Kriegskinder in Norwegen

Moin,

übermittle folgendes:

Sehr geehrter Herr Jacob Rainar
Ich werde vorschlagen, dass Sie Ihre Suche an die 2 Kriegkinderverbände in Norwegen hinwenden. Um möghlich Erfolg zu haben würde ich nicht schreiben:

ist im zweiten Weltkrieg den damaligen "Anweisungen" gefolgt und hat
ein Kind in Norwegen gezeugt.

http://www.nkbf.no
http://home.no.net/lebenorg

Mit besten Grüssen
Henny Granum

Guten Tag,

mich w�rde dabei interessieren, ob es auch Unterhaltszahlungen gab und das Kind auch an einem Erbe ber�cksichtigt
wird/wurde,

Eine private ironische �berlegung sei mir dabei gestattet : Ich bin nun fast 46 Jahre aber mir ist noch kein Mann �ber
den Weg gelaufen, der nur auf Anweisung, absolut lustlos und ggf. noch angewidert in der Lage w�re, das war mir bisher
unbekannt aber sicherlich eine wichtige Mitteilung an die Frauenwelt. Wenn der Herr des Herzens mal wieder total fertig
von der Arbeit kommt, einfach eine Anweisung erteilen :open_mouth:

Viele Gr��e
Michaela (Ellguth)
Webmaster von http://ahnenforschungmichi.plusboard.de/
Moderatorin bei : http://ahnenforschung.plusboard.de/
Ein Ahnenforschungs-Forum, speziell f�r �sterreich,Ungarn,......

Hallo Michaela,

ich m�chte mich nun aber doch mal eben in dieses Thema "einklinken" und
nat�rlich auch teilweise etwas ironisch :wink:
Obwohl - - Die Ursprungsfrage vom Rainer (Jacob) war ja, ob jemand einen
Forscher aus Hannover oder Umgebung kennen w�rde, der sich "auf
Nachforschungen speziell f�r Norwegische Kriegskinder mit deutschen V�tern
spezialisiert hat ?".

Nun ist das Thema aber in eine ganz andere Richtung abgeglitten und m��te
eigentlich nicht in einer Ahnenforscher-Mailingliste er�rtert werden.

So ernst das Thema sicherlich f�r manch einen in den Mailinglisten sein mag,
m�chte ich doch sagen :
Du bist in diesem Zusammenhang noch so herrlich jung - mit Deinen 46 Jahren.
Denn zu der Zeit, als diese Dinge in Norwegen (und sicher auch andernorts)
geschahen, warst Du noch lange nicht "geplant".
Ergo kannst Du �ber diese Dinge auch nichts wissen (wenn Du Dich nicht
selbst etwas intensiver damit besch�ftigt hast).

Auch kann man das, was damals in Nazi-Deutschland in Hitlers Namen geschehen
ist (der damaligen "Anweisung" zu folgen und
in Norwegen ein Kind zu zeugen), unter den heutzutage in
Deutschland herrschendnen Verh�ltnissen �berhaupt nicht nachvollziehen.
Schon gar nicht kann man das, nachdem 1949 im Grundgesetz der BRD der
Grundsatz eingef�hrt wurde, das M�nnlein und Weiblein vor dem Gesetz gleich
sind, sprich Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Und doch :
Auch heutzutage gibt es noch solche Dinge.
Man erinnere sich nur an die Geschehnisse/den Krieg im
Nach-Tito-Jugoslavien.
Haben dort nicht auch Massenvergewaltigungen als Kriegsmittel stattgefunden,
nur um andere Rassen gleichsam auf lange Sicht "auszurotten" bzw.
zur�ckzudr�ngen?

In Norwegen gab es sicher auch so etwas, doch �berwiegend soll es so gewesen
sein, dass sich die norwegischen M�dels und Frauen mit deutschen
Besatzungssoldaten "eingelassen" haben sollen. Und aus solchen Beziehungen
sollen dann die sog. "Tyskerbarn" = "Deutschenkinder" entstanden sein.

Also - - insofern kannst Du das mit Deinen nachstehenden Erl�uterungen
("Wenn der Herr des Herzens mal wieder total fertig...") doch �berhaupt
nicht vergleichen. Doch sei's drum :wink:

Noch ein Wort zur Betreuung von "kriegstraumatisierten Menschen des Zweiten
Weltkriegs" (ob nun die dadurch entstanden Kinder oder die M�tter von diesen
Kindern).

Zur Zeit der damaligen Geschehnisse gab es mit Sicherheit keine (oder eben
nur ganz wenige) F�lle in denen traumatisierte M�dchen und Frauen
psychologisch betreut wurden. Jede mu�te ganz allein mit ihrem Schicksal
fertig werden. Manche leiden heute noch darunter. Hilfe und Kostenersatz?
Pustekuchen. Es wird darauf verwiesen, dass ja alles bereits lange verj�hrt
sei.

Wenn man sich heute mal psychologische Betreuung ansieht und in welchen
F�llen sowas alles von den Kassen getragen wird - man mag es kaum glauben.
Da l��t sich ein Paar scheiden. Einer der beiden kann das nicht verkraften.
Also : psychotherapeutische Behandlung.
Deren Kinder k�nnen das auch nicht verkraften und werden in der Schule
auff�llig. Also : schulpsychologische oder psychotherapeutische Behandlung.
Die Eltern einer jungen Frau haben sich vor vielen Jahren scheiden lassen.
Nun bekommt diese junge Frau Probleme auf der Arbeitsstelle oder mit ihrem
Mann. Also : psychotherapeutische Behandlung. Dort wird wom�glich erkl�rt,
dass nicht sie Schuld an der Misere sei, sondern ihre Eltern - weil die sich
haben scheiden lassen. Die Eltern erfahren das und brauchen nun selbst
psychotherapeutische Behandlung.

Fragt man sich manchmal, was denn das f�r Zeiten heutzutage sind.

Man sieht also : es ist ein ziemlich umfangreiches Thema.
Frage bleibt, ob das in diesen Ahnenforschungs-Mailinglisten so umfassend
diskutiert werden mu�/sollte.
Ich will das keinesfalls abw�rgen. Doch vielleicht sollte man sich auf eine
speziellere Mailingliste/Forum zur�ckziehen. Dort wird man sicher auch mehr
Gleichgesinnte finden, die mehr von diesen Dingen verstehen.

Nachfolgend noch ein Hinweis auf eine Internetseit, die sich mit
Kriegskindern befa�t :

Ferner kann man in Google mal die Stichworte "Kriegskinder" und "Norwegen"
eintippen. Es werden 553 Hinweise aufgelistet.

In diesem Sinne : nichts f�r ungut und weiter fr�hliches Forschen und - -

viele Gr��e

Heinz (Schlutow)

P.S.
Wenn noch weiter Gespr�chsbedarf mit mir bestehen sollte:
Bitte nicht �ber die Mailingliste, sondern bilateral.

Moin,

ausgel�st durch die Anfrage von Rainer Jacob erhielt ich diese Zuschrift von
Henny Granum, die nicht Mitglied in der Liste ist. Der Beitrag enth�lt zwar
keine individuellen Daten, d�rfte aber das Umfeld verdeutlichen.

"Es ist uns in dem Verband nicht bekannt, dass jemand sein deutscher Vater
rechtlich geerbt hat. Es hat 2 Gr�nden: BRD hat in 1949 ein Gesetz
eingef�hrt, dass uneheliche Kinder geboren vor 1949 nicht erbberechtigt
sind. Ich denke, dass es in DDR 1950 anders war, aber DDR war ein sehr
geschlossenes Land

Mit Unterhaltszahlungen ist es ganz kompliziert. D�nemark wurde besetzt ,
aber sollte auch "ein souver�ner Staat" bleiben. Dass heisst, dass die
Regierung aufforderte die Bev�lkerung die Deutschen "gut zu behandeln".
Schon in 1937 haben wir in D�nemark ein neues Kindergesetz eingef�hrt.
Uneheliches Kinder konnten den Nachname des Vaters verwenden. Das Kind
sollte den Vater erben und Unterhaltsgeld f�r das Kind wurde jedes halbe
Jahr von der Staat in voraus zu der Mutter ausbezahlt. Der Vater musste zum
Staat einzahlen. Es gab also kein Geld "zwischen" Mutter og Vater.
Im 1940 fand der Wehrmacht dieses Gesetz sehr gut und es wurde auf deutsch
�bersetzt und von 1941-45 verwendet im Deutsch-D�nisch Vergleichkommission.
Eheschliessungen wurde in ein Anlass aus Berlin nicht erw�nscht so lange der
Soldat sich in D�nemark befand (Verr�terei gefahr).
Das bedeutet,dass die junge Frau wurde von dem dem d�nischen Polizei oder
die Mutterhilfeorganiszation verh�rt (der Soldat war meistens nicht mehr im
Lande- �fters war er schon nach dem Ostfront abgeschickt worden). Danach
wurde die Vaterschaftssache zu dem Deutschen Stabsrichter geschickt. Hier
fand man den Soldat und verh�rte ihn, wenn er nicht der Vaterschaft
anerkannte wurde Blutproben ausgef�hrt usw. Bis 1945 zahlte der Wehrmacht
Unterhaltzahlung (von der d�nische Nationalbank).
Nach 1945 ging die Vaterschaftssachen zu dem d�nischen Justizministerium
�ber. Auch im ganzen 1946 wurden deutsch-d�nische Kinder geboren.
Unser meinung nach (DKP) wurden die Vaterschaftssachen nicht mehr korrekt
gef�hrt. Obwohl die junge Frau manchmal ein ganz korrekte Name und Adresse
besass, fragte der Richter, ob der Mann sich nun an diese Adresse befand.
Dass konnte die junge Frau nicht wissen, den vielleicht gab es sein zuhause
nicht mehr, oder er war gefallen oder befand sich vielleicht in
Kriegsgefangenenlager irgendwo.
Dann wurde der Mann nur in dem d�nischen Staatsanzeiger als m�gliche Vater
zu dem Kind gesucht. Nat�rlich meldete sich keiner. Wem in Deutschland liest
in der Zeit dem d�nischen Staatsanzeiger.
Dann beendete man der Vaterschaftssache und urteilte nur "Kindergeld". Bis
1948 versuchte einige Gemeinde dass Geld in Deutschland einzutreiben, aber
es war mit so viele Probleme verbunden, dass es rechtlich in 1948 aufgegeben
wurde und das Kindergeld wurde von dem d�nischen Staat ausbezahlt.
Dann wurde die Vaterschaftssachen mit 80 Jahre im Archiv geschlossen und das
Tema wurde ein ganz groses TABU. Erst im 1999 nach sehr grosser Druck von
DKBF haben Kriegskinder die Recht von den Archiven bekommen (die sie
rechtlich immer gehabt haben) eigene Akten zu sehen. Dass bedeutet, dass
erst nach 1999 konnten viele Kinder die Suche nach dem Vater und seine
Verwandten anfangen. Viele d�nische Kinder haben verwanden in Deutschland
oder �sterreich gefunden- und ist gut empfangen worden. Andere werden
abgelehnt und die Familie fragen: Warum kommst Du erst nun? Es war ja fr�her
wegen des 80 Jahres Regel nicht m�glich. Und wenn ein Kind sein Vater sucht
geht es nicht um Erbe aber, das Kind m�chte gern seine Wurzeln kennen.

mit freundlichen Gr�sse
Henny Granum 2. Vorsitzende Verband D�nisher Kriegskinder
www.krigsboern.dk