Vor dem Abendmahl soll(te) die Beichte stattfinden. Dafür mußte man sich voerher anmelden.
Bei Googlebooks habe ich eine alte Anleitung für Theologie studierende und angehende Prediger in den Herzogthümern Schleswig und Holstein gefunden.
Autor: Christian Friedrich Callisen. 1810
Das Buch, das Google gescannt hat, stammt aus der bayrischen Staatsbibliothek.
Da steht auf Seite 226, §52 was zu den Kirchenregistern und dabei wird auch das Confitentenregister erwähnt (§32). In §32 findet man dann die Beichte.
confiteor (confessus sum): eingestehen, zugeben, geständig sein.
Es ist also das Beichten gemeint. Wobei, das sei für die Katholiken und andere gesagt, in der evangelischen Kirche keine Beichtstühle stehen. Ein Abendmahl-Teilnehmer konnte auch das öffentliche Ablegen einer Beichte vor der Gemeinde verweigern.
Allerdings kann ich mich aus der Neuzeit nicht erinnern, jemals von einer Beichte in einer evangelischen Kirche gehört zu haben. Der Leib Christi (die Oblate als Symbol) und das Blut Christi (der rote Wein dazu als Symbol) werden ja ach nicht verspeist. - Allerdings habe ich keine Ahnung, wie man es in der evangelisch-lutherischen Kirche weiter im Süden hält.
Aus eigener Erfahrung weiß ich inzwischen, daß weit südlich der Elbe, wo die Evangelen sich als in der Diaspora bezeichnen, alles anders ist. Die Konfirmationsurkunden, die ich hier aus SH und Hamburg habe, zeigen z. B. alle ein Alter von 14 bis 16. Im Münsterland wird aber auch schon vor der Religionsmündigkeit (also mit 12 oder 13) konfirmiert, was heißt, daß der Konfirmationsunterricht und Konfirmation den Willen des Kindes erzwungen werden können.
Gesetz (KErzG - Gesetz über die religiöse Kindererziehung): ab 14 volle Religionsmündigkeit.
Das heißt: Mit 14 kann man aus der Kirche austreten, wo man ja oft drin ist, ohne eingetreten zu sein.
In Hamburg kannte ich das so, daß man mit 13-14 selbst entschieden hat, ob man zum Konfirmanden-nterrocht geht oder zur Einführung in die Jugendweihe. Die Konfirmation fiel meist mit der Schulentlassung bzw. dem Ende der 9. Klasse zusammen.
Falls es jemanden interessiert: Die eingeschränkte Religionsmündigkeit mit 12 bezieht sich nur darauf, daß ein Kind nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als vorher erzogen werden darf. Kinder dürfen als0 zwischen dem 12. und 14. Geburtstag zwar sagen, daß sie nicht evangelisch werden wollen, wenn sie vorher Muslim waren, eine Konfirmation können sie aber nicht verweigern.
Ist das vielleicht der Grund, warum in einigen Regionen so extrem früh konfirmiert wird?
Das Gesetz gilt seit 1922.
Herzliche Grüße
Jutta