Hallo zusammen,
wenn ich die beiden blau unterstrichenen Worte herausfände, wäre ich erstmal fertig mit diesem “Päckle”. Dürfte ich hierzu höflichst um ihre/ eure Lese-Unterstützung bitten?
Hanns Knupffers selig
Sohn auch Hanns Knupffer
hat an allerlayst ???
sain Vatter selig hind
lassen daß gelichen galt. Und
??? schuldig 185 Gulden
Jetzt hätte ich noch eine Frage: In den Wilsinger Zinsbüchern von 1551 hat mein Vorfahr ein Widum-Gut (“widum gutlin”) bewirtschaftet; in den Unterlagen von 1603 wird der Besitz als Erbgut (“Erbguoth”) beschrieben und 1618 wird wiederum ein Widum-Gut (Widumb Guot”) genannt. Liege ich richtig in der Annahme, daß meine Vorfahren durchgängig Widumgüter bewirtschafteten und die Bezeichnung “Erbgut” (1603) lediglich ein Hinweis auf die Übergabe der Hofstelle an den Sohn war?
Danke und beste Grüße
Götz
Quelle: CompGen “Was ist ein Pfarrwiddum”
W i d e m, W i d u m, Widum-Geld, Widum-Gut, W i d m u t, Wieden, Wiedum, Wiedmut oder W e d e sind alte deutsche Wörter, welche im Kirchenrecht Felder, Äcker, Wiesen und dergleichen bedeuten, die zu einer Pfarrstelle gehören, und die hernach gegen einen Frucht-Zins oder gegen Pacht ausgetan werden. Daher rühren die Bezeichnungen Widums-Höfe oder Wiedmuts-Höfe bzw. Widums-Leute oder Wiedmuts-Leute, so selbige besitzen.
