Lesehilfe-Latein zu Sterbeeinträgen in Ebersheim

Liebe Forscherkollegen,

ich verstehe nachfolgende Einleitung zu einer Reihe von im Anschluss aufgelisteten Personen nicht so ganz.

Es geht um das Kirchenbuch Ebersheim, Bas-Rhin, Elsass, erster (ältester) Band, S. 174.

https://archives.bas-rhin.fr/detail-document/ETAT-CIVIL-C115-P3-R39869#visio/page:ETAT-CIVIL-C115-P3-R39869-395132

Ich lese:

Nomine Defunctorii in pago
Ebersheim ? vita migrantium
sub Parocho christophero may
ero? Acrorriano? inter spatium
quatuor annorii? ordine intra
scripta Ao 1613, 1614, 1615, 1616
ad 1617 asignati sunt.

Grob übersetzt: Die Namen der Toten aus dem Gebiet Ebersheim ? im Leben aus der Christopherus-Gemeinde verzogen ? ? in einem Zeitraum von vier Jahren nach der Reihe unterhalb des Geschriebenen im Jahre 1613, 1614, 1615, 1616 bis zu 1617 zugeordnet sind.

Irgendwie komme ich auf keine sinnvolle Übersetzung und verstehe die nachfolgende Namensliste nicht ganz. Ein Aufgeführter vermeintlicher Ahn sollte erst 20 Jahre nach den angegebenen Jahren verstorben sein. Ich kann mir keinen Reim auf diese Liste bilden und wäre über eine Korrektur und Ergänzung meiner Transkription und Übersetzung sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Taunus,

Thierry Dietrich

Hallo,

mein Latein ist schon etwas „eingerostet“, daher mit Vorbehalt meine Lesart:

„Nomina defunctorum in pago Eberrheim (?) e[x] (?) vita migrantium sub parocho Christophero Mayero Acroniano inter spatium quatuor annorum ordina infra scripto anno 1613. 1614. 1615. 1616 ad 1617 asignata sunt“

Anmerkung: „Acronianus“ ist offensichtlich eine latinisierte Bezeichnung für den Bodenseeraum bzw. für Bewohner des ~ (siehe z.B. http://apps.vorarlberg.at/vorarlberg/pdf/m053burmeisterbodensee.pdf , dort S. 230).

Also käme der Pfarrer Christoph[erus] Mayer vom Bodenseeraum, und zwar von Überlingen (?), vgl. die Einleitung zu den Taufen (Image 2/128) und zu den Trauungen (Image 105/128) - „Christophero Mayero Uberlingano Acroniano“

Also frei übersetzt „Die Namen der Verstorbenen [Totenbuch] der im Dorf Ebersheim aus dem Leben Geschiedenen [ex vita migrare = „aus dem Leben scheiden, sterben“], festgestellt [assignare = eigentl. „zuweisen“, mitunter auch „feststellen“ (?)] unter [von] Pfarrer Christoph[erus] Mayer vom Bodenseeraum für den Zeitraum von vier Jahren, geordnet wie unten aufgeführt“.

„Nomina defunctorum“ und „ex vita migrantium“ ist ja eigentlich redundant. „Assignare“ habe ich so noch nicht gelesen.

Bin für Korrekturen und Ergänzungen dankbar.

Es gibt übrigens ein Latein Forum mit richtigen Experten: https://www.albertmartin.de/latein/forum/

Viele Grüße

Konrad Schöttl