@Lothar_Heller @Flominator Ich fürchte, die Rechtslage ist in diesem Fall nicht nur unklar, sondern auch irrelevant. Ich bin nämlich auf den guten Willen des Kirchenvorstands der Gemeinden angewiesen, mit denen ich zusammenarbeiten möchte, und wenn dieser sich einer Veröffentlichung entgegenstellt, bleiben mir nur zwei Möglichkeiten: Entweder ich akzeptiere das und arbeite unter den genannten Voraussetzungen weiter, oder ich setze mich darüber hinweg, unter Verlust von Vertrauen und gutem Willen. Letztere sind mir wichtiger, und deshalb bleibt es erst einmal dabei. Dabei ist nicht wichtig, ob der Kirchenvorstand juristisch im Recht ist.
„Ich denke aber, dass die Rechte über die evangelischen Kirchenbücher allein bei der evangelischen Kirche liegen.“ Ja, genau. Die Kirchenbücher liegen in den Pfarrämtern, und die Landeskirche hat bestimmt, dass sie die Entscheidung über Veröffentlichungen allein den entsprechenden Kirchenvorständen überlässt. Dabei geht es übrigens nicht ums Geld: Einige der betroffenen Kirchengemeinden sind durchaus gewillt, sogar unentgeltlich(!) Auskunft aus den Büchern zu geben.
Unlogisch? Juristisch nicht stichhaltig? Vielleicht. Aber es könnte schlimmer kommen…
EDIT: Bevor mir jemand böse Worte in den Mund legt: Keine der Kirchengemeinden, deren Bücher ich bisher bearbeitet habe, hat sich der Veröffentlichung entgegengestellt. Es gibt Kirchengemeinden in unmittelbarer Nähe, bei denen das anders ist (d.h. die eine Veröffentlichung von Bildern tatsächlich übel nähmen), aber ich nenne keine Namen.