Landesälteste

Hallo,

hier die Definition "Landesältester" aus "Meyers Großem
Konversationslexikon", 6. Aufl., Bd. 12 (1905), S.98:

"In der sächsischen und preußischen Oberlausitz ständischer Beamter, der
an der Spitze der Kommunalstände steht, und dem die Leitung aller
ständischen Geschäfte, namentlich der Vorsitz auf Kommunallandtagen, die
Verwaltung des
Kommunalvermögens und der amtliche Verkehr mit der Staatsregierung
obliegt. Der Landesälteste wird von den Ständen gewählt und von der
Regierung bestätigt; er muss in der Provinz mit einem Rittergut angesessen
sein. In Preußen führen diesen Titel auch Mitglieder der Kreistage, die
von der Landschaft mit der Abschätzung der Güter in Bezug auf deren
Beleihung mit Pfandbriefen beauftragt sind."

"Landschaft" bedeutet hier einen landwirtschaftlichen Kreditverein,
konkret einen Verband von Gutsbesitzern, die ihren Mitgliedern durch
Ausgabe von Pfandbriefen unter solidarischer Haftung Hypothekendarlehen zu
billigen Bedingungen gewährt. Die erste "Landschaft" war die "Schlesische
Landschaft", gegründet 1769/70 als Zwangsgemeinschaft, um die durch die
Kriege hochverschuldeten Rittergutsbesitzer vor dem Ruin zu retten.
Literatur: v. Görtz, Die Verfassung und Verwaltung der schlesischen
Landschaft. Breslau 1886.

Ausserdem findet man den Begriff auch im DEUTSCHEn RECHTSWÖRTERBUCH (DRW)
unter
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/

Schönes Wochenende wünsche ich noch.

und tschuess...
                ...Volker