Hallo Barbara,
erstmal, das Mühlenreute ist das angesprochene Münchenreute bei Blönried.
Beim nachschlagen in den Ratsprotokollen vom Kloster Weingarten wird Deine Frage zur Familie Kögel u.ä. leider nicht abschließend geklärt.
Martin Kögel oo mit Apollonia Brecheisen
Sie erhielten am 20.05.1702 vom Abt des Klosters Weingarten die Erlaubnis, sich im Haus des Johann Kögels in Blönried als Beisitzer aufhalten zu dürfen. Die Ehefrau hieß hier Eisenbrecherin.
Ratsprotokolle Kloster Weingarten, HStA-Stuttgart, B 522, Bd. 96, fol. 285r vom 20.05.1702.
Leider steht nichts zum Verwandtschaftsverhältnis der Kögels dabei. Beisitzer durften nur ein Jahr lang in einem Haus bleiben und mussten dann erneut um den Aufenthalt bitten oder wegziehen. Sie hattten also keinen Lehenhof o.ä. Aber sie waren Leibeigene vom Kloster.
Johann Kegel
Er allein erhielt am 19.02.1695 in Blönried ein kleines Gütlein, welches derzeit öde stand, verliehen. Das Gütlein hatte früher ein Andreas Eisenegger gehabt (= Eisenbrecher?). Er war wohl verheiratet, da er bei der Verleihung ein sogenanntes „Einschreibgeld“ bezahlen musste. Dies war nur fällig, wenn er sich als Leibeigener an das Kloster ergeben hatte (was aber in dem Protokoll nicht erwähnt wird).
I. d. R. waren dies pro Person 8 Kreuzer. Er musste 16 Kreuzer bezahlen, war dann also schon verheiratet und hatte sich und die Ehefrau mit Leibeigenschaft ergeben. Er düfte derjenige gewesen sein, der mit Anna Sauter verheiratet war?
Ratsprotokolle Kloster Weingarten, HStA-Stuttgart, B 522, Bd. 99, fol. 189r vom 19.02.1695
Nach den Ehrschatzbüchern (Auflistung der Höfebesitzer) gab es in Blönried zuvor keine früheren Kegel als Hofbesitzer.
In Münchenreute fand ich in den Ehrschatzbüchern auf die Schnelle keine Namen mit Kegel/Kögel.
Nachfolger Georg Kegel
Johann Kegel hat sein Gütlein aufgegeben und es wird am 07.11.1711 an seinen Sohn Georg Kegel und dessen Ehefrau Katharina Sorg von Ebenweiler verliehen. Hier wird auch das Einschreibgeld mit 8 Kreuzer für seine Ehefrau angegeben, da sie sich mit Leibeigenschaft an das Kloster ergeben muss. In dem Protokoll wird erlaubt, dass sich seine Eltern und seine Schwester Anna Maria in dem Haus weiter aufhalten dürfen (Unterschlupf, „Unterschlauff“).
Ratsprotokolle Kloster Weingarten, HStA-Stuttgart, B 522, Bd. 99, fol. 327v vom 07.11.1711.
Vielleicht hilft´s ja trotzdem 
Viele Grüße
Daniel