Nachfrage Paten

In einer eMail vom 01.02.03 16:43:40 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit schreibt
theo.freyer@t-online.de:

als emeritierter Pfarrer

Hallo Theo,
leider kann ich Dir bei Deiner Suche nicht helfen.
Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, Dich zu der hier schon mal
diskutierten Frage der Paten als Fachmann :slight_smile: anzusprechen.

Ich suche in kath. Kirchenbüchern in Schlesien. Dort sind eine
unterschiedliche Zahl der Paten angegeben, manchmal zwei oder drei. In der
Liste wurde von bis zu 8 Paten berichtet. Gibt es im Kirchenrecht über die
Zahl und Reihenfolge von Paten irgendwelche Festlegungen?
Wie alt muß man sein, um als Pate eingetragen werden zu können. Gilt eine
Altersgranze nur für den ersten Paten oder für alle angegebenen Paten.
In manchen Kirchenbüchenr ist von den Schreiberlingen kein Pate eingetragen,
sondern Taufzeugen.
Hat das irgendwelche qualitativen Unterschiede.
Gibt es im Kirchenrecht Festlegungen, das und ob Verwandte ersten oder
zweiten Grades Taufzeugen oder Paten sein sollen oder eben nicht sein sollen?

Wenn Du die eine adere andere Frage beantworten kannst, wäre ich Dir sehr
dankbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Kerpen
Rudolf Andermann

Suche: (katholisch)
ANDERMANN vornehmlich in allen Orten des ehem. Kreis Münsterberg in
Schlesien,
dann Kreis Frankenstein; insbesondere um 1812 in Frömsdorf,
FRANKE, Joseph = um 1789 in Reindörfel,
HÜMER, Josef = um 1829 in Petershagen vorher Poln.Peterwitz,
JAHN, Johanna = vor 1869 in Deutsch-Neudorf,
NEUMANN, Anton = um 1805 in Neuhof,
SCHLESINGER, Anna = um 1841 Reindörfel,
STRAUCH, Johanna = um 1836 in Moschwitz,
WEINERT, Anton = um 1856 in Deutsch-Neudorf,
WELZ, Theresia = vor 1825 im Reumen,
alle Orte im früheren Kreis Münsterberg in Schlesien.

Salut,

Vorschrift: Zwei Paten mindestens, keine Obergrenze. Taufzeuge ist nicht zwangsl�ufig Pate. Der Pate hat die (heute eher theoretische) Pflicht beim Ableben der Eltern sich um das Kind zu k�mmern. Mindestvoraussetzung ist mE die Firmung, eine Altersbeschr�nkung nach oben gibt es nicht.

Gruss, DS

Daniel Schwenzer
Av. Jean-Paul II 5
CH-1752 Villars-sur-Gl�ne
+41.76.414.23.19

http://www.unifr.ch/cdc/or/welcome.html *** http://www.unifr.ch/cdc/or/Schwenzer.html