Kriegerwitwenrente

Werter Herr Braeuning,
hier eine Teilantwort:
Im Kriege waren f�r die Hinterbliebenenregelungen f�r gefallene Soldaten die
�rtlich zust�ndigen WEHRMACHTF�RSORGE= UND VERSORGUNGS�MTER, z.B.
gab es eins in Leipzig, zust�ndig. Diese schickten "von Amts wegen", oder
auch auf Anfrage, einen "Bescheid". In dem Bescheid wurde der Witwe die H�he
der (j�mmerlich geringen!) Witwen- und Weisenrente mitgeteilt. Neben der
Best�tigung, dass der Soldat im aktiven Wehrdienst am..... an den Folgen
einer Wehrdienstbesch�digung im ........feldzug gestorben sei, gab es eine
minutioese Darlegung der Rentenerrechnung.
Auch wurde der Gefallene an seinem festgesetzten Todesttage r�ckwirkend "aus
dem aktiven Dienst entlassen"!
Das hief�r geltende Formular wurde den Hinterbliebenen per Einschreiben
zugeschickt.
Die Methodik, wie man dann nach dem Kriege die Renten berechnete, ist mir
auch nicht sicher genug bekannt und es ist davon auszugehen, dass dieses
Thema in Ost und West unterschiedlich behandelt wurde.
Mit freundl. Gr��en
R. Winkler