Hallo Johannes,
mein Meyers schreibt hierzu:
Kronsyndicus, Ratgeber der Krone; in Preußen Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, welcher aus besonderem Vertrauen des Monarchen berufen ist, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen hat. Die Kronsydici sind nach der preußischen Verfassung (§3) lebenslänglich Mitglieder des Herrenhauses.
Gruß
Dieter
"Johannes Witt" <johannes.witt@kielnet.net> schrieb: