Hallo alle,
Hier bin ich noch mal mit einigen Leseschwierigkeiten.
[3]. Sterbeurkunde von Rosina Launer. Es gibt einige Wörter, die ich nicht lesen kann.
[4]. Sterbeurkunde von Carl Dierich. In dem Dokument heißt er Karl Dierig, aber das ist ein Irrtum. Dort habe ich zwei Wörter angegeben, die ich nicht lesen kann.
Hoffentlich überstehe ich das mit eure Hilfe.
Die Dokumente:
[3]. Sterbeurkunde von Rosina Launer.
[4]. Sterbeurkunde von Carl Dierich
In voraus, herzlichen dank,
Karl Tamboer
Niederlanden
Hallo Karl,
bei der Sterbeurkunde von Carl Dierich(g) heißt das erste Wort „Bergmannsfrau“, der zweite Begriff „in der Wohnung der Anzeigenden“.
Bei der Sterbeurkunde von Rosina Launer wäre es hilfreich zu erfahren, was Du genau nicht bzw. was Du davon lesen kannst.
Viele Grüße
Corina (Liebchen)
Ich habe die betreffenden Wörter markiert
Karl
Hallo Karl,
folgendes kann ich entziffern, wobei ich auch einiges nicht sicher lesen kann:
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Abschnitt: „durch den von Person bekannten Berg…? Gustav Hauder aus Hartau anerkannt, der Gaubenzimmermann“
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Abschnitt: „Tochter des zu Olbersdorf verstorbenen ???vorarbeiter Thaddäus Launer und dessen zu Hartau verstorbenen Ehefrau Anna Rosina, geborenen Hünereske zu Neu-Salzbrunn in der Wohnung des Ehemannes“
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Abschnitt: „Der Anzeigende erklärte, daß er von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei.“
Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Vielleicht kann noch jemand anderes die fehlenden Wörter ergänzen.
Viele Grüße
Corina (Liebchen)
Berginvaliden
und
Grubenzimmermann
Tagearbeiter
LG, Vanessa
Herzlichen dank alle. Ich bin wieder ein Stuckchen weiter.
Case closed.
Karl
Ich habe gesagt ‚case closed‘ aber da habe ich doch noch eine Frage:
[3]. Die sterbeurkunde Rosina Launer. (Oben)
Ganz oben: … der Persönlichkeit nach … Berginvaliden Gustav Hauder aus Hartau anerkannt der Grübenzimmermann Otto Dierich wohnhaft in Gladbeck…
Frage: das sind zwei Personen. Kommen die beiden, um sich zu melden? Nur Otto Dierich hat unterschrieben. Otto Dierich ist ein Sohn des Verstorbenen, Gustav Hauder ein Schwiegersohn.
Hallo Karl,
Otto Dierich ist erschienen, um dem StA den Tod seiner Mutter anzuzeigen.
(Du schreibst ja, er sei ein Sohn)
Er weist sich dabei nicht durch Reisepaß, Meldekarte, Geburtsurkunde, Steuerbescheid o.ä. aus, sondern wird durch Gustav Hauder „anerkannt“,
d.h. sein Schwager bestätigt dem Standesbeamten, daß Otto Dierich auch wirklich derjenige ist,
für den er sich ausgibt (da er offenbar kein offizielles Dokument vorlegt).
Gustav Hauder wiederum ist dem Standesbeamten „von Person bekannt“,
so dass seine Bestätigung der Person des Anzeigenden (O.D.) ausreicht.
Eine „anerkennende Person“ musste nicht mit dem/der Anzeigenden oder dem/der Verstorbenen verwandt sein, sondern lediglich die Anzeigende Person so gut kennen bzw. sicher erkennen, dass deren Identität zweifelsfrei bestätigt ist.
Da hier aber beide Männer in naher Verbindung zur Verstorbenen standen,
ist sicherlich anzunehmen, dass beide zusammen zum StA gegangen sind,
um den Todesfall zu melden.
Es kann jedoch nur einer der Anzeigende sein, der dann auch das Dokument unterschreibt.
Dies kam hier verständlicherweise eher dem Sohn zu.
(nicht im rechtlichen Sinne, nur familiär gesehen)
Ich hoffe, es ist nun klarer geworden. 
LG, Vanessa 
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Danke Vanessa für deine ausfürliche Auseinandersetzung. Es ist mir ganz klar!
Ich habe das ‚anerkant‘ und ‚bekannt‘ erst jetzt gut verstanden.
Karl
Op 1 aug. 2022, om 07:55, „Vanessa Hecker via genealogy.net“ <noreply@discourse.genealogy.net> schreef: