Latein

Liebe Fam. Forscher
zur Zeit grabe ich wieder einmal in d�nischen Kirchenb�chern.
Dazu habe ich zwei Fragen..

1. was ist der Unterschied zwischen einem Confirmatenregister und einen Confitentenregister ?

2. Im Confitentenregister 1774
steht : 23. April Sublitate
Nicolay Gilbert / seine Frau u. Sohn

Was wurde dort zelebriert ?

Danke f�r Eurte Hilfe und sch�ne Feiertage,
Gru�
Rolf

Hallo Rolf,
guckste hier:

http://www.google.de/imgres?q=Confitenten&start=0&hl=de&sa=N&tbo=d&biw=1158&bih=596&tbm=isch&tbnid=MXR5RrtNN-jFlM:&imgrefurl=http://www.ipernity.com/doc/rasch2000/10883414&docid=prL1IOqRfpfGlM&itg=1&imgurl=http://u1.ipernity.com/19/34/14/10883414.c3ed1db6.560.jpg&w=560&h=391&ei=EvPRUOykOsHZtAbm8YDwCg&zoom=1&iact=hc&vpx=4&vpy=127&dur=6053&hovh=188&hovw=269&tx=154&ty=135&sig=117912176656786856608&page=1&tbnh=134&tbnw=192&ndsp=20&ved=1t:429,r:0,s:0,i:88

Also: (lat.: confiteri = bekennen)

Das Bild zeigt eine "Confitenten-Lade", sie diente zur ANMELDUNG
eines Conritenden zum Abendmahl.

Also, ein Confitendenverzeichnis ist ein Verzeichneis
Wer? sich Wann? zum Abendmahl angemeldet hatte.
Ja, ja
"temproa mutantur mutamur in illis" Die Zeigen �ndern sich...

Heute geht jeder der will zum Abendmahl, und wer nicht
will, der darf auch sitzen bleiben in der Kirchenbank.

Vor dem Abendmahl soll(te) die Beichte stattfinden. Dafür mußte man sich voerher anmelden.

Bei Googlebooks habe ich eine alte Anleitung für Theologie studierende und angehende Prediger in den Herzogthümern Schleswig und Holstein gefunden.
Autor: Christian Friedrich Callisen. 1810
Das Buch, das Google gescannt hat, stammt aus der bayrischen Staatsbibliothek.

Da steht auf Seite 226, §52 was zu den Kirchenregistern und dabei wird auch das Confitentenregister erwähnt (§32). In §32 findet man dann die Beichte.

confiteor (confessus sum): eingestehen, zugeben, geständig sein.
Es ist also das Beichten gemeint. Wobei, das sei für die Katholiken und andere gesagt, in der evangelischen Kirche keine Beichtstühle stehen. Ein Abendmahl-Teilnehmer konnte auch das öffentliche Ablegen einer Beichte vor der Gemeinde verweigern.

Allerdings kann ich mich aus der Neuzeit nicht erinnern, jemals von einer Beichte in einer evangelischen Kirche gehört zu haben. Der Leib Christi (die Oblate als Symbol) und das Blut Christi (der rote Wein dazu als Symbol) werden ja ach nicht verspeist. - Allerdings habe ich keine Ahnung, wie man es in der evangelisch-lutherischen Kirche weiter im Süden hält.

Aus eigener Erfahrung weiß ich inzwischen, daß weit südlich der Elbe, wo die Evangelen sich als in der Diaspora bezeichnen, alles anders ist. Die Konfirmationsurkunden, die ich hier aus SH und Hamburg habe, zeigen z. B. alle ein Alter von 14 bis 16. Im Münsterland wird aber auch schon vor der Religionsmündigkeit (also mit 12 oder 13) konfirmiert, was heißt, daß der Konfirmationsunterricht und Konfirmation den Willen des Kindes erzwungen werden können.

Gesetz (KErzG - Gesetz über die religiöse Kindererziehung): ab 14 volle Religionsmündigkeit.
Das heißt: Mit 14 kann man aus der Kirche austreten, wo man ja oft drin ist, ohne eingetreten zu sein.
In Hamburg kannte ich das so, daß man mit 13-14 selbst entschieden hat, ob man zum Konfirmanden-nterrocht geht oder zur Einführung in die Jugendweihe. Die Konfirmation fiel meist mit der Schulentlassung bzw. dem Ende der 9. Klasse zusammen.

Falls es jemanden interessiert: Die eingeschränkte Religionsmündigkeit mit 12 bezieht sich nur darauf, daß ein Kind nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als vorher erzogen werden darf. Kinder dürfen als0 zwischen dem 12. und 14. Geburtstag zwar sagen, daß sie nicht evangelisch werden wollen, wenn sie vorher Muslim waren, eine Konfirmation können sie aber nicht verweigern.
Ist das vielleicht der Grund, warum in einigen Regionen so extrem früh konfirmiert wird?
Das Gesetz gilt seit 1922.

Herzliche Grüße

Jutta

Wie Jutta schreibt:
Wer am Abendmahl teilnehmen wollte, musste sich vorher beim K�ster ins Konfitentenregister einschreiben lassen. Es gibt im d�. Ritualbuch eine kollektive Beichte, die zwar immer seltener verwendet wird, aber als kollektive Absolution noch im Abendmahlritual als Rest der vorreformatorischen Beichte vorhanden ist.

Wie immer in D�nemark soll man sich das Kirchenbuch als Rechnungsbuch vorstellen: dieser Dienst musste bezahlt werden, und zwar nach der Anzahl der Teilnehmer.

Oft kann man deshalb in den Konfitentenregistern die neulich konfirmierten Glieder der Kirche namentlich identifizieren, gut, wenn das Konfirmandenregister nicht vorhanden ist. Die Neukonfirmierten tauchen dann erstmalig an einem der ersten Sonntage nach der Konfirmation im Konfitentenregister auf.
Einmal im Jahr musste man am Abendmahl teilnehmen, um als vollwertiges Glied der Kirche zu gelten. Wer das nicht tat, musste b��en (mit Geld!) - die Teilnahme war billiger als das Wegbleiben, wenn ich mich an die Geb�hren recht erinnere.

�brigens kann man die Konfitentenregister auch f�r die Suche nach Sterbef�llen verwenden: ein paar Wochen nach der Beerdigung nahmen die Hinterlassenen auch am Abendmahl teil;- und man kann eine Verlobung aufsp�ren, die anderswo im KB notiert ist: oft treten sich bald zu Verlobende als Paar im Konfitentenregister des Wohnortes auf.

Leider sind die Konfitentenregister nicht immer �berliefert.

Gl�delig Jul!
aus D�nemark