänner früh 4 Uhr und wurde

am 17ten christl. beerdiget.

Ich würde mich freuen, wenn jemand eine Idee hat, wie ich den Nachnamen korrekt festlegen kann.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)

eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de

Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:

„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

Suche im Besonderen alles über:

KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:

Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)

Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)

Mitglied der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.

Mitglied im Verein für Computergenealogie e.V.

Meine Erfahrungen sind: das Kind erhält den Namen der Mutter. Oftmals gibt es später eine Anerkennung eines Mannes oder des Vaters. Damit erhält das Kind den Namen dessen.

Gruß

Werner (Möller)

Hallo Gerhard,

wenn der Pfarrer beim Taufeintrag keinen Nachnamen vermerkt hat,
dann Nachname der Mutter.
Ich würde aber auch immer prüfen, welcher Name bei der Hochzeit oder
ggf. bei Beerdigung ohne Hochzeit steht.

Mein Eindruck: Der Pfarrer hat hingeschrieben was er wollte oder dachte
(nach Befragung der Mutter).
Mag sein, dass zeitweilig und territorial Vorschriften vorlagen, wie zu
verfahren ist. Ein Muster ist aber nicht erkennbar, für mich jedenfalls
nicht (Forschung in Thüringen, Sudetenland, Franken und Oberpfalz)

FOKO-Liste meiner Ahnen [Stand: 20.07.2023] unter

199 (Ahnen-)Familiennamen in 161 Orten

Viele Grüße

Bernhard (Rödel)

Hallo, Gerhard,

ich habe sogar einen Fall in meiner Familie, dass eine Witwe ein uneheliches Kind geboren hat zwei Jahre nach dem Tod des Ehemannes. Welchen Nachnamen sollte also das Kind erhalten? Es bekam den Mädchennamen seiner Mutter. Da muss man auch erst mal drauf kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Irene Mattern

In den KB von Leißling wurde bis zum 19. Jh. vermerkt: „Das Kind wurde auf den Namen des Vaters eingetragen.“ Nur wenn er nicht bekannt war oder die Mutter wollte ihn nicht nennen, bekam das Kind den Namen der Mutter oder einen anderen.
Das ist ein Thema über alle möglichen Praktiken.
Wenn es nicht vermerkt war, habe ich meist den Namen des Vaters, ab dem 19. Jh. den der Mutter genommen. Immer jedoch Einzelfallentscheidung.
Viele Grüße
Alexander (Broich)

Hallo Irene und Gerhard,
so einen Fall hatte ich auch. Der Junge wurde 1951 unehelich geboren und hat den Mädchennamen der Mutter bekommen. Der Ehemann der Mutter wird seit 1944 vermisst.
Er ist inzwischen verstorben, aber beim Lesen der Traueranzeige wird man stutzig.

Gruß
Egon (Stelljes)

Liebe MitstreiterInnen,

vielen Dank für die vielen, vielen Antworten auf meine Frage zu Nachnamen bei unehelichen Kindern.

Da ich so viele Antworten erhalten habe, habe ich noch nicht alle Schriftstücke lesen können. Aus diesem Grund bedanke ich mich mit dieser Nachricht bei allen, die mir geantwortet haben.

Sobald ich eine klare Meinung des korrekten Vorgehens gefunden habe, werde ich diese veröffentlichen.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)

eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de

Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:

„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

Suche im Besonderen alles über:

KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:

Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)

Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)

Mitglied der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.

Mitglied im Verein für Computergenealogie e.V.

Hallo Gerhard,

es würde sich lohnen, zu diesem Thema mal unser Mailinglistenarchiv zu konsultieren (per Discourse Suchfunktion mit einem Klick listenübergreifend möglich). Dort gibt es eine Fülle an Beiträgen dazu.

viele Grüße,
Vanessa

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Hallo zusammen,

Der Junge wurde 1951 unehelich geboren und hat den Mädchennamen der Mutter bekommen. Der Ehemann der Mutter wird seit 1944 vermisst.

Dann muss aber der Ehemann der Mutter zwischen 1944 und 1951 für Tod erklärt worden sein, ansonsten wäre die Mutter noch verheiratet gewesen und das Kind wäre ehelich geboren (was biologisch natürlich nicht möglich gewesen wäre).

Viele Grüße

Günter (Thürheimer)

An der Point 8

86655 Harburg (Schwaben)

Tel. 09080-91212

Email: Thuerheimer@arcor.de

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Liebe MitstreiterInnen,

am 24.Juli schrieb ich über diese Kanäle meine Frage „Nachnamen ein uneheliches Kindes“ an alle ForscherInnen. Bei meiner DANKE-Mail schrieb ich, dass ich nochmals eine eMail schreiben werde, was geantwortet wurde.

Die Antworten waren sehr unterschiedlicher Natur. Die meisten Antworten waren dahingehend, dass früher meistens der Nachname der Mutter gewählt wurde. Einige ForscherInnen schrieben aber auch davon, dass sie gelesen hatten, dass der Nachname des Vaters gewählt wurde.

Ich werde mich nun der Mehrheit anschließen und den Nachnamen der Mutter nehmen, wenn im Kirchenbuch kein Hinweis zum Vater eingetragen ist.

Nochmals vielen Dank an alle ForscherInnen, die mir auf meine Frage geantwortet hatten.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)