Hallo!
Ich habe hier in Bösingfeld noch ein paar Unklarheiten und würde mich freuen wenn ihr mal ein Auge darauf werft.
Es handelt sich um eine Gebührenübersicht und ein paar Einträge sind, für mich, unleserlich.
Ich habe diese Stellenmal eingerahmt.
Meine vorläufige Übersetzung lade ich mal mit hoch.
Wenn etwas falsch damit ist lasst es mich wissen. Bei den Gebühren habe ich versucht den Wert zu erkennen.
Bei manchen Gebühren musste ich mehr schätzen als lesen - aber ich hoffe es passt.
Es wäre Klasse wenn ihr mir hierbei helfen könntet.
1. Seite im Hochzeitsbuch Bösingfeld 1815 – 1839
Für eine Proclamation wurden 8 mgh ( Mariengroschen ) bezahlt.
Die Gebühr für eine Copulation in der Kirche oder in der Pfarr Wohnung ist 1 rd in dem Hochzeitshause aber 2 rd ( Reichsdaler [Reichstaler] ) für ………..
Laut der Verordnung vom 2 ten Januar 1772 und 27 ten Juni 1779 werden nach folgender Vorschrift bei Copulationen die Beiträge zur Unterstützung des Landhebammen Fonds geliefert.
1. Von jedem adelichen oder herschaftlichen Bedienten bis auf einen Titular kath einschließlich 1rd
2. Von allen anderen geist- und weltlichen Bedienten 24gh
3. Von jeden geist- und weltlichen Unterbedienten 12gh
4. Von einem Bürger….. Küster und Sekretair, in Städten, Flecken 21gh
5. Von eine m Kaufmann und angeblichem Bürger in Städten und Flecken 18gh
6. Von Professionisten und anderen Bürgern mittlerer Gattung 18gh
7. Von geringen Bürgern und Handwerkern in Städten und Flecken ?gh
8. Von Kaufleuten auf dem Land 13gh
9. Von Amt=Meyern 13gh
10. Von Vollmeyern 11gh
11. Von Halbmeyern, Groß-, Mittel- und Kleinköttern 9gh
12. Von Strassenköttern, Hoppenplöcker, Einliegern 1gh
Vielen Dank im voraus.
MfG R.Lehmeier