Leibzüchter Vollmeiergut

Hallo an alle Listenleser

In den Grundbuchakten von Sandebeck Anfang 1800 taucht der Begriff:

           "Leibz�chter Vollmeiergut"

auf.
Wer kann mir mitteilen, was ein "Leibz�chter Vollmeiergut" ist?
Bei meinen bisherigen Nachforschungen konnte ich nur eine Deutung des Begriffes "Leibz�chter" und des Begriffes "Vollmeiergut" erhalten, aber nicht beide im Zusammenhang.

Ich bin f�r jede Antwort dankbar. Kl�rt sich doch damit sicherlich auch, warum meine Vorfahren den Beinahmen "Leibz�chter" (bis in heutige Zeit) f�hren.

Mit freundlichen Gr��en
Klaus Drewes

Hallo Klaus Drewes,

m.E. bieten sich hier zwei Interpretationsm�glichkeiten an. Der Leibz�chter war zun�chst jemand, der auf der Leibzucht wohnte. Bei Vollmeierh�fen war dies normalerweise ein eigenst�ndiges Haus. In der bewohnte Regel dies der abgetretene Bauer oder Meier, nachdem er seinen Hof seinem Sohn oder Erben �bergeben hatte. Insoweit k�nnte der "Leibz�chter Vollmeiergut" als der ehemalige Meier des Hofes angesprochen werden.
Ist aber �ber einen l�ngeren Zeitraum nicht zu erwarten, dass die Leibzucht f�r die abtretenden Bauersleute genutzt werden muss, wurde die Leibzucht bzw. das Leibz�chterhaus h�ufig vermietet. Im vorliegenden Fall ist dies eher anzunehmen, da die Familie den Beinamen �bernahm. Das solche Beinamen oder auch wirkliche Hausnamen �ber die Wohnsituation vergeben wurden, wird beispielsweise an dem sehr verbreiteten Namen Backhaus oder Bax deutlich. Ihr Name stammt daher, dass sie auf einem gr��eren Hof das Backhaus bewohnten.
Welche der beiden Interpretationen in Frage kommt, kann nur �berpr�ft werden, indem gekl�rt wird, welchen Status der bzw. die Bewohner im Laufe ihres Lebens hatten. Waren sie vorher Meier ist, ist die erste L�sung die richtige. Hatte die Familie aber lediglich Heuerlings-Status oder war lediglich mit dem Bauern verwand, k�me die zweite L�sung in Frage. Vielleicht gibt es zu dem fraglichen Zeitpunkt Steuerlisten oder �hnliche Quellen, die hier weiterhelfen k�nnten.
Soweit meine Interpretation. Vielleicht hilfts weiter.

Gr��e aus dem ostwestf�lischen Delbr�ck

Manfred K�llner

www.funki-koellner.de
www.koellner-hd.de
www.geneashop.de

hallo Klaus,
hier gibts Info zu deiner Frage.

http://www.nhv-ahnenforschung.de/Verordnungen/Leibzuechter.htm

http://www.nhv-ahnenforschung.de/Quellen/Status.htm
Hier gibt es "Halbmeier", "Vollmeier" usw.

Vollmeier
(Vollsp�nner): Der Vollmeier mu�te mit vollem Gespann (4 Pferde) Dienst leisten. Zu einem Vollmeierhof geh�rten neben Wiesen, Weiden und Holzungen 3-4 Fudersaat (*) Ackerland. Die Bezeichnung Vollmeier hatte Bedeutung f�r die H�he der Steuer. Ein Vollmeier wurde mit 1 tlr eingesch�tzt

Gr��e
Ellen

hier ist "Meierrecht" und "Leibzucht" drin.
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/bigpage/"214112_00000081"
Gr��e
Ellen