Tja, der Begriff in Klammern, auf den ist ja noch niemand eingegangen. Schwierig… Schwierig deshalb, weil ich ihn nicht zu deuten vermag.
Die Klammer steht hinter dem Taufnamen des Kindes. Somit möchte man meinen, dass das in der Klammer irgend was mit dem Kind zu tun haben sollte.
Der Klammernzusatz ist mit gleicher Tinte und gleicher Handschrift geschrieben wie der restliche Eintrag. Somt schiedet eine spätere Ergänzung aus.
Eigentliche ist das in der Klammer ganz gut zu lesen „Amtsjur[ist]. Nur, in Verbindung mit dem Täufling gibe das halt keinen Sinn…
Vielleicht kann ein anderrer Mitlesender das sinnhaft deuten?
Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen ersten Advent