Kostenpflichtige Quellen

@Lothar_Heller @Flominator Ich fürchte, die Rechtslage ist in diesem Fall nicht nur unklar, sondern auch irrelevant. Ich bin nämlich auf den guten Willen des Kirchenvorstands der Gemeinden angewiesen, mit denen ich zusammenarbeiten möchte, und wenn dieser sich einer Veröffentlichung entgegenstellt, bleiben mir nur zwei Möglichkeiten: Entweder ich akzeptiere das und arbeite unter den genannten Voraussetzungen weiter, oder ich setze mich darüber hinweg, unter Verlust von Vertrauen und gutem Willen. Letztere sind mir wichtiger, und deshalb bleibt es erst einmal dabei. Dabei ist nicht wichtig, ob der Kirchenvorstand juristisch im Recht ist.

„Ich denke aber, dass die Rechte über die evangelischen Kirchenbücher allein bei der evangelischen Kirche liegen.“ Ja, genau. Die Kirchenbücher liegen in den Pfarrämtern, und die Landeskirche hat bestimmt, dass sie die Entscheidung über Veröffentlichungen allein den entsprechenden Kirchenvorständen überlässt. Dabei geht es übrigens nicht ums Geld: Einige der betroffenen Kirchengemeinden sind durchaus gewillt, sogar unentgeltlich(!) Auskunft aus den Büchern zu geben.

Unlogisch? Juristisch nicht stichhaltig? Vielleicht. Aber es könnte schlimmer kommen…

EDIT: Bevor mir jemand böse Worte in den Mund legt: Keine der Kirchengemeinden, deren Bücher ich bisher bearbeitet habe, hat sich der Veröffentlichung entgegengestellt. Es gibt Kirchengemeinden in unmittelbarer Nähe, bei denen das anders ist (d.h. die eine Veröffentlichung von Bildern tatsächlich übel nähmen), aber ich nenne keine Namen.

@Daniel_Bamberger

Hallo Daniel,

was erwartest Du denn noch Schlimmeres?

Archion gehört dem Kirchenbuchportal (siehe Impressum), dieses gehört zur EKD, und wenn Du auf Kirchenportal.de klickst, landest Du bei Archion.

Archion ging Ende 2014 ans Netz, mehrere evangelische Landeskirchenarchive haben sich damals beteiligt, unter anderem Hessen.

Ich gehe davon aus, dass es bei der evangelischen Kirche auch so ist wie bei den Gemeinden, während der Sperrfrist sind die Unterlagen vor Ort, und danach müssen sie an die Landesarchive abgegeben werden. Ob die Kirchengemeinden vor Ort Gebühren verlangen oder nicht, können sie vermutlich selbst bestimmen. Wie bei der Gemeinde bekommst Du bei der Kirchengemeinde nur bestimmte Unterlagen, da diese ja dem Datenschutz unterliegen.

Du darfst natürlich gerne glauben, dass es nicht ums Geld geht. Welchen Grund siehst Du dann im Bestreben von Archion an die staatlichen Aufzeichnungen zu kommen?

Da ich aber die Verträge von EKD, evangelischem Kirchenbuchportal, evangelischen Landesarchiven und Gemeinden mit Archion nicht kenne, möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Fakt ist, dass die Gebühren von Archion nichts mit Nächstenliebe zu tun haben.

MbG Lothar

@Lothar_Heller „was erwartest Du denn noch Schlimmeres?“
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass es für mich im Allgemeinen um ganze Kirchenbücher geht, nicht um Bilder einzelner Einträge. Bei Fotos von einzelnen Seiten ist es vielleicht keine große Sache (es fällt vielleicht auch gar nicht auf, und wird für die entsprechende Gemeine ohne Relevanz sein).

In den meisten Fällen ist es mein Wunsch, mit den Kirchengemeinden zusammenzuarbeiten. Der Verlust dieser Möglichkeit wiegt schwerer, als die Einschränkungen, die ich mehr oder weniger freiwillig auf mich nehme. Wenn man mir das Abfotographieren der Originalbücher unter der Voraussetzung gestattet, dass ich die Bilder nicht veröffentliche, dann ist das ein Versprechen, das ich halte, egal ob es juristisch durchsetzbar ist. Wenn ich dann frage, ob die Veröffentlichung von Einzelseiten okay ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass sich meine Veröffentlichung weitgehend auf Transkriptionen beschränken muss. (Die Kirchengemeinden sind der Meinung, dass sie die Rechte an den Büchern haben, und ich werde sie nicht vom Gegenteil überzeugen.)

„Fakt ist, dass die Gebühren von Archion nichts mit Nächstenliebe zu tun haben.“
Da hast Du natürlich recht! Was ich meinte ist, dass die Kirchengemeinden manchmal immer noch Auskunft aus den Büchern geben, und zwar unentgeltlich, auch wenn sie sich einer Veröffentlichung der entsprechenden Bücher auf Archion widersetzen. Einige Kirchengemeinden verlangen dafür inzwischen die Standardgebühren, die auch in Archiven gezahlt werden; manche beschränken sich aber auf eine Bitte um eine Spende an die entsprechende Kirchengemeinde, oder verlangen gar kein Geld.
Ich meinte nicht die Gebühren von Archion. Entschuldige das Missverständnis.

„Ich gehe davon aus, dass es bei der evangelischen Kirche auch so ist wie bei den Gemeinden, während der Sperrfrist sind die Unterlagen vor Ort, und danach müssen sie an die Landesarchive abgegeben werden.“
Nein, die Kirchenbücher sind in den Pfarrämtern, es sei denn die Gemeinde gibt die Bücher freiwillig ab (vielleicht gibt es auch andere Fälle, in denen eine Abgabe erfolgt, nagle mich da bitte nicht fest). Natürlich sind die Kirchenbücher alle mal verfilmt worden, und diese Filme sind im Zentralarchiv der EKHN in Darmstadt einsehbar. Das sind die Bilder, die auch Archion veröffentlicht. Aber bei der EKHN müssen die Kirchengemeinden aktiv zustimmen, dass diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das ist zum Beispiel bei der anderen großen Landeskirche in Hessen, der EKKW, anders.

@Daniel_Bamberger

So ganz logisch erscheint mir das nicht mit den Kirchengemeinden und Archion. Da müssten die ganz schöne Lücken in ihrem Angebot haben.

Was machst Du denn mit kompletten Kirchenbüchern, wenn Du sie nicht veröffentlichen darfst? Oder läuft das wie bei Archion, Du trägst Personen in Deinen Stammbaum ein und gibst als Quelle das Kirchenbuch an, das dann Niemand einsehen kann.

Genau so ist es (leider). Die Kirchenbücher der EKHN sind bei Archion sehr schlecht abgedeckt, und das wird auch bis auf weiteres so bleiben, aus den genannten Gründen.

Ich veröffentliche die Transkriptionen; siehe zum Beispiel Space:Church records of the Amt Battenberg. Was ich auch gern veröffentlichen würde, sind Bild und Text nebeneinander, aber das ist ausgeschlossen (für Einzelseiten nicht, aber eben für ganze Bücher). Es würde den Vorteil bieten, dass sich Lesefehler meinerseits sofort erkennen ließen. (So kam ich ja darauf, es zu erwähnen: Bilder sind vertrauenswürdiger als Abschriften, aber eben manchmal keine Option.)