ich tue mich etwas schwer mit zwei Einträgen aus dem Oberamt Hoheneck. Der Amtvogt Gottfried HAMMER heiratete am 17. November 1696 in Ipsheim Anna Catharina (Eintrag aus KB Ipsheim auf Archion):
GA Herr Gottfried Hammer hochf[ürstlicher] Brandenburg (…) Adjunctus löbl. Amtbs zu Hoheneck, und (…) Herrn Johann Gottfrieds Hammers, 1. (…) Churf[ürstlich-]sächsischen Auditors löbl. (…) Regiments zu Eisleben, ehel[ich] nachgelassener, (…) Sohn, mit Frau Anna Catharina (… wie nach ‚Hoheneck und‘) Herrn Johann Großens Gräfflicher Hohen- (…) zu (…), (…) nach (…) Procl[amation] und copulirt sind al. 17. Nov.
Frau Anna Catharina des SJ. Herrn Gottfried Hammers Hochfürstl. Cammer Commisarius und ältester Amts Vogt in Hoheneck Oberamt Ehefrau starb den 3. Junij und wurde (…) ejusdem mit einer (…) Predig(…) zur Erde bestattet. Ihrem Beichttext hatte sie sich verweigert aus dem Lied nun laßt uns den Leib begraben und zwar Vers 4 welcher hieß: Sein Jammer, Trübsal und Elend
Sicherlich enthalten meine Versuche Fehler. Für jede Hilfe bei der Entzifferung der Texte zwischen (…) wäre ich dankbar. Vielleicht ist jemandem diese Familie bekannt und hat weitere Hinweise zur Herkunft von Gottfried und Anna Catharina. Herzlichen Dank!
(Laufende Nummer) 7
GA Herr Gottfried Ham[m]er hochf[ürstlicher]
Brandenb[urgischer] verordneten Vogds- Ad,
junctu[s] löbl.[ichem] Amtes zu Hoheneck, und
weit[ere] Tit[ulus] Herrn Johann Gottfrieds
Ham[m]ers, 1. (…)(kann ich auch nicht lesen; sinnfrei würde ich entziffern „Unsicertieti“ (aber das gibt natürlich keinen Sinn; aber vielleicht kommt ein anderer damit drauf, was das heißt) vom Churf[ürstlich-]
sächsischen Auditors löbl.[ichen] Platerischen
Regiments, zu Eisleben, eh[e]l[ich] nachge,
lassener, noch leediger Sohn, mit
Frau Anna Catharina weil[and] Herr[n]
Johann Großens Gräfflicher Hohen-
löischen Pfarrers zu Neuses, eh[e]l[iche] nach,
Gelaßenen Wittib, Procl[amiert] und copulirt
hier d[en] 17. Nov.[ember]
(Laufende Nummer) 2
Frau Anna Catharina des S[(? Geraten!) ächsischen] T.[(geraten!)itularius] Herrn
Gottfried Ham[m]ers Hochfürstl.[ichen] Cam[m]er Com[m]isarius
und ältester Amts Vogt in Hohenecker Oberamt
Ehefrau starb d[en] 3. Junij und wurde de[n] 5ten ejusdem
mit einer LeichenPredig ehrlich (= mit allen Ehren) zur Erden bestattet.
Ihre[m] Beichttext hatte sie sich erwehlet aus dem Lied
nun laßt uns den Leib begraben und zwar Vers 4
welcher hieß: Sein Jam[m]er, Trübsal und Elend
Möge es helfen
Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen lan gen Wochenende
" Licentiat, aus dem lateinischen Licentiatus, ist jemand, der in einer der obern Facultäten seine Gelehrsamkeit bewiesen, und davon durch eine öffentliche Disputation Probe abgeleget hat, worauf er feyerlich zu einem Licentiaten, oder zu einer solchen gelehrten Person, die die Erlaubniß hat, Doctor zu werden, und die Vorzüge und Vorrechte eines Doctors genießt, erkläret worden. Weil bey den Feyerlichkeiten der Licentiatur und des Doctorats auf einigen Universitäten fast kein anderer Unterschied betrachtet wird, als daß die erstere keine Mahlzeit erfordert, so pflegt man daher die Licentiaten scherzweise nüchterne Doctoren zu nennen. Sie genießen, wie schon gesagt, der Vorrechte und Freyheiten eines Doctors in vielen Stücken, außer daß, wo ausdrücklich ein Doctor erfordert wird, sie nicht zugelassen werden, wiewohl in dem kaiserlichen und Reichskammergerichte, wo die bürgerlichen Beysitzer graduiret seyn sollen, Licentiaten sowohl, als Doctores aufgenommen werden. In einigen Reichsstädten werden keine Doctores im Rathe als Mitglieder angenommen, daher diejenigen Gelehrten, welche sich zu solchem Posten Hoffnung machen, nur als Licentiaten promoviren. Ein Licentiat darf den Doctortitel nirgends anders annehmen, als wo er pro licentia examiniret worden ist." /Krünitz/